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→Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers
|description=Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.
}}
{{#customtitle:Patientenverfügung(Version 1.0.0)}}
<!-- Implementierungsleitfaden Metadaten-->
{{Infobox Dokument
|Group = ELGA CDA<br/>Implementierungsleitfäden
|Title = HL7 Implementation Guide for CDA<sup>®</sup> R2:<br/>Patientenverfügung
|Subtitle = Zur Anwendung im österreichischen<br/>Gesundheitswesen [1.2.40.0.34.7.2326.1]
|Short = Patientenverfügung
|Namespace = ILF
|Type = Implementierungsleitfaden
|Version = 20201.0.0
|Submitted = ELGA GmbH
|Copyright = © HL7 Austria 20202021|Date = 20202021.0802.2123|Status = BallotNormatives Abstimmungsverfahren - Abstimmungsphase
|Verfahren = Normatives Abstimmungsverfahren
|Period = n.a.
|OID = TODO1.2.40.0.34.7.26
|Realm = Austria
}}
{{ILF-TOC limit|4}} <!-- {{Underconstruction}} -->
<!-- Zusammenfassung an erster Stelle -->
{{BeginYellowBox}}Dieses Dokument bildet den '''vollständigen Implementierungsleitfaden der Patientenverfügung''' ab und richtet sich an Softwareentwickler und Berater. Zum besseren Verständnis empfehlen wir Ihnen den zusammenfassenden [[ILF:Patientenverfügung_Guide|Patientenverfügung-Guide]]<ref name="Guide">Patientenverfügung-Guide [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide '''zusammenfassenden Patientenverfügung-Guide'''https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide] </ref> im Vorfeld zu lesen.{{EndYellowBox}}
=Zusammenfassung=
Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt Struktur und Format des elektronischen Dokumentes "Patientenverfügung" für dein den Einsatz in der Österreichischen elektronischen Gesundheitsakte ELGA auf Basis des Standards HL7 CDA® Release 2.
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist).
Mit einer Novellierung des Patientenverfügungs-Gesetzes<ref name="PatVG-2018">Bundesgesetz, mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wird (PatVG-Novelle 2018) [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_I_12/BGBLA_2019_I_12.html PatientenverfügungsPatVG-GesetzesNovelle 2018] </ref> wurde 2019 die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit ; mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale [[CDA-Grundlagen|CDA-Standard]]<ref name="CDAGrundl">CDA-Grundlagen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen]</ref>, welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen.Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0 (CDA) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria. Alle Vorgaben entsprechen dem Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) sowie dem Gesundheitstelematikgesetz (GTelG)<ref name="GTelG">Gesundheitstelematikgesetz 2012 [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen20008120 (GTelG)]</ref>, zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundes.<ref name="PatVG">Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz – PatVG) [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Gesamte Rechtsvorschrift für Patientenverfügungs-Gesetz]</ref>
Der Implementierungsleitfaden orientiert sich an den elementaren Konzepten und dem zugrunde liegenden Modell des [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)|Allgemeinen Implementierungsleitfadens]]<ref name="ALF"> Allgemeiner Implementierungsleitfaden [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020 Allgemeinen ImplementierungsleitfadensAllgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3) https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)]</ref>. Dort werden die notwendigen Datentypen, Dokument-Metadaten (Header), die Möglichkeiten der Textstrukturierung, grundlegende Vorgaben für die Anwendung von Terminologien, einige allgemein genutzten Inhaltsstrukturen (Sections) sowie Codebeispiele und praktische Implementierungshilfen gezeigt. Alle weiteren für diesen Leitfaden benötigten Elemente werden im vorliegenden Leitfaden erklärt. Die Notation der Spezifikation der Datenaustauschformate folgt der "Art-Decor"-Schreibweise, die auf einer eigenen Seite ([[Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen|Art-Decor-Tabellen verstehen]]) <ref name="ArtDecTab">Art-Decor-Tabellen verstehen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen]</ref> erläutert wird.
Der vorgesehene Ablauf des Datenaustausches wird im Kapitel [[ILF:Patientenverf%C3%BCgung#User_Storys_.28.22Anwendungsf.C3.A4lle.22.29|User Storys ("Anwendungsfälle")]] beschrieben.
*[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Bodys|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys]] (medizinische Inhalte)
Auf der '''[[ILF_Diskussion:Patientenverfügung|Diskussionsseite]]''' <ref name="PVDisk">Wiki-Diskussionsseite der Patientenverfügung [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung]</ref> werden die Fehler und Änderungswünsche an dieser Version dokumentiert.<!-- Seitenumbruch --> <p style="page-break-before: always"></p>
=Informationen über dieses Dokument=
''Abbildungen:'' © ELGA GmbH
''Nutzung'': Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Franckstrasse 41/5/14Erdbergweg 7, 8010 8052 Graz; [http://www.hl7.at www.hl7.at].<br />
Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.
Download unter über das ''Öffentliche Gesundheitsportal Österreichs''<ref name="GesHP">Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs [https://www.gesundheit.gv.at https://www.gesundheit.gv.at] </ref>und der ELGA Homepage unter ''Technische ELGA-Leitfäden''<ref name="ELGACDA">Homepage der ELGA GmbH / Technische ELGA-Leitfäden: [https://www.elga.gv.at/cda https://www.elga.gv.at/cda]</ref>.
</div></div>
<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed" overflow:auto;">
==Haftungsausschluss==
<div class="mw-collapsible-content">
Soweit im Text Bezeichnungen nur im generischen Maskulinum angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen und andere Geschlechtsidentitäten in gleicher Weise. Unter dem Begriff "Patient" werden sowohl Bürger, Kunden und Klienten zusammengefasst, welche an einem Behandlungs- oder Pflegeprozess teilnehmen als auch gesunde Bürger, die derzeit nicht an einem solchen teilnehmen. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass umgekehrt der Begriff Bürger auch Patienten, Kunden und Klienten mit einbezieht.
</div></div>
==Verbindlichkeit==
Die Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens sind im Patientenverfügungsgesetz (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2) sowie in den darauf fußenden Verordnungen geregelt.<ref name="GTelG"></ref>
Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Ministerium auf www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten ("Mandatory" (M), "Required" (R) und "Fixed" (F)), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden.
Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012, Patientenverfügungsgesetz 2019) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen.
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.
==Wichtige unterstützende Materialien==
{{BeginYellowBox}}
Auf der Website [[ILF:Patientenverfügung_Guide|ELGA Patientenverfügung Guide]] werden unter anderem folgende Materialien zur Verfügung gestellt:
*die PDF-Version dieses Leitfadens
*Schematron-Prüfregeln
Die im weiteren angeführten Templatespezifikationen Template-Spezifikationen wurden im Art-Decor -Projektrepository [https://art-decor.org/art-decor/decor-templates--at-pv-?section=templates Patientenverfügung] erstellt und können dort zusätzlich zu diesem Leitfaden in einer Implementierer-freundlichen Ansicht eingesehen werden. Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH ([http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt. Fragen, Kommentare oder Anregungen für die Weiterentwicklung können an [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] gesendet werden. Weitere Informationen finden Sie unter [http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]. {{EndYellowBox}}
'''Fragen, Kommentare oder Anregungen''' für die Weiterentwicklung können an [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] gesendet werden.{{EndYellowBox}}
<p style="page-break-before: always"></p>
==Bedienungshinweise==
===Farbliche Hervorhebungen und Hinweise===
{{EndILFBox}}
''<u>Themenbezogenes CDA Beispiel-Fragment im XML Format:</u>''
<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed" overflow:auto;">
</div></div>
<!-- Tatsächlicher Inhalt -->
=Begriffsdefinitionen=
{| class="wikitable" style="margin-left: 16px; margin-right: 16px;"
!Begriff!!Definition
|-
|'''ELGA-TeilnehmerIn'''
|ELGA-TeilnehmerIn ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat (gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012<ref name="GTelG"/>).
|-
|'''Aufklärende/r Arzt/Ärztin'''
|Ein Arzt/eine Ärztin, der/die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist und aus welchen Gründen er/sie die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.<ref name="PatVG-2018" />
|-
|'''Rechtskundige Person'''
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.<ref name="PatVG-2018" />
|-
|'''Patientenverfügungs-Register'''
|Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen der Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen.
|-
|'''Patientenverfügungs-Anwendung'''
|Die zentrale Patientenverfügungs-Anwendung umfasst die Fachlogiken für Patientenverfügungen.
|-
|'''Verbindliche Patientenverfügung'''
| Eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Bestätigt durch den aufklärenden Arzt/Ärztin (siehe oben), muss aus der Patientenverfügung hervorgehen, dass die Patientin/der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt. Sie muss vor einer vor einer rechtskundigen Person (siehe oben) errichtet werden. Die Ärztin/der Arzt muss sich in der Regel an diese Patientenverfügung halten (PatVG Abschnitt 2<ref name="PatVG-2018" />).
|-
|'''Andere Patientenverfügungen'''
|"Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG<ref name="PatVG-2018" />).
|-
|'''Beachtliche Patientenverfügung'''
|Veralteter Begriff, der seit der PatVG Novelle 2019<ref name="PatVG-2018" /> nicht mehr verwendet wird. Wird von den "anderen Patientenverfügungen" umfasst.
|}
=Einleitung=
==Ausgangslage und Motivation==
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient /eine Patientin bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen kann und die dann wirksam werden soll, wenn er /sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist. Sie kann jederzeit widerrufen werden.
Abhängig davon, ob die Patientenverfügung bestimmte rechtliche Erfordernisse erfüllt, werden '''"Verbindliche Patientenverfügungen" ''' und '''"Andere Patientenverfügungen" ''' unterschieden. Welche Kriterien beim Erstellen von Patientenverfügungen zu erfüllen sind, wird im [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen] festgeschrieben (siehe auch Begriffsdefintionen).
Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden.
Ärzte und Ärztinnen müssen eine Patientenverfügung berücksichtigen; umso mehr, je mehr diese die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt(PatVG § 9). Das vorsätzliche Nichtbefolgen einer verbindlichen Patientenverfügung kann als eigenmächtige Heilbehandlung gemäß § 110 StGB gerichtlich strafbar sein.
Die Ermittlung, ob eine (verbindliche) Patientenverfügung vorliegt, muss für behandelnde ÄrztInnen praktikabel und möglichst einfach sein, idealerweise über eine zentrale Abfragemöglichkeit für ganz Österreich. Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
===Allgemeine Vorgaben für verbindliche Patientenverfügungen ===
Hinsichtlich Inhalt, ärztlicher Aufklärung, Errichtung und Erneuerung gelten für verbindliche Patientenverfügungen (gemäß [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen]) besondere Vorgaben:
==Zweck des Dokuments==
Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Der eigentliche Inhalt der Patientenverfügung ist im so genannten „Body“ "Body" enthalten.
{{BeginILFBox}}
Elemente des Headers und Bodys orientieren sich am bestehenden [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)|Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente 2020(Version 3)]].{{EndILFBox}}
==Zielgruppe==
Anwender dieses Dokuments sind Softwareentwickler SoftwareentwicklerInnen und BeraterBeraterInnen, die allgemein mit Implementierungen und Integrationen im e-Health-Umfeld, aber auch mit ELGA e-Befunden oder e-Medikation betraut sind. Weiters richtet sich der Leitfaden an alle an der Erstellung von Gesundheitsdaten und Gesundheitsdokumenten beteiligten Personen, einschließlich der Endbenutzer EndbenutzerInnen der medizinischen Softwaresysteme und der Angehörigen von Gesundheitsberufen.
=Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess=
Für die Ausgestaltung der Inhalte von „CDA Implementierungsleitfäden“ "CDA Implementierungsleitfäden" ist eine breite Beteiligung der Stakeholder wesentlich, um die praktische Nutzbarkeit und die Akzeptanz durch die ELGA-Benutzer BenutzerInnen sicherzustellen. Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen ist die Einigung auf Vorgaben für einheitliche Dokumentation und Codierung der Information. Diese durch die Arbeitsgruppen erreichte „Harmonisierung“ "Harmonisierung" etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen Dokumentation.
Im speziellen Fall der Patientenverfügung gelten nur Vorschriften für die Errichtung, die sich aus dem PatVG (BGBl. I Nr. 55/2006) ergeben, nicht aber für den medizinisch/fachlichen Inhalt. Eine Harmonisierung des Inhalts wurde daher nicht durchgeführt.
