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→Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers
|description=Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.
}}
{{#customtitle:Patientenverfügung(Version 1.0.0)}}
<!-- Implementierungsleitfaden Metadaten-->
{{Infobox Dokument
|Namespace = ILF
|Type = Implementierungsleitfaden
|Version = 2020 (Ballot-Version)1.0.0
|Submitted = ELGA GmbH
|Copyright = © HL7 Austria 20202021|Date = 20202021.1202.1123
|Status = Normatives Abstimmungsverfahren - Abstimmungsphase
|Verfahren = Normatives Abstimmungsverfahren
{{ILF-TOC limit|4}} <!-- {{Underconstruction}} -->
<!-- Zusammenfassung an erster Stelle -->
{{BeginYellowBox}}Dieses Dokument bildet den '''vollständigen Implementierungsleitfaden der Patientenverfügung''' ab und richtet sich an Softwareentwickler und Berater. Zum besseren Verständnis empfehlen wir Ihnen den zusammenfassenden [[ILF:Patientenverfügung_Guide|Patientenverfügung-Guide]]<ref name="Guide">Patientenverfügung-Guide [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide '''zusammenfassenden Patientenverfügung-Guide'''https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide] </ref> im Vorfeld zu lesen.{{EndYellowBox}}
=Zusammenfassung=
Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt Struktur und Format des elektronischen Dokumentes "Patientenverfügung" für dein den Einsatz in der Österreichischen elektronischen Gesundheitsakte ELGA auf Basis des Standards HL7 CDA® Release 2.
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist).
Mit einer Novellierung des Patientenverfügungs-Gesetzes<ref name="PatVG-2018">Bundesgesetz, mit dem das Patientenverfügungs-Gesetz geändert wird (PatVG-Novelle 2018) [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_I_12/BGBLA_2019_I_12.html PatientenverfügungsPatVG-GesetzesNovelle 2018] </ref> wurde 2019 die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit ; mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale [[CDA-Grundlagen|CDA-Standard]]<ref name="CDAGrundl">CDA-Grundlagen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen https://wiki.hl7.at/index.php?title=CDA-Grundlagen]</ref>, welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen.Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0 (CDA) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria. Alle Vorgaben entsprechen dem Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) sowie dem Gesundheitstelematikgesetz (GTelG)<ref name="GTelG">Gesundheitstelematikgesetz 2012 [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen20008120 (GTelG)]</ref>, zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundes.<ref name="PatVG">Bundesgesetz über Patientenverfügungen (Patientenverfügungs-Gesetz – PatVG) [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Gesamte Rechtsvorschrift für Patientenverfügungs-Gesetz]</ref>
Der Implementierungsleitfaden orientiert sich an den elementaren Konzepten und dem zugrunde liegenden Modell des [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)|Allgemeinen Implementierungsleitfadens]]<ref name="ALF"> Allgemeiner Implementierungsleitfaden [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020 Allgemeinen ImplementierungsleitfadensAllgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3) https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)]</ref>. Dort werden die notwendigen Datentypen, Dokument-Metadaten (Header), die Möglichkeiten der Textstrukturierung, grundlegende Vorgaben für die Anwendung von Terminologien, einige allgemein genutzten Inhaltsstrukturen (Sections) sowie Codebeispiele und praktische Implementierungshilfen gezeigt. Alle weiteren für diesen Leitfaden benötigten Elemente werden im vorliegenden Leitfaden erklärt. Die Notation der Spezifikation der Datenaustauschformate folgt der "Art-Decor"-Schreibweise, die auf einer eigenen Seite ([[Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen|Art-Decor-Tabellen verstehen]]) <ref name="ArtDecTab">Art-Decor-Tabellen verstehen [https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen https://wiki.hl7.at/index.php?title=Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen]</ref> erläutert wird.
Der vorgesehene Ablauf des Datenaustausches wird im Kapitel [[ILF:Patientenverfügung&stable=0&redirect=noPatientenverf%C3%BCgung#User_Storys_.28.22Anwendungsf.C3.A4lle.22.29|User Storys ("Anwendungsfälle")]] beschrieben.
'''Übersichtstabellen für Header und Body-Strukturen'''
*[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Bodys|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys]] (medizinische Inhalte)
Auf der '''[[ILF_Diskussion:Patientenverfügung|Diskussionsseite]]''' <ref name="PVDisk">Wiki-Diskussionsseite der Patientenverfügung [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF_Diskussion:Patientenverfügung]</ref> werden die Fehler und Änderungswünsche an dieser Version dokumentiert.<!-- Seitenumbruch --> <p style="page-break-before: always"></p>
=Informationen über dieses Dokument=
''Abbildungen:'' © ELGA GmbH
''Nutzung'': Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Franckstrasse 41/5/14Erdbergweg 7, 8010 8052 Graz; [http://www.hl7.at www.hl7.at].<br />
Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.
Download unter über das ''Öffentliche Gesundheitsportal Österreichs''<ref name="GesHP">Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs [https://www.gesundheit.gv.at https://www.gesundheit.gv.at] </ref>und der ELGA Homepage unter ''Technische ELGA-Leitfäden''<ref name="ELGACDA">Homepage der ELGA GmbH / Technische ELGA-Leitfäden: [https://www.elga.gv.at/cda https://www.elga.gv.at/cda]</ref>.
</div></div>
<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed" overflow:auto;">
==Haftungsausschluss==
<div class="mw-collapsible-content">
Soweit im Text Bezeichnungen nur im generischen Maskulinum angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen und andere Geschlechtsidentitäten in gleicher Weise. Unter dem Begriff "Patient" werden sowohl Bürger, Kunden und Klienten zusammengefasst, welche an einem Behandlungs- oder Pflegeprozess teilnehmen als auch gesunde Bürger, die derzeit nicht an einem solchen teilnehmen. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass umgekehrt der Begriff Bürger auch Patienten, Kunden und Klienten mit einbezieht.
</div></div>
==Verbindlichkeit==
Die Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens sind im Patientenverfügungsgesetz (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2) sowie in den darauf fußenden Verordnungen geregelt. <ref name="GTelG"></ref>Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Minister Ministerium auf www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten („Mandatory“ "Mandatory" (M), „Required“ "Required" (R) und „Fixed“ "Fixed" (F)), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden.
Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012, Patientenverfügungsgesetz 2019) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen.
