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ILF:Allgemeiner Implementierungsleitfaden (Version 3)

90 Bytes hinzugefügt, 09:42, 12. Mär. 2020
Abnahmeprüfung
Zur Sicherstellung einer möglichst hohen Qualität von Inhalt, Struktur und Format der CDA-Dokumente ist ein Abnahmeprozess implementiert, der durch die ELGA GmbH durchgeführt wird.
Vor der Prdouktivsetzung eines ELGA CDA-Befundes muss daher ein Prüf- und Freigabebericht durch Verantwortliche des CDA-Generierenden Systems bzw. des ELGA-Bereiches bei der ELGA GmbH, Postfach cda@elga.gv.atbzw. [https://jira-neu.elga.gv.at/servicedesk/customer/portal/3 online service portal], beantragt werden.
Erst nach positiver Prüfung und Freigabe durch die ELGA GmbH dürfen, sind die ELGA-CDA-Dokumente eines Dokumenterstellers in ELGA zugelassen.
- Angabe der Art der Beispieldateien:
 
a) Produktive anonymisierte Echtbefunde von Patienten oder
 
b) Test-Befunde von Test-Patienten, die in der Qualität und Quantität der Befüllung produktiven Echtbefunden entsprechen.
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