Der ELGA CDA-Koordinator evaluiert in regelmäßigen Abständen, ob und welche Änderungen (etwa durch neue medizinische oder gesetzliche Anforderungen) notwendig sind. Aufgrund des Berichtes des ELGA CDA-Koordinators empfiehlt die ELGA GmbH die Erstellung von Revisionsversionen der bestehenden Leitfäden. Die geplanten Änderungen sollen mit den maßgeblichen Stakeholdern abgestimmt werden.
Neue Versionen, die „verpflichtende Elemente“ "verpflichtende Elemente" (Sections oder Entries) neu einführen oder entfernen, sind „Hauptversionen“"Hauptversionen", die jedenfalls über eine Durchführungsverordnung verbindlich gemacht und veröffentlicht werden. Andere Versionen sind „Nebenversionen“"Nebenversionen". Alle verbindlichen Versionen sind auf http://www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
==Autoren und Mitwirkende==
Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung der ELGA GmbH von den Autoren und unter Mitwirkung der genannten Personen (Mitglieder der Arbeitsgruppe) erstellt. Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht.
Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt.
<p style="page-break-before: always"></p>
===Autoren===
'''Das Redaktionsteam''' bestand aus folgenden Personen<sup>1</sup>:
|-
|Andrea Klostermann
|ELGA GmbH
|Autor
|-
|Nikola Tanjga
|ELGA GmbH
|Autor
|-
|Gabriel Kleinoscheg
|ELGA GmbH
|Autor
|}
Unter Mitwirkung von: Gabriel Kleinoscheg Oliver Kuttin (ELGA GmbH), Oliver Kuttin Nina Sjencic (ELGA GmbH), Stephan Rainer-Sablatnig (ELGA GmbH), Nina Sjencic (ELGA GmbH), Nikola Tanjga (ELGA GmbH)
<sup>1</sup> Personen sind ohne Titel angegeben
=Begriffsdefinitionen={| classPatientenverfügung im zPatVR widerrufen="wikitable" style="margin-left: 16px; margin-right: 16px;"!Begriff!!DefinitionFrau Huber hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung im zPatVR widerrufen. |-===Akteure und Vorbedingungen===|'''ELGA Teilnehmer'''*Frau Huber (Patient) besitzt bereits eine Patientenverfügung im zPatVR |ELGA-Teilnehmerin/*Alternativ: Dr. Medicus, Ombudsstelle oder rechtskundige Person. Der jeweilige Akteur ist entsprechend dem ELGA-Teilnehmer istBerechtigungssystem autorisiert, wer Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat. Gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012zPatVR verarbeiten.|-====Widerruf via Portal====|'''Aufklärender Arzt'''|Eine Person, die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen Frau Huber authentifiziert sich mittels Handysignatur im zPatVR und Folgen der erzeugt mittels Funktion "Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegtwiderrufen" ein Widerrufsdokument, dass und aus welchen Gründen der Patient welches die Folgen der bestehende Patientenverfügung zutreffend einschätzt.|-|'''Rechtskundige Person'''|Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.|-|'''Patientenverfügungs-Register'''|Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen der Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmenunwirksam erklärt.
==Patientenverfügung aus dem zPatVR abrufen=====Abruf durch GDA===*In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen medizinische Behandlungen, die abgelehnt werden, beschrieben sein oder daraus hervorgehenBehandelnder Arzt: Frau Huber liegt nach einem schweren Unfall nicht ansprechbar und in aussichtslosem Zustand auf der Intensivstation. Der behandelnde Arzt Dr. Es muss auch hervorgehenKlink sieht im zPatVR des Patienten, dass der Patient eine Patientenverfügung vorliegt. Er kann nun die Folgen medizinische Behandlung entsprechend dem Willen von Frau Huber vornehmen. Dr. Klinik dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung richtig einschätzt (§ 4. PatVG)in der Krankengeschichte von Frau Huber.*Ein Aufklärender Arzt muss den Patienten über die medizinischen Folgen der : Dr. Medicus kann im Zuge einer Errichtung oder Erneuerung einer Patientenverfügung aufklären im zPatVR vorliegende Patientenverfügungen abrufen.===Abruf durch ELGA-Teilnehmer===Frau Huber meldet sich in ihrem zPatVR an und dessen Gründe und Entscheidungsfähigkeit dokumentieren kann dort ihre Patientenverfügung (§ 5bzw. PatVGErneuerung oder den Widerruf)einsehen. Sie kann diese ausdrucken oder z.B. kontrollieren, wie lange ihre Patientenverfügung noch verbindlich ist. Im Protokoll sieht sie, wer wann darauf zugegriffen hat.*Eine rechtskundige Person (§ 6. (1) PatVG) muss den Patienten über die rechtlichen Folgen ===Abruf durch ELGA Ombudsstelle===Frau Huber geht zur Ombudsstelle und die Möglichkeit eines Widerrufs belehren lässt dort ihre Patientenverfügung abrufen und diese errichtenausdrucken.===Akteure und Vorbedingungen===*Sie wird nach maximal 8 Jahren unverbindlich Frau Huber (sofern der Patient entscheidungsfähig )*Alternativ: Dr. Medicus oder Ombudsstelle. Der jeweilige Akteur ist)entsprechend autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR abzurufen.===Ergebnis===Die Patientenverfügung im zPatVR wurde abgerufen, kann jederzeit vom Patienten erneuert werdendie abrufende Person wurde protokolliert.
==Patientenverfügung aus zPatVR löschen==
Die Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die im zPatVR zur Verfügung gestellte Patientenverfügung zehn Jahre nach dem Tod des Patienten automatisch zu löschen. Die Löschung von Patientenverfügungen ist ein automatischer Prozess und wird hier nur der Vollständigkeit halber angeführt.
=Inhalte des Allgemeinen Implementierungsleitfadens===Technischer Hintergrund=====ELGA===
{{BeginILFBox}}
Der technische Hintergrund ist dem [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Technischer_Hintergrund| allgemeinen Leitfaden]] zu entnehmen.{{EndILFBox}}
<br/>==Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden==
{{BeginILFBox}}
{{EndILFBox}}
<br/>==Funktionale Anforderungen=====Darstellung===
Für die Darstellung der Patientenverfügung kann das allgemeine ELGA Referenzstylesheet genutzt werden. Dieses ist in der jeweils aktuellen Version im [https://gitlab.com/elga-gmbh/CDA_Visualization/-/tree/master/ELGA_Referenzstylesheet ELGA GitLab] verfügbar.