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.
==Wichtige unterstützende Materialien==
{{BeginYellowBox}}
Auf der Website [[ILF:Patientenverfügung_Guide|ELGA Patientenverfügung Guide]] werden unter anderem folgende Materialien zur Verfügung gestellt:
*die PDF-Version dieses Leitfadens
*Schematron-Prüfregeln
Die im weiteren angeführten Template-Spezifikationen wurden im Art-Decor-Projektrepository [https://art-decor.org/art-decor/decor-templates--at-pv-?section=templates Patientenverfügung] erstellt und können dort zusätzlich zu diesem Leitfaden in einer Implementierer-freundlichen Ansicht eingesehen werden. Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH ([http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt. '''Fragen, Kommentare oder Anregungen''' für die Weiterentwicklung können an [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] gesendet werden. Weitere Informationen finden Sie unter [http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]. {{EndYellowBox}}
'''Fragen, Kommentare oder Anregungen''' für die Weiterentwicklung können an [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] gesendet werden.{{EndYellowBox}}
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==Bedienungshinweise==
===Farbliche Hervorhebungen und Hinweise===
{{EndILFBox}}
''<u>Themenbezogenes CDA Beispiel-Fragment im XML Format:</u>''
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</div></div>
<!-- Tatsächlicher Inhalt -->
=Begriffsdefinitionen=
{| class="wikitable" style="margin-left: 16px; margin-right: 16px;"
!Begriff!!Definition
|-
|'''ELGA-TeilnehmerIn'''
|ELGA-TeilnehmerIn ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat (gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012<ref name="GTelG"/>).
|-
|'''Aufklärende/r Arzt/Ärztin'''
|Ein Arzt/eine Ärztin, der/die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass der Patient/die Patientin entscheidungsfähig ist und aus welchen Gründen er/sie die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.<ref name="PatVG-2018" />
|-
|'''Rechtskundige Person'''
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.<ref name="PatVG-2018" />
|-
|'''Patientenverfügungs-Register'''
|Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen der Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen.
|-
|'''Patientenverfügungs-Anwendung'''
|Die zentrale Patientenverfügungs-Anwendung umfasst die Fachlogiken für Patientenverfügungen.
|-
|'''Verbindliche Patientenverfügung'''
| Eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Bestätigt durch den aufklärenden Arzt/Ärztin (siehe oben), muss aus der Patientenverfügung hervorgehen, dass die Patientin/der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt. Sie muss vor einer vor einer rechtskundigen Person (siehe oben) errichtet werden. Die Ärztin/der Arzt muss sich in der Regel an diese Patientenverfügung halten (PatVG Abschnitt 2<ref name="PatVG-2018" />).
|-
|'''Andere Patientenverfügungen'''
|"Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG<ref name="PatVG-2018" />).
|-
|'''Beachtliche Patientenverfügung'''
|Veralteter Begriff, der seit der PatVG Novelle 2019<ref name="PatVG-2018" /> nicht mehr verwendet wird. Wird von den "anderen Patientenverfügungen" umfasst.
|}
=Einleitung=
==Ausgangslage und Motivation==
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient /eine Patientin bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen kann und die dann wirksam werden soll, wenn er /sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist. Sie kann jederzeit widerrufen werden.
Abhängig davon, ob die Patientenverfügung bestimmte rechtliche Erfordernisse erfüllt, werden '''"Verbindliche Patientenverfügungen" ''' und '''"Andere Patientenverfügungen" ''' unterschieden. Welche Kriterien beim Erstellen von Patientenverfügungen zu erfüllen sind, wird im [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen] festgeschrieben.
Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden.
Ärzte und Ärztinnen müssen eine Patientenverfügung berücksichtigen; umso mehr, je mehr diese die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt(PatVG § 9). Das vorsätzliche Nichtbefolgen einer verbindlichen Patientenverfügung kann als eigenmächtige Heilbehandlung gemäß § 110 StGB gerichtlich strafbar sein.
Die Ermittlung, ob eine (verbindliche) Patientenverfügung vorliegt, muss für behandelnde ÄrztInnen praktikabel und möglichst einfach sein, idealerweise über eine zentrale Abfragemöglichkeit für ganz Österreich. Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
Hinsichtlich Inhalt, ärztlicher Aufklärung, Errichtung und Erneuerung gelten für verbindliche Patientenverfügungen (gemäß [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen]) besondere Vorgaben:
*In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen medizinische Behandlungen, die abgelehnt werden, beschrieben sein oder daraus hervorgehen. Es muss auch hervorgehen, dass der Patient /die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt (§ 4. PatVG).*Ein Arzt /eine Ärztin muss den Patienten /die Patientin über die medizinischen Folgen der Patientenverfügung aufklären und dessen /deren Gründe und Entscheidungsfähigkeit dokumentieren (§ 5. PatVG).*Eine rechtskundige Person (§ 6. (1) PatVG) muss den Patienten /die Patientin über die rechtlichen Folgen und die Möglichkeit eines Widerrufs belehren und diese errichten.*Sie wird nach maximal 8 Jahren unverbindlich (sofern der Patient /die Patientin entscheidungsfähig ist), kann jederzeit vom Patienten /von der Patientin erneuert werden.
'''Folgende Inhalte müssen verpflichtend angeben werden:'''
*Name, Anschrift, eigenhändige Unterschrift von Patient PatientIn / aufklärendem Arzt / Rechtskundigen
*Datum der Errichtung
*Medizinische Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind
*Bestätigung, dass der Patient /die Patientin die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt
Optionale Angabe:
*Weitere Anmerkungen des Patienten/der Patientin
*Benennung einer konkreten Vertrauensperson
*Ablehnung des Kontakts zu einer bestimmten Person
==Zweck des Dokuments==
Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Der eigentliche Inhalt der Patientenverfügung ist im so genannten „Body“ "Body" enthalten.
{{BeginILFBox}}
Elemente des Headers und Bodys orientieren sich am bestehenden [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_(Version_3)|Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente 2020(Version 3)]].{{EndILFBox}}
==Zielgruppe==
Anwender dieses Dokuments sind Softwareentwickler SoftwareentwicklerInnen und BeraterBeraterInnen, die allgemein mit Implementierungen und Integrationen im e-Health-Umfeld, aber auch mit ELGA e-Befunden oder e-Medikation betraut sind. Weiters richtet sich der Leitfaden an alle an der Erstellung von Gesundheitsdaten und Gesundheitsdokumenten beteiligten Personen, einschließlich der Endbenutzer EndbenutzerInnen der medizinischen Softwaresysteme und der Angehörigen von Gesundheitsberufen.
=Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess=
Für die Ausgestaltung der Inhalte von „CDA Implementierungsleitfäden“ "CDA Implementierungsleitfäden" ist eine breite Beteiligung der Stakeholder wesentlich, um die praktische Nutzbarkeit und die Akzeptanz durch die ELGA-Benutzer BenutzerInnen sicherzustellen. Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen ist die Einigung auf Vorgaben für einheitliche Dokumentation und Codierung der Information. Diese durch die Arbeitsgruppen erreichte „Harmonisierung“ "Harmonisierung" etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen Dokumentation.
Im speziellen Fall der Patientenverfügung gelten nur Vorschriften für die Errichtung, die sich aus dem PatVG (BGBl. I Nr. 55/2006) ergeben, nicht aber für den medizinisch/fachlichen Inhalt. Eine Harmonisierung des Inhalts wurde daher nicht durchgeführt.
Der ELGA CDA-Koordinator evaluiert in regelmäßigen Abständen, ob und welche Änderungen (etwa durch neue medizinische oder gesetzliche Anforderungen) notwendig sind. Aufgrund des Berichtes des ELGA CDA-Koordinators empfiehlt die ELGA GmbH die Erstellung von Revisionsversionen der bestehenden Leitfäden. Die geplanten Änderungen sollen mit den maßgeblichen Stakeholdern abgestimmt werden.
Neue Versionen, die „verpflichtende Elemente“ "verpflichtende Elemente" (Sections oder Entries) neu einführen oder entfernen, sind „Hauptversionen“"Hauptversionen", die jedenfalls über eine Durchführungsverordnung verbindlich gemacht und veröffentlicht werden. Andere Versionen sind „Nebenversionen“"Nebenversionen". Alle verbindlichen Versionen sind auf http://www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
==Autoren und Mitwirkende==
Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung der ELGA GmbH von den Autoren und unter Mitwirkung der genannten Personen (Mitglieder der Arbeitsgruppe) erstellt. Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht.
Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt.
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===Autoren===
'''Das Redaktionsteam''' bestand aus folgenden Personen<sup>1</sup>:
<sup>1</sup> Personen sind ohne Titel angegeben
=User Storys ("Anwendungsfälle")=
Die Einsatzszenarien für Patientenverfügungen in ELGA im '''zentralen Patientenverfügungsregister (zPatVR)''' werden in Form von User Storys ("Anwendungsfälle") knapp beschrieben, um dem Leser den Hintergrund zu vermitteln. Diese Beschreibung der Anwendungsfälle ist sind nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung. In den Anwendungsfällen wird derzeit davon ausgegangen, dass nur berechtigte Mitarbeiter der ELGA Ombudsstellen schreibenden Zugriff auf Patientenverfügungen in ELGA haben. Rechtskundige Personen gem. PatVG § 6 (1) können dies durch Übermittlung des Dokuments an die ELGA Ombudsstelle delegieren. Dies erfolgt außerhalb von ELGA und wird im Rahmen dieses Leitfadens daher nicht betrachtet. Sofern die technischen Möglichkeiten durch entsprechende Verordnung näher ausgestaltet sind und zur Verfügung stehen, können auch rechtskundige Personen (gem. PatVG § 6 (1)), entsprechenden Zugriff in ELGA erhalten und auch zur zur Einstellung von Patientenverfügungen in ELGA verpflichtet werden. Der Leitfaden wird in diesem Fall in einer neuen Version entsprechend angepasst. Alternativ zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen wäre denkbar, dass Patienten in speziell eingerichteten ELGA Ombudsstellen medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, ändern, erneuern oder widerrufen und in ELGA verfügbar machen lassen können. Die beschriebenen Abläufe beziehen sich auf jegliche Patientenverfügungen, ungeachtet davon ob die Formvorschriften und Anforderungen an verbindliche Patientenverfügungen erfüllt sind oder nicht (siehe auch § 8 PatVG).==UC 1 Patientenverfügung in ELGA zur Verfügung stellen=====UC 1 Beschreibung===#Eine Patientin möchte ihren Willen hinsichtlich der Ablehnung einer oder mehrerer medizinischer Behandlungen in Form einer verbindlichen Patientenverfügung dokumentieren und über ELGA einsehbar machen. Sie vereinbart dazu einen Termin mit einem Arzt für das notwendige Aufklärungsgespräch. Der aufklärende Arzt informiert und berät die Patientin hinsichtlich der Bedeutung und medizinischen Folgen ihrer Patientenverfügung auf ihre weitere medizinische Behandlung und dokumentiert, weshalb sie diese zutreffend einschätzen kann. Der aufklärende Arzt bestätigt das vorgenommene Aufklärungsgespräch unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift und durch eigenhändige Unterschrift. Weiters nimmt der Arzt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. Optional kann auch ein von der Patientin mitgebrachtes Patientenverfügungs-Formular zur Dokumentation genutzt werden. #Die Patientin vereinbart einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin, um die verbindliche Patientenverfügung rechtsgültig zu errichten. Dabei klärt die Rechtsberaterin die Patientin über die rechtlichen Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs auf. Die Rechtsberaterin bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe von Namen, Anschrift, Datum und ihrer Unterschrift. Formell ist die verbindliche Patientenverfügung nun rechtsgültig.# Da die Patientin ELGA-Teilnehmerin ist, keinen Widerspruch gegen die Speicherung in ELGA äußert und kein generelles Opt-Out in ELGA besteht, kann die Patientenverfügung nun in ELGA zur Verfügung gestellt werden. Übrigens ist eine generelle Aufklärung über ELGA durch die rechtskundige Person nicht vorgesehen ''Anmerkung: Patientenverfügungen, die nicht alle Voraussetzungen für "verbindliche Patientenverfügungen" (gem. PatVG) erfüllen, sind auf Verlangen des Patienten ebenfalls in die ELGA aufzunehmen. Der Dokumenttyp wird in ELGA nicht unterschieden.'' ===UC 1 Akteure===*ELGA-Teilnehmer*Aufklärender Arzt*Rechtskundige Person, wie z.B. Rechtsanwalt und Notar (gemäß PatVG § 6 (1))*ELGA Ombudsstelle ===UC 1 Vorbedingung===*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und möchte ihre rechtsgültige Patientenverfügung in ELGA verfügbar haben.