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ILF:Ambulanzbefund (Version 1)

1 Byte hinzugefügt, 09:50, 2. Jun. 2020
Hinweis zur Maschinenlesbarkeit
====Hinweis zur Maschinenlesbarkeit====
Semantische Interoperabilität und maschinelle Verarbeitung von klinischen Dokumenten ist u.a. gegeben durch die Verwendung von spezifizierter Terminologie in den HL7 CDA ''Clinical-Statements'' (entries). Dies ist nicht immer leicht möglich bzw. nicht immer gewollt. Der gegenständliche Leitfaden ermöglicht es, dass einzelnen Informationsblöcke (Kapitel) den Anforderungen an semantische Interoperabilität genügen und die enthaltene Information nicht nur menschenlesbar , sondern auch maschinenlesbar und codiert enthalten. Andere Kapitel mögen hingegen ''nur'' menschenlesbar sein. In diesem Fall spricht der Leitfaden von ''unkodierten'' Kapiteln/Sektionen. Von ''kodierten'' Kapiteln/Sektionen spricht der Leitfaden, wenn die enthaltene Information unter Nutzung einer Terminologie in codierter Form angegeben wird. Dies bedeutet zwingend, dass auch strukurelle Vorschriften erfüllt werden müssen. Sollte die Information nicht kodiert - jedoch in den spezifizierten Strukturelementen, eine Referenz auf Informationsinhalte des ''section/text''-Elements beinhalten, zählt dies im Sinne dieses Leitfadens ebenfalls zu den ''kodierten'' Kapiteln/Sektionen.
====Tabellarische Darstellung der Sektionen====
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