===Verwendung in der ELGA Infrastruktur=======Vorgaben zu Dokumenten-Metadaten (XDS-Metadaten) (TODO: alle Infos: siehe Übersichtstabelle Header)====
Im Folgenden werden spezifische Anforderungen für die Generierung der XDS-Metadaten dargestellt. Die allgemein gültigen Regeln für die Erstellung der XDS-Metadaten sind im "Implementierungsleitfaden XDS Metadaten" (in der jeweils gültigen Version) auf der ELGA Homepage ([https://www.elga.gv.at/technischer-hintergrund/technische-elga-leitfaeden/ www.elga.gv.at]) abrufbar.
<!-- Seitenumbruch --><div classp style="landscapepage-break-before: always"></p>
{| class="wikitable"
!XDS-Mapping
nalität
!CDA-Element
!Beispiel
!Erklärung
|formatCode
|R
|.templateId/@extensionhl7at:formatCode|*<nowiki>@extension="XDSdocumentEntry.formatCode ^urn:hl7-at:TODOpatv:2020"1.0.0+20210331</nowiki>*@displayName= "TODO"|Version des Implementierungsleitfaden Implementierungsleitfadens Patientenverfügung mit für XDSdocumentEntry.formatCode als Extension.Das templateId-Element mit einer Extension beginnend (mit "XDSdocumentEntry.formatCode^" wird ins XDS-Attribut formatCode gemappt (ohne Präfix XDSdocumentEntry.formatCode^dem Publikationsdatum dieses Leitfadens).
|-
|typeCode
|R
|.code
|
*@code="TODO42348-3"*@displayName="TODOAdvance directives"
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
|Dokumenttyp
|classCode
|R
|.code./translation
|
*@code="TODO42348-3"*@displayName="TODOAdvance directives"
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
|Bezeichnet die „Dokumentklasse“ "Dokumentklasse" in dem untergeordneten "translation"-Element.
|-
|title
|R
|.title|TODO"Patientenverfügung"|TODOGültige Werte "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerruf der Patientenverfügung"
|-
|eventCodeList
|R
|.documentationOf./serviceEvent./code
|
*@code="TODO398295005"*@displayName="TODOValidity range (qualifier value)"
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.96"
*@codeSystemName="SNOMED CT"
|Code der Gesundheitsdienstleistung.Fixer Wert @code="398295005", @displayName="Validity range (qualifier value)"
|-
|serviceStartTime
|R
|.documentationOf./serviceEvent./effectiveTime./low|Zeitpunkt des Behandlungsbeginns (erster medizinisch relevanter Behandlungstag dieser dokumentierter Gesundheitsdienstleistung)Beginn|Beginn Zeitpunkt des Beginns der Gültigkeit der Gesundheitsdienstleistungverbindlichen Patientenverfügung.
|-
|serviceStopTime
|R
|.documentationOf./serviceEvent./effectiveTime./high|Zeitpunkt des Behandlungsendes (letzter medizinisch relevanter Behandlungstag dieser dokumentierter Gesundheitsdienstleistung, muss sich von Behandlungsbeginn unterscheiden)|Ende der Gesundheitsdienstleistung.|}<p style="page-break-before: always"></p></div><div class="portrait"> =User Storys (Anwendungsfälle)=Die Einsatzszenarien für Patientenverfügungen in ELGA werden in Form von User Storys ("Anwendungsfälle") knapp beschrieben, um dem Leser den Hintergrund zu vermitteln. Diese Beschreibung der Anwendungsfälle ist nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung. In den Anwendungsfällen wird derzeit davon ausgegangen, dass nur berechtigte Mitarbeiter der ELGA Ombudsstellen schreibenden Zugriff auf Patientenverfügungen in ELGA haben. Rechtskundige Personen gem. PatVG § 6. (1), welche zur Einstellung von Patientenverfügungen in ELGA verpflichtet sind, können dies durch Übermittlung Zeitpunkt des Dokuments an die ELGA Ombudsstelle delegieren. Dies erfolgt außerhalb von ELGA und wird im Rahmen dieses Leitfadens daher nicht betrachtet. Sofern die technischen Möglichkeiten durch entsprechende Verordnung näher ausgestaltet sind und zur Verfügung stehen, sollen auch rechtskundige Personen (gem. PatVG § 6. (1)), entsprechenden Zugriff in ELGA erhalten. Der Leitfaden wird in diesem Fall in einer neuen Version entsprechend angepasst. Alternativ zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen wäre denkbar, dass Patienten in einer eigens dafür geschaffenen Stelle in der ELGA Ombudsstelle medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, ändern oder erneuern und in ELGA verfügbar machen lassen können. Die Abläufe gelten für "verbindliche Patientenverfügungen" und "andere Patientenverfügungen" (gem. § 8 PatVG) gleichermaßen. ==UC 1 Patientenverfügung in ELGA verfügbar machen=====UC 1 Beschreibung=== #Eine Patientin möchte eine verbindliche Patientenverfügung erstellen. Sie vereinbart einen Termin mit einem Arzt, welcher sie in dieser Angelegenheit berät. Der Arzt klärt die Patientin über die medizinischen Folgen ihrer Patientenverfügung auf und dokumentiert, weshalb sie diese zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt dies unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift und durch eigenhändige Unterschrift. Weiters nimmt Endes der Arzt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. Optional kann ein von Gültigkeit der Patientin mitgebrachtes Patientenverfügungsformular verwendet werden.#Die Patientin vereinbart einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin, welche die Patientin über die rechtlichen Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs in Kenntnis setzt. Sie bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe von Namen, Anschrift, Datum und ihrer Unterschrift. Formell ist die Patientenverfügung nun rechtsgültig.#Da die Patientin ELGA-Teilnehmerin ist und dem nicht widersprochen hat, kann die Patientenverfügung nun in ELGA zur Verfügung gestellt werden.#Beim einem Widerspruch zur Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA muss die Patienten über die Bedeutung und Folgen des Widerspruches aufgeklärt werden; eine generelle Aufklärung über ELGA durch die rechtskundige Person ist nicht vorgesehen. ''Anmerkung: Patientenverfügungen, die nicht alle Voraussetzungen für "verbindliche Patientenverfügungen" (gem. PatVG) erfüllen, sind auf Verlangen des Patienten ebenfalls in die ELGA aufzunehmen. Der Dokumenttyp wird in ELGA nicht unterschieden.'' ===UC 1 Akteure===*ELGA-Teilnehmer*Aufklärender Arzt*Rechtskundige Person, wie z.B. Rechtsanwalt und Notar (gemäß PatVG § 6. (1))*ELGA Ombudsstelle ===UC 1 Vorbedingung===*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und möchte ihre rechtsgültige Patientenverfügung in ELGA verfügbar haben.