*Der Mitarbeiter der ELGA- Ombudsstelle ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu verarbeiten. ===UC 1 Ablauf===Die Patientin bringt die rechtsgültige Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweis, Reisepass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Dabei wird erhoben, ob die verbindliche Patientenverfügung über den maximal möglichen Zeitraum (8 Jahre) gültig bleiben soll oder eine kürzere Frist gewünscht wird. Die gewählte Frist für die Verbindlichkeit, das Datum der Errichtung der Patientenverfügung, der Name der Person, die die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden vom Ombudsstellen-Mitarbeiter im Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle erfasst. Abschließend generiert das Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle das CDA Dokument „Patientenverfügung“, das konform zu den Vorgaben dieses CDA Implementierungsleitfaden ist, und stellt dieses gemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten in ELGA zur Verfügung.===UC 1 Ergebnis===Das CDA-Dokument vom Typ „ELGA Patientenverfügung“ wurde in ELGA zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet der Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod der Patientin verfügbar. ''Anmerkung: Sofern es sich um eine verbindliche Patientenverfügung handelt, verliert diese nach Ablauf von acht Jahren nach Errichtung ihre Verbindlichkeit, wenn die Patientin nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Die verbindliche Patientenverfügung kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung erneuert werden (siehe UC "Patientenverfügung erneuern"), wodurch die 8-Jahresfrist bzw. zuvor kürzer festgelegt Frist neu zu laufen beginnt. Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.'' ==UC 2 Patientenverfügung in ELGA erneuern oder ändern==Der Patientenwille kann jederzeit durch eine neue Patientenverfügung aktualisiert werden. Eine neue Patientenverfügung ergibt sich entweder durch inhaltliche Änderungen, wobei ein neues CDA Dokument „Patientenverfügung“ generiert wird oder bei ausschließlicher Verlängerung der Verbindlichkeit, hier kann das bestehende Dokument mit aktualisierten Gültigkeitsfristen gespeichert werden. Patientenverfügungen verlieren nach einer Frist von 8 Jahren nach dem Errichtungsdatum ihre Verbindlichkeit - oder nach einer vom Patienten kürzer gewählten Frist. Verbindliche Patientenverfügungen können verlängert werden, unverbindliche Patientenverfügungen bleiben dauerhaft (oder bis zu einem Widerruf) bestehen. Jede Änderung einer Patientenverfügung, sei es eine inhaltliche Änderung oder Verlängerung, resultiert in der zur Verfügungstellung eines neuen CDA Dokuments „Patientenverfügung“.===UC 2 Akteure===*ELGA-Teilnehmer*Aufklärender Arzt*ELGA Ombudsstelle*Rechtskundige Person (gemäß PatVG § 6. (1))===UC 2 Vorbedingung===*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und besitzt bereits eine Patientenverfügung in ELGA.*Der Mitarbeiter der ELGA- Ombudsstelle ist im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA zu verarbeiten. ===UC 2a Patientenverfügung erneuern - ohne Änderungen (Verbindliche Patientenverfügung verlängern)=======UC 2a Beschreibung====Die Patientin möchte, dass ihre Patientenverfügung nach Ablauf von 8 Jahren weiterhin verbindlich bleibt und möchte daher ihre Patientenverfügung in ELGA unverändert erneuern. Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend über die Folgen aufklärt. Das Ergebnis des Gesprächs wird dokumentiert (z.B. in einem Formular: „Erneuerung einer Patientenverfügung“) ====UC 2a Ablauf====#Da die Patientin keine Änderungen an der Patientenverfügung vornehmen möchte, dokumentiert der Arzt dies in dem von der Patientin mitgebrachten Dokument „Erneuerung der Patientenverfügung“. #Eine erneute Rechtsberatung ist optional.#Die Patientin übermittelt das Dokument zur Erneuerung der Patientenverfügung der ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweis, Reisepass) und archiviert das zugesendete Dokument. Er holt die ursprüngliche die Patientenverfügung aus ELGA. Das Datum der Errichtung der Erneuerung der Patientenverfügung, der Name der Person, die die Aufnahme dieser in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und als neue Metadaten mit dem PDF-Inhalt der ursprünglichen Patientenverfügung in ein neues CDA Dokument übernommen. ====UC 2a Ergebnis====Es liegt ein weiteres Dokument einer verbindlichen Patientenverfügung in ELGA vor. Die neue Gültigkeitsdauer entspricht der der zugrundeliegenden Patientenverfügung, beginnt aber ab dem Erstellungsdatum der Erneuerung erneut zu laufen. ===UC 2b Patientenverfügung in ELGA erneuern - mit Änderungen=======UC 2b Beschreibung====Einige Jahre nach Errichtung ihrer verbindlichen Patientenverfügung möchte die Patientin eine weitere medizinische Behandlung ablehnen und diese in ihre Patientenverfügung in ELGA aufnehmen. Sie benötigt daher eine neue Patientenverfügung, welche alle ihre Behandlungswünsche kumuliert. Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend berät. ====UC 2b Ablauf====#Der Arzt ruft die bestehende Patientenverfügung aus der ELGA der Patientin ab (UC 4). Er klärt die Patientin über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf, dokumentiert dies in einem neuen Dokument und bestätigt dies unter Angabe von Namen, Anschrift und eigenhändiger Unterschrift.#Eine erneute Rechtsberatung ist optional möglich.#Die Patientin übermittelt die neue Patientenverfügung der ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin und prüft, ob bereits eine verbindliche Patientenverfügung in ELGA existiert (denn nur dann, darf die Bestätigung des Rechtsberaters fehlen). Da dies der Fall ist, digitalisiert er das neue Dokument und erstellt ein neues '''CDA Dokument „ELGA Patientenverfügung“''' in ELGA (Metadaten gleich wie bei UC1). ====UC 2b Ergebnis====Es liegt nun eine neue verbindliche ELGA Patientenverfügung vor, welche alle Behandlungswünsche der Patientin kumuliert. Die alte ELGA Patientenverfügung ist über eine Historie in ELGA weiterhin abrufbar. Sofern die Gültigkeitsdauer der Verbindlichkeit der Patientenverfügung von der Patientin nicht verkürzt wurde, beginnt die 8-Jahresfrist ab Erstellungsdatum erneut zu laufen. Die Patientenverfügung bleibt bis auf Widerruf zehn Jahre nach dem Tod der Patientin in ELGA verfügbar. ''Anmerkung: '''Jede''' vom Patienten nachträglich gewünschte '''Änderung''' seiner Patientenverfügung resultiert in dieser User Story: Es muss immer eine neue Patientenverfügung erstellt werden.''==UC 3 Patientenverfügung widerrufen=====UC 3 Beschreibung===Die Patientin hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung widerrufen. Um ihre in ELGA gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, vereinbart sie einen Termin mit der ELGA Ombudsstelle. ===UC 3 Akteure===*ELGA-Teilnehmer*ELGA Ombudsstelle ===UC 3 Vorbedingung===
