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ILF:E-Impfpass

999 Bytes hinzugefügt, 14:21, 1. Aug. 2019
User Storys ("Anwendungsfälle")
# Dr. DeCarro kann nun das Dokument "kompletter Immunisierungsstatus" erneut abrufen und erhält den aktualisierten Immunisierungsstatus und damit automatisch die neuen Impfempfehlungen.
===UC 2.2 Korrektur des Immunisierungsstatuseines Immunisierungseintrags===# Dr. DeCarro stellt fest, dass der Eintrag, den er erstellt hat, korrigiert werden muss (z.B. wegen eines Dokumentationsfehlers oder weil er eine die individuelle Impfempfehlung abgeben möchtevergessen wurde)# Dr. DeCarro korrigiert den Eintrag in seinem Softwaresystem, das ein Korrekturdokument eine neue Version des Dokuments "Update Immunisierungsstatus" an die zentrale Anwendung übergibt. # Die zentrale Anwendung ersetzt alle Daten, die durch die das originale Nachricht Dokument "Update Immunisierungsstatus" übernommen worden waren durch die Daten, die im Korrekturdokument in der korrigierten Version enthalten sind.
Die Berechtigung für eine Stornierung Korrektur von bereits eingetragenen Immunisierungseinträgen hat nur der GDA, der diese Impfdaten eingetragen hatund eine gesetzlich festgelegte Rolle (Bezirkshauptmannschaften), siehe UC 5.
===UC 2.3 Stornierung eines Immunisierungseintrags===# Dr. DeCarro stellt fest, dass der Eintrag, den er erstellt hat, storniert werden muss (z.B. weil er für den falschen Patienten dokumentiert hat)# Dr. DeCarro löscht den Eintrag in seinem Softwaresystem, das eine Stornierungsnachricht mit dem Verweis auf das zu stornierende "Update Immunisierungsstatus"-Dokument an die zentrale Anwendung übergibt. # Die zentrale Anwendung löscht alle Daten, die durch die originale Nachricht "Update Immunisierungsstatus" übernommen worden waren.  Die Berechtigung für eine Stornierungvon bereits eingetragenen Immunisierungseinträgen hat nur der GDA, der diese Impfdaten eingetragen hat und eine gesetzlich festgelegte Rolle (Bezirkshauptmannschaften), siehe UC 5.  ===UC 2.4 Nachtragen der Impfdokumentation===
"Nachtragen des Impfpasses"
# Max Muster besucht seinen Hausarzt Dr. DeCarro und möchte seinen Papier-Impfpass in den e-Impfpass überführen.
# Dr. DeCarro überträgt das Papierdokument in sein Softwaresystem, das nach der Freigabe ein Datenaustauschformat "Update Immunisierungsstatus" erzeugt und an die zentrale Anwendung übergibt. ==UC 3 Abrechnung==Im Rahmen des kostenlosen Kinderimpfkonzeptes rechnen sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Apotheken mit den Ländern Impfleistungen mit Hilfe der Informationen aus dem zentralen Impfregister ab. Die für die Abrechnung zuständigen Länderstellen können über die Informationen aus dem zentralen Impfregister nachvollziehen, welcher Ärztin oder welcher Arzt, welche Impfung und wann verabreicht und somit den Verrechnungs- und Ausbezahlungsprozess abwickeln. Nicht relevant für die Abrechnung sind z.B. nacherfasste oder stornierte Impfungen, Titereinträge oder Einträge zur Immunisierung durch Krankheit. Der aktuelle Stand der abrechnungsrelevanten Impfdaten aus dem zentralen Impfregister werden jeweils im Folgemonat für die Abrechnungsunterstützung zur Verfügung gestellt.
Anmerkung: Die Abrechnung selbst steht nicht im Fokus dieses Leitfadens. Er stellt lediglich sicher, das die für die Abrechnungsunterstützung notwendigen Informationen über das Datenaustauschformat übertragen werden können.