*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben. ===UC 1 Ablauf===Die Patientin bringt die rechtsgültige Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweis, Reisepass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Dabei wird erhoben, ob die verbindliche Patientenverfügung über den maximal möglichen Zeitraum (8 Jahre) gültig bleiben soll oder eine kürzere Frist gewünscht wird. Dies und das Datum der Errichtung der Patientenverfügung, der Name der Person, die die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des '''CDA Dokuments „ELGA Patientenverfügung“''' in die Dokumentmetadaten übernommen. ===UC 1 Ergebnis===Das CDA-Dokument vom Typ „ELGA Patientenverfügung“ wurde in ELGA zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet der Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod der Patientin verfügbar. ''Anmerkung: Sofern es sich um eine verbindliche Patientenverfügung handelt, verliert diese nach Ablauf von acht Jahren nach Errichtung ihre Verbindlichkeit, wenn die Patientin nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Die verbindliche Patientenverfügung kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung erneuert werden (siehe UC "Patientenverfügung erneuern"), wodurch die 8-Jahresfrist bzw. zuvor kürzer festgelegt Frist neu zu laufen beginnt. Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.'' ==UC 2 Patientenverfügung in ELGA erneuern==Der Patientenwille kann jederzeit durch eine neue Patientenverfügung aktualisiert werden. Verbindliche Patientenverfügungen werden nach 8 Jahren unverbindlich (wenn vom Patienten nicht eine kürzere Zeit angegeben wurde). Verbindliche Patientenverfügungen können unverändert verlängert werden (UC 2a), unverbindliche Patientenverfügungen bleiben dauerhaft (oder bis zu einem Widerspruch) bestehen. Jede vom Patienten nachträglich gewünschte Änderung seiner (verbindlichen oder unverbindlichen) Patientenverfügung resultiert in Anwendungsfall UC 2b: Es muss immer eine neue Patientenverfügung erstellt werden (allerdings gelten hier etwas andere Vorgaben als bei UC1). ===UC 2 Akteure===*ELGA-Teilnehmer*Aufklärender Arzt*ELGA Ombudsstelle*Rechtskundige Person (gemäß PatVG § 6. (1)) ===UC 2 Vorbedingung===*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und besitzt bereits eine Patientenverfügung in ELGA.*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben.<br /> ===UC 2a Patientenverfügung erneuern - ohne Änderungen (Verbindliche Patientenverfügung verlängern)=== ====UC 2a Beschreibung====Die Patientin möchte, dass ihre Patientenverfügung nach Ablauf von 8 Jahren weiterhin verbindlich bleibt und möchte daher ihre Patientenverfügung in ELGA unverändert erneuern (dazu kann ein Formular verwendet werden: „Erneuerung einer Patientenverfügung“). Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend über die Folgen aufklärt. ====UC 2a Ablauf==== #Da die Patientin keine Änderungen an der Patientenverfügung vornehmen möchte, dokumentiert der Arzt dies in dem von der Patientin mitgebrachten Dokument „Erneuerung der Patientenverfügung“ (siehe UC1). Eine erneute Rechtsberatung ist optional.#Die Patientin bringt die Erneuerung ihrer Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweis, Reisepass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Das Datum der Errichtung der Erneuerung der Patientenverfügung, der Name der Person, die die Aufnahme dieser in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des '''CDA Dokuments „Erneuerung der verbindlichen ELGA Patientenverfügung“''' in die Dokumentmetadaten übernommen. ====UC 2a Ergebnis====Neben der verbindlichen Patientenverfügung liegt auch das Dokument zur (unveränderten) Erneuerung der Patientenverfügung (eigener Dokumenttyp) in ELGA vor. Die Gültigkeitsdauer entspricht der der zugrundeliegenden Patientenverfügung, beginnt aber ab dem Erstellungsdatum der Erneuerung erneut zu laufen. ===UC 2b Patientenverfügung in ELGA erneuern - mit Änderungen=======UC 2b Beschreibung====Einige Jahre nach Errichtung ihrer verbindlichen Patientenverfügung möchte die Patientin eine weitere medizinische Behandlung ablehnen und diese in ihre Patientenverfügung in ELGA aufnehmen. Sie benötigt daher eine neue Patientenverfügung, welche alle ihre Behandlungswünsche kumuliert. Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend berät. ====UC 2b Ablauf==== #Der Arzt ruft die bestehende Patientenverfügung aus der ELGA der Patientin ab (UC 4). Er klärt die Patientin über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf, dokumentiert dies in einem neuen Dokument und bestätigt dies unter Angabe von Namen, Anschrift und eigenhändiger Unterschrift.#Eine erneute Rechtsberatung ist optional möglich (wie UC1).#Die Patientin bringt die neue Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin und prüft, ob bereits eine verbindliche Patientenverfügung in ELGA existiert (denn nur dann, darf die Bestätigung des Rechtsberaters fehlen). Da dies der Fall ist, scannt er das mitgebrachte Dokument und erstellt ein neues '''CDA Dokument „ELGA Patientenverfügung“''' in ELGA (Metadaten gleich wie bei UC1). ====UC 2b Ergebnis====Es liegt nun eine neue verbindliche ELGA Patientenverfügung vor, welche alle Behandlungswünsche der Patientin kumuliert. Die alte ELGA Patientenverfügung soll über eine Historie in ELGA weiterhin abrufbar sein, da diese jedenfalls die Informationen des Rechtsberaters enthält. Sofern die Gültigkeitsdauer der Verbindlichkeit der Patientenverfügung von der Patientin nicht verkürzt wurde, beginnt die 8-Jahresfrist ab Erstellungsdatum erneut zu laufen. Die Patientenverfügung bleibt bis auf Widerruf zehn Jahre nach dem Tod der Patientin in ELGA verfügbar. ''Anmerkung: '''Jede''' vom Patienten nachträglich gewünschte '''Änderung''' seiner Patientenverfügung resultiert in diesem Usecase: Es muss immer eine neue