===UC 3 Ablauf=Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen==Der zuständige Mitarbeiter Frau Huber möchte die Ablehnung einer bestimmten medizinischen Behandlung in einer Patientenverfügung dokumentieren und über das zentrale Patientenverfügungsregister einsehbar machen. Ihr praktischer Arzt Dr. Medicus berät sie hinsichtlich der ELGA Ombudsstelle identifiziert die ELGA-Teilnehmerinmedizinischen Folgen und dokumentiert, lässt sie dass Frau Huber diese zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt das Widerrufsdokument unterschreiben Aufklärungsgespräch unter Angabe seiner Daten mit Datum und digitalisiert diesesUnterschrift und nimmt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. ''Anmerkung: Optional kann ein Patientenverfügungs-Formular zur Dokumentation genutzt werden. ''
===UC 3 ErgebnisVerbindliche Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen===Die Nach der ärztlichen Aufklärung benötigt Frau Huber eine Aufklärung über die rechtlichen Folgen ihrer verbindlichen Patientenverfügung wurde durch Einstellen sowie die Möglichkeit des neuen „Widerruf“Widerrufs. Ihre Rechtsberaterin Dr. Justus bestätigt dies unter Angabe ihrer Daten mit Datum und Unterschrift auf der Patientenverfügung, die nun formell rechtsgültig ist. ''Anmerkung: Diese Aufgabe kann ebenso von der '''Patientenanwaltschaft in einer Ombudsstelle''' übernommen werden, welche die Patientenverfügung direkt ins zPatVR einstellen kann.''====Akteure und Vorbedingung====*Frau Huber (Patient) möchte ihre verbindliche Patientenverfügung im zPatVR verfügbar haben.*Dr. Justus ist im ELGA-Dokumentes Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten.====Ablauf====Die Rechtsberaterin Dr. Justus speichert die digitalisierte Patientenverfügung unter Angabe folgender Metadaten in ELGA widerrufendas eigene Register:*Datum der Errichtung der Patientenverfügung und Startzeitpunkt der Verbindlichkeit (effectiveTime + serviceEvent/code/effectiveTime/low)*eine eventuell von Frau Huber gewünschte verkürzte Verbindlichkeitsdauer (serviceEvent/code/effectiveTime/high)*Frau Huber als Patient (recordTarget) *Dr. Der Name Justus als die für die Errichtung der Patientin, verbindlichen Patientenverfügung (eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator)*Dr. Justus als Auftraggeberin des Widerrufs, ist die für die Erstellung der CDA-Patientenverfügung im Protokoll ersichtlichzPatVR Verantwortliche (author) Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und die erforderlichen Dokument-Metadaten werden automatisch aus dem Register der Rechtsberaterin in das zPatVR übertragen.
==UC 4 ELGA =Andere Patientenverfügung im zPatVR zur Verfügung stellen===Für die Errichtung und Verfügbarmachung einer '''anderen Patientenverfügung''' im zPatVR benötigt Frau Huber nach der medizinischen Aufklärung '''keine''' zusätzliche rechtliche Aufklärung. Dr. Medicus kann die Patientenverfügung abrufenselbst im zPatVR zur Verfügung stellen oder dies an die '''Ombudsstelle''' delegieren. ====Akteure und Vorbedingung====Unter „Lesen“ *Frau Huber (Patient) möchte ihre "andere" Patientenverfügung im zPatVR verfügbar haben.*Dokumentersteller: ist das Suchen und Abrufen von im ELGA-Berechtigungssystem autorisiert Patientenverfügungen in ELGA im zPatVR zu verstehenverarbeiten**Dr.Medicus (Aufklärender Arzt)**Herr Schneider (Mitarbeiter der ELGA-Ombudsstelle) ====Ablauf====Der ''Dokumentersteller'' digitalisiert die Patientenverfügung und erfasst folgende Metadaten in seinem Dokumentationssystem:
==Verbindliche Patientenverfügung im zPatVR erneuern (verlängern oder ändern)==Abruf durch ELGA-GDADie beiden folgenden Anwendungsfälle 6.2.1 und 6.2.2 unterscheiden sich hinsichtlich der Vorgehensweise bei der Dokumentation, aber nicht beim Einstellen der Patientenverfügung.===Verlängerung der verbindlichen Patientenverfügung===*Frau Huber möchte eine '''Behandelnder Arzt:Verlängerung''' Die Patienten wird auf der Intensivstation aufgenommen und ist nicht ansprechbarVerbindlichkeitsfrist ihrer Patientenverfügung im zPatVR. Dafür sucht sie Dr. Ihr Zustand ist stabilMedicus auf, verschlechtert sich von Tag zu Tag bis die Patienten nicht mehr bei Bewusstsein ist. Der behandelnde Arzt sieht in der ELGA der Patientin, dass eine ihre aktuelle Patientenverfügung vorliegtaus dem zPatVR abruft und sie erneut ärztlich aufklärt. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend dem Willen der Patientin vornehmenDr. Der behandelnde Arzt Medicus dokumentiert das Vorhandensein Aufklärungsgespräch mit seinen Daten sowie Datum und Unterschrift auf der bereits vorhandenen ausgedruckten Patientenverfügung in .===Änderung der Krankengeschichte der Patientin.verbindlichen Patientenverfügung===*Frau Huber möchte eine '''Aufklärender Arzt:weitere medizinische Behandlung''' Auch ein aufklärender Arzt ablehnen. Da es nur eine gültige Patientenverfügung geben kann im Zuge von UC 1 und UC 2 eine bestehende Patientenverfügung nicht geändert werden darf, benötigt Frau Huber eine neue Patientenverfügung, welche ihre alte Patientenverfügung ersetzt und all ihre aktuellen Behandlungswünsche zusammenfasst. Dr. Medicus klärt Frau Huber über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf und dokumentiert dies in ELGA vorliegende Patientenverfügungen abrufeneiner neuen Patientenverfügung unter Angabe seiner Daten mit Datum und Unterschrift.
