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ILF:E-Impfpass

305 Bytes entfernt, 14:12, 7. Aug. 2019
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* Zuständiges Bundesministerium für Gesundheit
==UC 1 U1 Kompletten Immunisierungsstatus abrufen==
Akteure: ELGA Teilnehmer ("Max Muster"), impfender GDA ("Dr. DeCarro")
Sowohl der berechtigte GDA (über das GDA System, sobald E-Card gesteckt wurde), als auch die Bürgerin, der Bürger (über das ELGA Portal) können auf den persönlichen e-Impfpass zugreifen. Wird ein Immunisierungseintrag vom GDA im zentralen Impfregister gespeichert, ist dieser beim nächsten Abruf des e-Impfpasses im CDA „Kompletter Immunisierungsstatus“ enthalten.
==UC 2 U2 Aktualisierung Immunisierungsstatus==
Akteure: ELGA Teilnehmer ("Max Muster"), impfender GDA ("Dr. DeCarro")
Wird eine Änderung am dokumentierten Immunisierungsstatus vorgenommen (z.B. neuer Impfeintrag, Nachtragen einer Impfdokumentation oder Korrektur einer bestehenden Impfung, Eintrag einer impfrelevanten Erkrankung), so werden die Änderungen mit dem Datenaustauschformat "Update Immunisierungsstatus" an die zentrale e-Impfpass Anwendung übermittelt. Die zentrale Anwendung übernimmt die Änderungen als Update und berechnet die nächsten empfohlenen Impftermine.
===UC 2U2.1 Eintragen des Immunisierungsstatus===
# Max Muster besucht seinen Hausarzt Dr. DeCarro und möchte eine Grippeimpfung erhalten
# Dr. DeCarro fragt den e-Impfpass über seine Softwaresystem ab und erhält das Dokument "kompletter Immunisierungsstatus" (UC1), das Auskunft über die bisherigen Impfungen und entsprechende Impfempfehlungen enthält. Eine Grippeimpfung ist fällig.
# Dr. DeCarro kann nun das Dokument "kompletter Immunisierungsstatus" erneut abrufen und erhält den aktualisierten Immunisierungsstatus und damit automatisch die neuen Impfempfehlungen.
===UC 2U2.2 Korrektur eines Immunisierungseintrags===
# Dr. DeCarro stellt fest, dass der Eintrag, den er erstellt hat, korrigiert werden muss (z.B. wegen eines Dokumentationsfehlers oder weil die individuelle Impfempfehlung vergessen wurde)
# Dr. DeCarro korrigiert den Eintrag in seinem Softwaresystem, das eine neue Version des Dokuments "Update Immunisierungsstatus" an die zentrale Anwendung übergibt.
Die Berechtigung für eine Korrektur von bereits eingetragenen Immunisierungseinträgen hat nur der GDA, der diese Impfdaten eingetragen hat und eine gesetzlich festgelegte Rolle (Bezirkshauptmannschaften), siehe UC 5.
===UC 2U2.3 Stornierung eines Immunisierungseintrags===
# Dr. DeCarro stellt fest, dass der Eintrag, den er erstellt hat, storniert werden muss (z.B. weil er für den falschen Patienten dokumentiert hat)
# Dr. DeCarro löscht den Eintrag in seinem Softwaresystem, das eine Stornierungsnachricht mit dem Verweis auf das zu stornierende "Update Immunisierungsstatus"-Dokument an die zentrale Anwendung übergibt.
===UC 2U2.4 Nachtragen der Impfdokumentation===
"Nachtragen des Impfpasses"
# Max Muster besucht seinen Hausarzt Dr. DeCarro und möchte seinen Papier-Impfpass in den e-Impfpass überführen.
# Dr. DeCarro überträgt das Papierdokument in sein Softwaresystem, das ein Datenaustauschformat "Update Immunisierungsstatus" erzeugt und an die zentrale Anwendung übergibt.