Patientenverfügung erstellt werden.'' TODO [GKL]: Trifft dieser Use Case auch zu, wenn eine ''verbindliche'' Patientenverfügung nach 8 Jahren zu einer ''anderen'' Patientenverfügung wird und einige Zeit später die Patienten diese wieder ''verbindlich'' machen will, ohne inhaltlich etwas zu ändern?TODO [SSA]: Ich lese das nun noch besser über die Erläuterungen:Zu § 7 – „Erneuerung“ Abs. 3 ist festzuhalten, dass die Begriffe „Erneuerung“, „Änderung“ und „Ergänzung“ im ELGA-technischen Sinne immer als Änderung zu verstehen sind. -- Zu § 14a – „Verarbeitung in ELGA": In Abs. 5 wird die Erhebungspflicht von ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern näher determiniert. Die Verarbeitung der Formulierung „jeweils aktuelle Version“ stellt klar, dass nur die jeweils aktuelle in ELGA oder der gemäß § 14 Abs. 1 geführten Dokumentation gespeicherte Patientenverfügung erhoben, d.h. eingesehen werden muss. ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter sind somit nicht zur „interpretatorischen Zusammenschau“ von verschiedenen Versionen von in ELGA oder der gemäß § 14 Abs. 1 geführten Dokumentation zur Verfügung gestellten Patientenverfügungen verpflichtet. Dies gilt ungeachtet dessen, ob es sich um eine verbindliche oder eine andere Patientenverfügung handelt. --- Daher: Eine Erneuerung ist das Erneute Hochladen der unveränderten PatV ==UC 3 Patientenverfügung widerrufen=====UC 3 Beschreibung===Die Patientin hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung widerrufen. Um ihre in ELGA gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, vereinbart sie einen Termin mit der ELGA Ombudsstelle. ===UC 3 Akteure===*ELGA-Teilnehmer*ELGA Ombudsstelle ===UC 3 Vorbedingung=== *Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat eine Patientenverfügung errichten lassen, welche über ELGA verfügbar ist.*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben ===UC 3 Ablauf===Der zuständige Mitarbeiter in der ELGA Ombudsstelle identifiziert die ELGA-Teilnehmerin, lässt sie das Widerspruchsdokument unterschreiben und digitalisiert dieses. Das Datum der Errichtung des Widerspruchs, der Name der Person, die die Aufnahme des Widerspruchs in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des '''CDA''' '''Dokuments „Widerspruch der ELGA Patientenverfügung“''' in ELGA in die Dokumentmetadaten übernommen. ===UC 3 Ergebnis===Die Patientenverfügung wurde durch Einstellen des neuen Dokuments „Widerspruch der ELGA Patientenverfügung“ in ELGA widerrufen. Der Name der Patientin, als Auftraggeberin des Widerspruchs, ist im Protokoll ersichtlich. Alte Patientenverfügungen sind in einer '''Historie''' abrufbar. ==UC 4 ELGA Patientenverfügung abrufen==„Lesen“, d.h. Suchen und Abrufen von Patientenverfügungen über ELGA. Für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter gilt, dass die Patientenverfügungen ausschließlich aus ELGA und den eigenen ärztlichen Dokumentation ("Krankengeschichte" oder "ärztliche Dokumentation" gem § 14 Abs. 1 PatVG) erhoben werden, aber sonst an keiner anderen Stelle erfolgen muss. ELGA-GDA handeln somit sorgfältig, wenn sie versuchen, Patientenverfügungen in ELGA oder eigenen ärztlichen Dokumentation zu erheben. Darüber hinaus besteht keine Nachforschungspflicht. ===UC 4 Beschreibung=== ====Abruf durch ELGA-GDA==== *'''Behandelnder Arzt:''' Die Patienten wird auf der Intensivstation aufgenommen und ist nicht ansprechbar. Ihr Zustand ist stabil, scheint sich aber von Tag zu Tag zu verschlechtern. Der behandelnde Arzt sieht in der ELGA der Patientin, dass diese vor drei Jahren eine Patientenverfügung errichtet hat. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend den Wünschen der Patientin anpassen. Der behandelnde Arzt dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte der Patientin.*'''Aufklärender Arzt:''' Der aufklärende Arzt ruft im Zuge von UC 1 und UC 2 die ELGA seiner Patientin auf. TODO [NTA]: Was macht der Aufklärende Arzt in diesem Use-Case? Um die Verwirrung zu schmälern würde ich empfehlen diesen hier ganz zu entfernen. AKL: Soll verdeutlichen, dass der Zugriff auf die ELGA-PV nicht nur bei der Behandlung des Patienten von Bedeutung ist. Der aufklärende Arzt sieht, ob schon eine verbindlich PV besteht + was drin steht und kann sein Aufklärungsgespräch entsprechend gestalten. ====Abruf durch ELGA-Teilnehmer====Die Patientin loggt sich über das ELGA Portal in ihre ELGA ein und kann dort ihre Patientenverfügung und evtl. vorhandene Erneuerungen bzw. den Widerruf einsehen. Sie kann z.B. kontrollieren, wie lange diese noch verbindlich ist und sieht im Protokoll, wer wann darauf zugegriffen hat. ====Abruf durch ELGA Ombudsstelle====Die Patientin geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre PV abrufen und ausdrucken. ===UC 4 Akteure=== *ELGA-Teilnehmer*ELGA Ombudsstelle (in Vertretung des ELGA-Teilnehmers)*ELGA GDA ===UC 4 Vorbedingungen===Der Akteur ist zum Zugriff auf betreffende Daten in ELGA berechtigt ===UC 4 Ergebnis===Die Patientenverfügung in ELGA wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert. ==UC 5 ELGA Patientenverfügung löschen== ===UC 5 Beschreibung===Die Patientin verstirbt, 10 Jahre danach muss die ELGA Patientenverfügung gelöscht werden. ===UC 5 Akteure===Auftragsverarbeiter, der die Datenspeicher und Verweisregister in ELGA betreibt ===UC 5 Vorbedingungen===Der Tod der Patientin ist vor 10 Jahren eingetreten. Die Patientin hatte eine Patientenverfügung in ELGA. ===UC 5 Beschreibung===Die Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die in ELGA zur Verfügung gestellte Patientenverfügung zehn Jahre nach dem Tod der ELGA-Teilnehmerin automatisch zu löschen. ===UC 6 Ergebnis===Die ELGA Patientenverfügung wurde aus dem Patientenverfügungsregister gelöscht.|}
=Konformitätsprüfung=
Ein zu diesem Implementierungsleitfaden konformes CDA-Dokument ist zunächst ein valides CDA Release 2.0 XML-Dokument mit [[#CDA_Header|Header]] und [[#CDA_Body|Body]]. Darüber hinaus erfüllt es alle in diesem Leitfaden festgelegten „Geschäftsregeln“"Geschäftsregeln".