Da in beiden beschriebenen Fällen eine erneute optionale Rechtsberatung von Frau Huber '''nicht erforderlich''' ist, kann Dr. Medicus die verlängerte bzw. geänderte verbindliche Patientenverfügung selbst im zPatVR zur Verfügung stellen.===Akteure und Vorbedingungen===*Frau Huber (Patient) besitzt bereits eine verbindliche Patientenverfügung im zPatVR *Dr. Medicus (Aufklärender Arzt) ist autorisiert Patientenverfügungen im zPatVR zu verarbeiten==Abruf durch ELGA-Teilnehmer=Ablauf===Die Patientin loggt sich über Dr. Medicus digitalisiert die verbindliche Patientenverfügung und erfasst folgende Metadaten in seinem Dokumentationssystem:*das ELGA Portal in ihre ELGA ein und kann dort ihre Datum der Errichtung der erneuerten verbindlichen Patientenverfügung und evtl(effectiveTime), welcher auch als Startzeitpunkt der Verbindlichkeit aufgenommen wird (serviceEvent/code/effectiveTime/low))*die Verbindlichkeitsdauer beginnt erneut zu laufen; eine gewünschte verkürzte Verbindlichkeit wird festgehalten (serviceEvent/code/effectiveTime/high)*Frau Huber als Patient (recordTarget) *Dr. vorhandene Erneuerungen bzwJustus als die für die Errichtung der zugrundeliegenden Patientenverfügung Verantwortliche (legalAuthenticator)*Dr. den Widerruf einsehen. Sie kann z.B. kontrollieren, wie lange diese noch verbindlich ist Medicus als der Erstellung der CDA-Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author)Das daraus generierte leitfadenkonforme CDA Dokument "Patientenverfügung" und sieht die erforderlichen Dokument-Metadaten werden im Protokoll, wer wann darauf zugegriffen hatAnschluss in das zPatVR gespeichert.
Das '''Einstellen der verlängerten/geänderten verbindlichen Patientenverfügung''' kann auch durch die '''Ombudsstelle''' erfolgen (im author-Element festgehalten).===UC 4 AkteureErgebnis===Für Frau Huber liegt eine erneuerte verbindliche Patientenverfügung im zPatVR vor. Die Verbindlichkeitsdauer beginnt ab dem Datum der Errichtung zu laufen. Die ältere Patientenverfügung kann in einer Historie abgerufen werden.
==Patientenverfügung im zPatVR widerrufen==Frau Huber hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung im zPatVR widerrufen. ===Akteure und Vorbedingungen===*ELGA-TeilnehmerFrau Huber (Patient) besitzt bereits eine Patientenverfügung im zPatVR *ELGA Alternativ: Dr. Medicus, Ombudsstelle (in Vertretung des oder rechtskundige Person. Der jeweilige Akteur ist entsprechend dem ELGA-Teilnehmers)Berechtigungssystem autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR verarbeiten.====Widerruf via Portal====*ELGA GDAFrau Huber authentifiziert sich mittels Handysignatur im zPatVR und erzeugt mittels Funktion "Patientenverfügung widerrufen" ein Widerrufsdokument, welches die bestehende Patientenverfügung für unwirksam erklärt.
===UC 4 Ergebnis=Widerruf bei Ombudsstelle, GDA oder rechtskundiger Person====Die Um ihre im zPatVR gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, sucht Frau Huber die jeweilige Stelle auf. Nach erfolgter Identitätsfeststellung wird der digitalisierte Widerruf der Patientenverfügung mit folgenden Metadaten ins zPatVR eingestellt:*das Datum der Errichtung des Widerrufs (effectiveTime),*Frau Huber als Patient (recordTarget)*Frau Huber als die für die Errichtung des Widerrufs der Patientenverfügung in ELGA wurde abgerufen(eingebettetes PDF) Verantwortliche (legalAuthenticator)*Dokumentersteller (Ombudsstelle, GDA oder rechtskundiger Person) als der für die abrufende Erstellung des CDA-Dokuments Patientenverfügung im zPatVR Verantwortliche (author))Abschließend generiert das Dokumentationssystem das leitfadenkonforme CDA-Dokument "Patientenverfügung" und stellt dieses gemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten im zPatVR zur Verfügung (bzw. im Falle der rechtskundigen Person über den Zwischenschritt des jeweiligen Registers).===Ergebnis===Die Patientenverfügung von Frau Huber wurde protokolliertdurch Einstellen des Widerrufs der Patientenverfügung im zPatVR widerrufen. Die ältere(n) Patientenverfügung(en) ist/sind über eine Historie im zPatVR abrufbar.
==UC 5 Patientenverfügung aus dem zPatVR abrufen=====Abruf durch GDA===*Behandelnder Arzt: Frau Huber liegt nach einem schweren Unfall nicht ansprechbar und in aussichtslosem Zustand auf der Intensivstation. Der behandelnde Arzt Dr. Klink sieht im zPatVR des Patienten, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend dem Willen von Frau Huber vornehmen. Dr. Klinik dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte von Frau Huber.*Aufklärender Arzt: Dr. Medicus kann im Zuge einer Errichtung oder Erneuerung einer Patientenverfügung im zPatVR vorliegende Patientenverfügungen abrufen.===Abruf durch ELGA-Teilnehmer===Frau Huber meldet sich in ihrem zPatVR an und kann dort ihre Patientenverfügung (bzw. Erneuerung oder den Widerruf) einsehen. Sie kann diese ausdrucken oder z.B. kontrollieren, wie lange ihre Patientenverfügung noch verbindlich ist. Im Protokoll sieht sie, wer wann darauf zugegriffen hat.===Abruf durch ELGA Ombudsstelle===Frau Huber geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre Patientenverfügung löschenabrufen und ausdrucken.===Akteure und Vorbedingungen===*Frau Huber (Patient)*Alternativ: Dr. Medicus oder Ombudsstelle. Der jeweilige Akteur ist entsprechend autorisiert, Patientenverfügungen im zPatVR abzurufen.===Ergebnis===Die Patientenverfügung im zPatVR wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert.
