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ILF:Allgemeiner Implementierungsleitfaden (Version 3)

651 Bytes hinzugefügt, 11:50, 24. Apr. 2020
Unterscheidung von ELGA und eHealth Dokumenten
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===Unterscheidung von ELGA und eHealth Dokumenten===TODO: in passendes Kapitel einfügen
Dieser Allgemeine Leitfaden soll für alle CDA Dokumente in Österreich anwendbar sein. Dies umfasst ELGA CDA Dokumente, also jene Dokumente, die für Patienten und deren Behandler über die ELGA Infrastruktur abrufbar sind (z.B. ELGA Portal), als auch jene eHealth Dokumente, die zwar die ELGA Infrastruktur (wie Berechtigungssystem, Zentraler Patienten-Index, Gesundheitsdiensteanbieter-Index, Protokollierung, ...) nutzen, für die aber andere gesetzliche Grundlagen gelten.
 
=Anwendungsfälle=
Folgende Kapitel stellen Auszüge bzw. eine Zusammenfassung der Inhalte der ELGA Gesamtarchitektur zum Thema e-Befunde dar. Detailinformationen sind im entsprechenden Dokument (verfügbar unter [[Gesamtarchitektur der elektronischen Gesundheitsakte ELGA|https://www.elga.gv.at/technischer-hintergrund/technischer-aufbau-im-ueberblick/]]) nachzulesen.
 
==Voraussetzungen für den Zugriff auf ELGA Dokumente==
ELGA GDA ist ELGA angemeldet und berechtigt (Kontaktbestätigung), Patient ist ELGA-Teilnehmer und hat keinen generellen, partiellen oder situativen Widerspruch hinsichtlich ELGA eingelegt.
==Schreiben / Einbringen von CDA-Dokumenten==
3.869
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