153.905
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==Beschreibung==
<p>Als Angehörige sind in Österreich jene Personen anzusehen, welche in einem besonderen familiären oder persönlichen Verhältnis zum Patienten stehen, aber nicht unter die Gruppe der „Auskunftsberechtigten Personen (Notfallkontakt)“ fallen.</p>
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(bisher keine weiteren Angaben)