===UC 5 Beschreibung=Patientenverfügung aus zPatVR löschen==Die Patientin verstirbtAuftragsverarbeiter, 10 Jahre danach muss die ELGA Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die im zPatVR zur Verfügung gestellte Patientenverfügung gelöscht werdenzehn Jahre nach dem Tod des Patienten automatisch zu löschen. Die Löschung von Patientenverfügungen ist ein automatischer Prozess und wird hier nur der Vollständigkeit halber angeführt.
<div class="landscape">
=Inhalte des Allgemeinen Implementierungsleitfadens===Technischer Hintergrund=====ELGA===
{{BeginILFBox}}
Der technische Hintergrund ist dem [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Technischer_Hintergrund| allgemeinen Leitfaden]] zu entnehmen.{{EndILFBox}}
<br/>==Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden==
{{BeginILFBox}}
{{EndILFBox}}
<br/>==Funktionale Anforderungen=====Darstellung===
Für die Darstellung der Patientenverfügung kann das allgemeine ELGA Referenzstylesheet genutzt werden. Dieses ist in der jeweils aktuellen Version im [https://gitlab.com/elga-gmbh/CDA_Visualization/-/tree/master/ELGA_Referenzstylesheet ELGA GitLab] verfügbar.
===Verwendung in der ELGA Infrastruktur=======Vorgaben zu Dokumenten-Metadaten (XDS-Metadaten)====
Im Folgenden werden spezifische Anforderungen für die Generierung der XDS-Metadaten dargestellt. Die allgemein gültigen Regeln für die Erstellung der XDS-Metadaten sind im "Implementierungsleitfaden XDS Metadaten" (in der jeweils gültigen Version) auf der ELGA Homepage ([https://www.elga.gv.at/technischer-hintergrund/technische-elga-leitfaeden/ www.elga.gv.at]) abrufbar.
<!-- Seitenumbruch -->
nalität
!CDA-Element
!Beispiel
!Erklärung
|formatCode
|R
|.templateId/@extensionhl7at:formatCode|*<nowiki>@extension="XDSdocumentEntry.formatCode ^urn:hl7-at:patv:2020"1.0.0+20210331</nowiki>|Version des Implementierungsleitfaden Implementierungsleitfadens Patientenverfügung mit für XDSdocumentEntry.formatCode als Extension.Das templateId-Element mit einer Extension beginnend (mit "XDSdocumentEntry.formatCode^" wird ins XDS-Attribut formatCode gemappt (ohne Präfix XDSdocumentEntry.formatCode^dem Publikationsdatum dieses Leitfadens).
|-
|typeCode
|R
|.code
|
*@code="42348-3"
|classCode
|R
|.code./translation
|
*@code="42348-3"
*@displayName="Advance directives"
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
|Bezeichnet die „Dokumentklasse“ "Dokumentklasse" in dem untergeordneten "translation"-Element.
|-
|title
|R
|.title
|"Patientenverfügung"
|Gültige Werte "Patientenverfügung", "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung", "Widerrufder Patientenverfügung"
|-
|eventCodeList
|R
|.documentationOf./serviceEvent./code
|
*@code="398295005"
|serviceStartTime
|R
|.documentationOf./serviceEvent./effectiveTime./low|Zeitpunkt Beginn
|Zeitpunkt des Beginns der Gültigkeit der verbindlichen Patientenverfügung.
|-
|serviceStopTime
|R
|.documentationOf./serviceEvent./effectiveTime./high
|Zeitpunkt Ende
|Zeitpunkt des Endes der Gültigkeit der verbindlichen Patientenverfügung.
=Konformitätsprüfung=
Ein zu diesem Implementierungsleitfaden konformes CDA-Dokument ist zunächst ein valides CDA Release 2.0 XML-Dokument mit [[#CDA_Header|Header]] und [[#CDA_Body|Body]]. Darüber hinaus erfüllt es alle in diesem Leitfaden festgelegten „Geschäftsregeln“"Geschäftsregeln".
Dies spiegelt ein generelles Konzept im Umgang mit Dokumenten wiederwider: die Validierung in zwei Schritten. Im ersten Schritt stellt dies die Validierung gegen zugehörige '''W3C Schemas''' dar. Das verwendete Schema ist das geringfügig erweiterte offizielle CDA Release 2.0 Schema (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schema-Pr.C3.BCfung|Schema-Prüfung]]). Darüber hinaus existieren eine Reihe von '''Schematron''' Regeln, die für einen zweiten Validierungsschritt genutzt werden und letztlich die Detailregelungen in diesem Leitfaden wiedergeben, sowie die Einhaltung der Geschäftsregeln (Optionalität, Kardinalität/Multiplizität, Datentypen, Wertebereiche, Abhängigkeiten) sicherstellen (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schematron-Pr.C3.BCfung|Schematron-Prüfung]]). Geschäftsregeln für Abschnitte oder Elemente werden auch technisch zu '''„Templates“"Templates"''' zusammengefasst. Eine XML-Instanz, die kein valides CDA-Dokument ist oder sich nicht gegen das XSD-Schema validieren lässt oder im Widerspruch zu den angegebenen Geschäftsregeln steht, ist kein gültiges CDA-Dokument im Sinne dieses Implementierungsleitfadens.
{{BeginYellowBox}}
Hinweis: Nicht alle Geschäftsregeln können mit Schema oder Schematron geprüft werden (etwa Inhalte von Multimedia-Attachments, Dokumentengröße). Zusätzliche Validierungsschritte sind gegebenenfalls notwendig, um alle Regeln zu überprüfen zu können.