==UC 3 Abrechnung==
Akteure: Impfender GDA ("Dr. DeCarro"), Abrechnungsunterstützung
# Dr. DeCarro dokumentiert die Impfung eines Kindes (siehe UC 2.1)
# Das GDA-Softwaresystem erzeugt ein Datenaustauschformat "Update Immunisierungsstatus", das zusätzlich die Informationen zur Abrechenbarkeit enthält und sendet dieses an die zentrale Anwendung
# Die Abrechnungsunterstützung erhält von der zentralen Anwendung einen Minimaldatensatz (d.h. nur die minimal notwendigen Daten für die Abrechnung), der ausschließlich die Impfungen enthält, die in der gewählten Zeit und Region entsprechen und die vom GDA als "Abrechenbarabrechenbar" markiert wurden. # Die Abrechnungsunterstützung kontrolliert den Anspruch an Abrechnung der einzelnen Einträge und leitet alle Schritte zur Überweisung der Abrechnungssumme des Abrechnungsbetrags in die Wege. Im Rahmen des kostenlosen Kinderimpfkonzeptes rechnen sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Apotheken mit den Ländern Impfleistungen mit Hilfe der Informationen aus dem zentralen Impfregister ab. Die für die Abrechnung zuständigen Länderstellen können über die Informationen aus dem zentralen Impfregister nachvollziehen, welcher Ärztin oder welcher Arzt, welche Impfung und wann verabreicht und somit den Verrechnungs- und Ausbezahlungsprozess abwickeln. Nicht relevant für die Abrechnung sind z.B. nacherfasste oder stornierte Impfungen, Titereinträge oder Einträge zur Immunisierung durch Krankheit. Der aktuelle Stand der abrechnungsrelevanten Impfdaten aus dem zentralen Impfregister werden jeweils im Folgemonat für die Abrechnungsunterstützung zur Verfügung gestellt. Anmerkung: Die Abrechnung selbst steht nicht im Fokus dieses Leitfadens. Er stellt lediglich sicher, das die für die Abrechnungsunterstützung notwendigen Informationen über das Datenaustauschformat übertragen werden können.
==UC 4 Behördlicher lesender Zugang ==
Grundlegend kann ein GDA nur jene Einträge in der ELGA-Infrastruktur aktualisieren, die von ihm selbst eingetragen wurden. Unter bestimmten Rahmenbedingungen sollen behördliche Stellen Daten im Impfpass korrigieren dürfen (zB z.B. wenn der impfende GDA, der eine Dokumentation ursprünglich erstellt hat, nicht mehr in der Lage ist, die Daten selbst zu korrigieren). Bei der zentralen e-Impfpass Anwendung gibt es daher ausgewählte GDA, die Bezirksverwaltungsbehörden, die Immunisierungseinträge von anderen GDA aktualisieren oder stornieren dürfen. Dies ist notwendig, da Immunisierungseinträge lebenslang gespeichert werden, und es somit eine vom eintragenden GDA unabhängige Korrekturmöglichkeit falscher Daten geben muss.
==UC 5 Datenkorrektur durch Behörde ==
Unter bestimmten Rahmenbedingungen sollen behördliche Stellen Daten im Impfpass korrigieren dürfen (zB z.B. wenn der impfende GDA, der eine Dokumentation ursprünglich erstellt hat, nicht mehr in der Lage ist, die Daten selbst zu korrigieren)
==UC 6 Krisenmanagement==
Anmerkung: Das Krisenmanagements selbst steht nicht im Fokus dieses Leitfadens, es wird nur der Vollständigkeit halber die Vorgehensweise beschrieben.
===UC 6.1 Krankheitsausbrüche===
Im Rahmen des Krisenmanagements bei Krankheitsausbrüchen muss von Kontaktpersonen (z.B. in Schule, Kindergarten, Ordination, Wartebereichen in Ambulanzen) der Impfstatus erhoben werden. Derzeit erfolgt die Erhebung des Impfstatus aufwändig manuell bzw. in den lokal begrenzten Datenbanken. Durch die zentrale e-Impfpass Anwendung werden Umgebungsuntersuchungen digital unterstützt, indem die Impfdokumentation von Kontaktpersonen für die österreichische Bevölkerung elektronisch bezogen wird. Dies wird das Ausbruchsmanagement beschleunigen und vereinfachen und somit Ansteckungen vermeiden sowie Kosten des Ausbruchs(-managements) senken.
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