Dies spiegelt ein generelles Konzept im Umgang mit Dokumenten wiederwider: die Validierung in zwei Schritten. Im ersten Schritt stellt dies die Validierung gegen zugehörige '''W3C Schemas''' dar. Das verwendete Schema ist das geringfügig erweiterte offizielle CDA Release 2.0 Schema (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schema-Pr.C3.BCfung|Schema-Prüfung]]). Darüber hinaus existieren eine Reihe von '''Schematron''' Regeln, die für einen zweiten Validierungsschritt genutzt werden und letztlich die Detailregelungen in diesem Leitfaden wiedergeben, sowie die Einhaltung der Geschäftsregeln (Optionalität, Kardinalität/Multiplizität, Datentypen, Wertebereiche, Abhängigkeiten) sicherstellen (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schematron-Pr.C3.BCfung|Schematron-Prüfung]]). Geschäftsregeln für Abschnitte oder Elemente werden auch technisch zu '''„Templates“"Templates"''' zusammengefasst. Eine XML-Instanz, die kein valides CDA-Dokument ist oder sich nicht gegen das XSD-Schema validieren lässt oder im Widerspruch zu den angegebenen Geschäftsregeln steht, ist kein gültiges CDA-Dokument im Sinne dieses Implementierungsleitfadens.
{{BeginYellowBox}}
Hinweis: Nicht alle Geschäftsregeln können mit Schema oder Schematron geprüft werden (etwa Inhalte von Multimedia-Attachments, Dokumentengröße). Zusätzliche Validierungsschritte sind gegebenenfalls notwendig, um alle Regeln zu überprüfen zu können.
{{EndILFBox}}
=Technische Spezifikation=
Die Struktur des CDA Austauschformats ist in den nachfolgenden Kapiteln im Detail beschrieben.
==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers==
{| class="wikitable" width="100%"
|-
!rowspanstyle="text-align:left" width="220%"|Bedeutung / Link zum Kapitel!rowspan="2" style="text-align:left" width="20%"|CDA-Element!colspanstyle="2text-align:left" width="10%"|Kard/Konf Vergleich <sup>2</sup>!rowspan="2" style="text-align:left" width="6050%"|Bedeutung / Link zum Kapitel|-!Allgem. Leitfaden!'''Patientenverfügung'''Bemerkung
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Hoheitsbereich_des_Dokuments_.28.E222realmCode.80.9ErealmCode.E2.80.9C22.29|Hoheitsbereich des Dokuments]]
|realmCode
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentformat_.28.E222typeId.80.9EtypeId.E2.80.9C22.29|Kennzeichnung CDA R2]]
|typeId
|1..1 M||fixer Wert: @root="2.16.840.1.113883.1 M||.3" @extension="POCD_HD000040"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#ELGA_Implementierungsleitfaden-Kennzeichnung_.28.E222templateId.80.9EtemplateId.E2.80.9C22.29|Kennzeichnung von Strukturvorschriften]]
|templateId
|3..* M
|templateId[1] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.1"<br />templateId[2] fixer Wert "1.2.40.0.34.7.26"<br />templateId[3] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.* M|13"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumenten-Id_.28.E222id.80.9Eid.E2.80.9D22.29|Dokumenten-Id]]
|id
|1..1 M||
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenklasse_.28.E222code.80.9Ecode.E2.80.9C22.29|Klassifikation des Dokuments (fein und grob)]]|code / <br />translation|1..1 M 1..1 M
|1..1 M
1..1 M
|'''code: Dokumententypen(Dokumententyp)''' zur Auswahl:- <br />Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives" - Erneuerung der Patientenverfügung code:TODO - Widerruf der Patientenverfügung code:TODO '''translation: (Dokumentenklasse):''' <br />Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Titel_des_Dokuments_.28.E222title.80.9Etitle.E2.80.9C22.29|Titel des Dokuments]]
|title
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Status_des_Dokuments_.28.E2.80.9Esdtc22sdtc:statusCode.E2.80.9C22.29|Status des Dokuments]]
|sdtc:statusCode
|style="background:LightSalmon"|0..1 C|style="background:LightSalmon"|'''NP'''||Wird nicht verwendet, da keine Dokumentupdates möglich
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Terminologiedatum_.28.E2.80.9Ehl7at22hl7at:terminologyDate.E2.80.9C22.29|Terminologie-Datum des Dokuments]]
|hl7at:terminologyDate
|1..1 M|1..1 M||TODO
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#FormatCode_.28.E2.80.9Ehl7at22hl7at:formatCode.E2.80.9C22.29|FormatCode des Dokuments]]
|hl7at:formatCode
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Fachliche_Zuordnung_des_Dokuments_.28.E2.80.9Ehl7at22hl7at:practiceSettingCode.E2.80.9C22.29|Fachliche Zuordnung des Dokuments]]
|hl7at:practiceSettingCode
|1..1 M||ELGA_PracticeSetting:
"Rechtliche Dokumente", "F063"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Erstellungsdatum_des_Dokuments_.28.E222effectiveTime.80.9EeffectiveTime.E2.80.9C22.29|Erstellungsdatum des Dokuments]] (medizinisch relevantes Datum)
|effectiveTime
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vertraulichkeitscode_.28.E222confidentialityCode.80.9EconfidentialityCode.E2.80.9C22.29|Vertraulichkeitscode]]
|confidentialityCode
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sprachcode_des_Dokuments_.28.E222languageCode.80.9ElanguageCode.E2.80.9C22.29|Sprachcode des Dokuments]]
|languageCode
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Versionierung_des_Dokuments_.28.E222setId.8022_und_.9EsetId22versionNumber.E2.80.9C_und_.E2.80.9EversionNumber.E2.80.9C22.29|Versionierung des Dokuments]]
|setId
versionNumber
1..1 M
|1..1 M 1..1 M|<br />versionNumber: fixer Wert 1
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Patient_.28.E2.80.9ErecordTarget22recordTarget.2FpatientRole.E2.80.9C22.29|Patient]]
