3.892
Bearbeitungen
Änderungen
→Vorbedingung 1
Anschließend macht sie einen Termin mit dem Arzt ihres Vertrauens, welcher sie in dieser Angelegenheit berät. Der aufklärende Arzt dokumentiert auf dem vom Patienten mitgebrachten Patientenverfügungsformular, weshalb die Patientin die möglichen Folgen ihrer Erklärung zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt dies unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift und durch eigenhändige Unterschrift.
Die Patientin macht einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin, welche die Patientin über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs in Kenntnis setzt. Sie bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe ihres Namen und ihrer Anschrift mit ihrer Unterschrift. Formell ist die Patientenverfügung nun rechtsgültig. (TODO: prüfen, ist das so?)
Falls die Patientin ELGA-Teilnehmerin ist und dem nicht widersprochen hat, soll nun die Patientenverfügung in ELGA zur Verfügung gestellt werden.(TODO: muss sie dann in einem anderen Register registriert werden?)
===Vorbedingung 2===