==UC 3 U3 Abrechnung==
Im Rahmen des kostenlosen Kinderimpfkonzeptes rechnen sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Apotheken mit den Ländern Impfleistungen mit Hilfe der Informationen aus dem zentralen Impfregister ab. Die für die Abrechnung zuständigen Länderstellen können über die Informationen aus dem zentralen Impfregister nachvollziehen, welcher Ärztin oder welcher Arzt, welche Impfung und wann verabreicht und somit den Verrechnungs- und Ausbezahlungsprozess abwickeln. Nicht relevant für die Abrechnung sind z.B. nacherfasste oder stornierte Impfungen, Titereinträge oder Einträge zur Immunisierung durch Krankheit. Der aktuelle Stand der abrechnungsrelevanten Impfdaten aus dem zentralen Impfregister werden jeweils im Folgemonat für die Abrechnungsunterstützung zur Verfügung gestellt.
# Die Abrechnungsunterstützung kontrolliert den Anspruch an Abrechnung der einzelnen Einträge und leitet alle Schritte zur Überweisung des Abrechnungsbetrags in die Wege.
==UC 4 Behördlicher lesender Zugang U4 Datenkorrektur durch Behörde ==
Grundlegend kann ein GDA nur jene Einträge in der ELGA-Infrastruktur aktualisieren, die von ihm selbst eingetragen wurden. Unter bestimmten Rahmenbedingungen sollen behördliche Stellen Daten im Impfpass korrigieren dürfen (z.B. wenn der impfende GDA, der eine Dokumentation ursprünglich erstellt hat, nicht mehr in der Lage ist, die Daten selbst zu korrigieren). Bei der zentralen e-Impfpass Anwendung gibt es daher ausgewählte GDA, die Bezirksverwaltungsbehörden, die Immunisierungseinträge von anderen GDA aktualisieren oder stornieren dürfen. Dies ist notwendig, da Immunisierungseinträge lebenslang gespeichert werden, und es somit eine vom eintragenden GDA unabhängige Korrekturmöglichkeit falscher Daten geben muss.
==UC 5 Datenkorrektur durch Behörde ==Unter bestimmten Rahmenbedingungen sollen behördliche Stellen Daten im Impfpass korrigieren dürfen (z.B. wenn der impfende GDA, der eine Dokumentation ursprünglich erstellt hat, nicht mehr in der Lage ist, die Daten selbst zu korrigieren) ==UC 6 U5 Krisenmanagement==
Anmerkung: Das Krisenmanagements selbst steht nicht im Fokus dieses Leitfadens, es wird nur der Vollständigkeit halber die Vorgehensweise beschrieben.
===UC 6U5.1 Krankheitsausbrüche===
Im Rahmen des Krisenmanagements bei Krankheitsausbrüchen muss von Kontaktpersonen (z.B. in Schule, Kindergarten, Ordination, Wartebereichen in Ambulanzen) der Impfstatus erhoben werden. Derzeit erfolgt die Erhebung des Impfstatus aufwändig manuell bzw. in den lokal begrenzten Datenbanken. Durch die zentrale e-Impfpass Anwendung werden Umgebungsuntersuchungen digital unterstützt, indem die Impfdokumentation von Kontaktpersonen für die österreichische Bevölkerung elektronisch bezogen wird. Dies wird das Ausbruchsmanagement beschleunigen und vereinfachen und somit Ansteckungen vermeiden sowie Kosten des Ausbruchs(-managements) senken.
===UC 6U5.1 Chargenrückruf===
Ein weiterer Anwendungsfall im Krisenmanagement betrifft den Chargenrückruf von Impfstoffen. Momentan veröffentlicht das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) im Anlassfall die Chargennummern von Arzneimitteln die Qualitätsmängel aufweisen. Apotheken, die Chargenrückrufe erhalten, sortieren die Ware aus und geben diese ihrem Lieferanten wieder mit. Sollte die Impfung die Apotheke schon verlassen haben, wird eruiert welcher GDA oder Bürger betroffen ist und im Anlassfall kontaktiert.
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