|recordTarget
|1..1 M
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verfasser_des_Dokuments_.28.E222author.80.9Eauthor.E2.80.9C22.29|Verfasser des Dokuments]]
|author
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Personen_der_Dateneingabe_.28.E222dataEnterer.80.9EdataEnterer.E2.80.9C22.29|Personen der Dateneingabe]]
|dataEnterer
|0..1 Ostyle="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#InformantInformant_Body|Informant]]
|informant
|0..* Ostyle="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verwahrer_des_Dokuments_.28.E222custodian.80.9Ecustodian.E2.80.9C22.29|Verwahrer des Dokuments]]
|custodian
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Beabsichtigte_Empf.C3.A4nger_des_Dokuments_.28.E222informationRecipient.80.9EinformationRecipient.E2.80.9C22.29|Beabsichtigte Empfänger des Dokuments]]
|informationRecipient
|0..* Ostyle="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Rechtlicher_Unterzeichner_.28.E222legalAuthenticator.80.9ElegalAuthenticator.E2.80.9C22.29|Rechtlicher Unterzeichner]], wird im speziellen Leitfaden definiert.
|legalAuthenticator
|0..* Cstyle="background:LightSalmon" |'''1..1 M TODO?'''|style="background:LightSalmon" |Natürliche '''Errichter''' - Person, die die Aufnahme tatsächlich verlangt hatRichtigkeit im Originaldokument bezeugt (Rechtskundige Person gem. Das § 6 Abs. 1, wenn diese nicht vorhanden ist im Regelfall die rechtskundige Personalternativ der aufklärende Arzt, kann unter Umständen wenn auch dieser nicht vorhanden: der Patient selbst sein, wenn keine rechtskundige Person involviert ist (zB keine verbindliche Patientenverfügung, Verlängerung).
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Unterzeichner_.28.E222authenticator.80.9Eauthenticator.E2.80.9C22.29|Weitere Unterzeichner]]
|authenticator
|0..* Ostyle="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Beteiligte_.28.E222participant.80.9Eparticipant.E2.80.9C22.29|Weitere Beteiligte]] (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden)
|participant
|0..* Ostyle="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Zuweisung_und_Ordermanagement|Zuweisung und Ordermanagement]]
|inFulfillmentOf
|0..* Ostyle="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|-
| rowspan="32" |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentation_der_Gesundheitsdienstleistung|Gesundheitsdienstleistungen]]| rowspan="2" |documentationOf/<br />serviceEvent| rowspanstyle="2background:LightSalmon" |0..* O|'''1..1 M'''|bei:'''Gültigkeit des Verbindlichkeitszeitraumes''' für - *Verbindlicher Patientenverfügung*Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Bezug_zu_vorgehenden_Dokumenten|Bezug zu vorgehenden Dokumenten]]
|relatedDocument
|0..1 Ostyle="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Einverst.C3.A4ndniserkl.C3.A4rung|Einverständniserklärung]]
|authorization
|NP||
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informationen_zum_Patientenkontakt|Patientenkontakt (Aufenthalt)]]
|componentOf / <br />encompassingEncounter|0..1 O 1..1 Mstyle="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|-
|}<sup>2</sup>) Elemente mit Abweichungen zu den Vorgaben des Allgemeinen Leitfadens sind farblich hervorgehoben.<br /><ref group="Tabelle">Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung</ref>''Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung''<references group="Tabelle" />
==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys==
Die Dokumentenklasse ELGA Patientenverfügung enthält anstatt eines strukturieren CDA-Bodies die in Form eines PDFs eingebettete Patientenverfügung, deren Erneuerung oder den WiderspruchWiderruf.
==CDA Templates==
====Patientenverfügung====
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.0.13/dynamic}}
===Header Level Templates===
{{BeginILFBox}}Die Header Level Templates wurden aus dem bestehenden „Allgemeiner "Allgemeinen Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ Dokumente" übernommen. Diese sind unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenstruktur| Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Administrative Daten (CDA Header) - Dokumentenstruktur]] Version 2020 zu finden. <br />'''''Wichtiger Hinweis:''''' <br />Header-Elemente, welche '''spezifisch für die Patientenverfügung angepasst''' wurden, sind zusammenfassend in der [[ILF:Patientenverfügung#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Headers|'''"Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers"''']] und detailliert im [[ILF:Patientenverfügung#Document_Level_Templates|'''"Document Level Template"''']] beschrieben.{{EndILFBox}}
===Weitere CDA Fragmente==={{BeginYellowBoxBeginILFBox}}''Wichtiger Hinweis:'' Header-ElementeDie weiteren CDA Fragmente, oder auch Compilation Templates genannt, welche spezifisch wurden aus dem bestehenden "Allgemeiner Implementierungsleitfaden für die Patientenverfügung angepasst wurden, ELGA CDA Dokumente" übernommen. Diese sind der Spezifikation im Kapitel auch unter [[ILF:PatientenverfügungAllgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Document_Level_TemplatesSonstige_Templates_.28Fragmente.29 |Document Level TemplateAllgemeiner Leitfaden - Kapitel Sonstige Templates (Fragmente)]] zu entnehmenfinden. {{EndILFBox}}
==Terminologien==
Die erforderlichen Terminologien sind im Folgenden aufgelistet.
=Anhang=
==Tabellen==
<references group="Tabelle" />
==Referenzen==
</div>
<references />