! style="text-align:left" width="50%" |Bemerkung
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Hoheitsbereich_des_Dokuments_.28.E222realmCode.80.9ErealmCode.E2.80.9C22.29|Hoheitsbereich des Dokuments]]
|realmCode
| 1..1 M||fixer Wert: de-AT
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentformat_.28.E222typeId.80.9EtypeId.E2.80.9C22.29|Kennzeichnung CDA R2]]
|typeId
|1..1 M||fixer Wert: @root="2.16.840.1.113883.1.3" @extension="POCD_HD000040"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#ELGA_Implementierungsleitfaden-Kennzeichnung_.28.E222templateId.80.9EtemplateId.E2.80.9C22.29|Kennzeichnung von Strukturvorschriften]]
|templateId
|3..* M
|templateId[1] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.1"<br />templateId[2] fixer Wert "1.2.40.0.34.7.26"<br />templateId[3] fixer Wert "1.2.40.0.34.6.0.11.0.13"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumenten-Id_.28.E222id.80.9Eid.E2.80.9D22.29|Dokumenten-Id]]
|id
|1..1 M||
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenklasse_.28.E222code.80.9Ecode.E2.80.9C22.29|Klassifikation des Dokuments (fein und grob)]]
|code / <br />translation
|1..1 M
'''translation (Dokumentenklasse):'''<br />Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Titel_des_Dokuments_.28.E222title.80.9Etitle.E2.80.9C22.29|Titel des Dokuments]]
|title
|1..1 M||abhängig vom Dokumentinhalt: * z.B. "Patientenverfügung"*, "Erneuerte verbindliche Patientenverfügung"*, "Widerruf"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Status_des_Dokuments_.28.E2.80.9Esdtc22sdtc:statusCode.E2.80.9C22.29|Status des Dokuments]]
|sdtc:statusCode
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''||Wird nicht verwendet, da keine Dokumentupdates möglich
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Terminologiedatum_.28.E2.80.9Ehl7at22hl7at:terminologyDate.E2.80.9C22.29|Terminologie-Datum des Dokuments]]
|hl7at:terminologyDate
|1..1 M||
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#FormatCode_.28.E2.80.9Ehl7at22hl7at:formatCode.E2.80.9C22.29|FormatCode des Dokuments]]
|hl7at:formatCode
|1..1 M||<nowiki>urn:hl7-at:patv:20201.0.0+20210331</nowiki>
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Fachliche_Zuordnung_des_Dokuments_.28.E2.80.9Ehl7at22hl7at:practiceSettingCode.E2.80.9C22.29|Fachliche Zuordnung des Dokuments]]
|hl7at:practiceSettingCode
|1..1 M||ELGA_PracticeSetting:
"Rechtliche Dokumente", "F063"
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Erstellungsdatum_des_Dokuments_.28.E222effectiveTime.80.9EeffectiveTime.E2.80.9C22.29|Erstellungsdatum des Dokuments]] (medizinisch relevantes Datum)
|effectiveTime
|1..1 M||'''Rechtliches Errichtungsdatum der (eigebetteteneingebetteten) Patientenverfügung''' / der Erneuerung / des Widerrufs. Entspricht dem Datum, an dem das Dokument unterschrieben wurde. Im Fall der verbindlichen Patientenverfügung ist das das Errichtungsdatum bei der rechtskundigen Person.
(Das Erstellungsdatum des CDA-Dokuments wird unter author.time dokumentiert)
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vertraulichkeitscode_.28.E222confidentialityCode.80.9EconfidentialityCode.E2.80.9C22.29|Vertraulichkeitscode]]
|confidentialityCode
|1..1 M||fixer Wert: N
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sprachcode_des_Dokuments_.28.E222languageCode.80.9ElanguageCode.E2.80.9C22.29|Sprachcode des Dokuments]]
|languageCode
|1..1 M||fixer Wert: de-AT
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Versionierung_des_Dokuments_.28.E222setId.8022_und_.9EsetId22versionNumber.E2.80.9C_und_.E2.80.9EversionNumber.E2.80.9C22.29|Versionierung des Dokuments]]
|setId
versionNumber
|<br />versionNumber: fixer Wert 1
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Patient_.28.E2.80.9ErecordTarget22recordTarget.2FpatientRole.E2.80.9C22.29|Patient]]
|recordTarget
|1..1 M
| Für die ID ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012). Das bPK-GH wird direkt in id[1] geführt und ersetzt damit die lokale ID. Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben.
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verfasser_des_Dokuments_.28.E222author.80.9Eauthor.E2.80.9C22.29|Verfasser des Dokuments]]
|author
|1..1 M||Verantwortliche '''Dokumentersteller''' - Person (u. Organisation), die CDA die Patientenverfügung in ELGA einstellt. (z.Bdigitalisiert und im zPatVR registriert author. ELGA Ombudsstelle)authorTimetime: '''Datum an dem die Patientenverfügung übernommen (digitalisiert) und in ELGA registriert wird.'''
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Personen_der_Dateneingabe_.28.E222dataEnterer.80.9EdataEnterer.E2.80.9C22.29|Personen der Dateneingabe]]
|dataEnterer
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#InformantInformant_Body|Informant]]
|informant
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verwahrer_des_Dokuments_.28.E222custodian.80.9Ecustodian.E2.80.9C22.29|Verwahrer des Dokuments]]
|custodian
|1..1 M||'''Register''', dem die Patientenverfügung-Anwendung entstammt : * Bei Registrierung durch Notare/Rechtsanwälte: das jeweilige Register angegeben werden* Sonst: Patientenverfügungsregister (RegisterzPatVR)
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Beabsichtigte_Empf.C3.A4nger_des_Dokuments_.28.E222informationRecipient.80.9EinformationRecipient.E2.80.9C22.29|Beabsichtigte Empfänger des Dokuments]]
|informationRecipient
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Rechtlicher_Unterzeichner_.28.E222legalAuthenticator.80.9ElegalAuthenticator.E2.80.9C22.29|Rechtlicher Unterzeichner]], wird im speziellen Leitfaden definiert.
|legalAuthenticator
|style="background:LightSalmon" |'''1..1 M'''| '''Natürliche Errichter''' - Person, die die Aufnahme tatsächlich verlangt''' hatRichtigkeit im Originaldokument bezeugt (Rechtskundige Person gem. § 6 Abs. Das 1, wenn diese nicht vorhanden ist im Regelfall die rechtskundige Personalternativ der aufklärende Arzt, kann unter Umständen wenn auch dieser nicht vorhanden: der Patient selbst sein, wenn keine rechtskundige Person involviert ist (zB keine verbindliche Patientenverfügung, Erneuerung).
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Unterzeichner_.28.E222authenticator.80.9Eauthenticator.E2.80.9C22.29|Weitere Unterzeichner]]
|authenticator
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Beteiligte_.28.E222participant.80.9Eparticipant.E2.80.9C22.29|Weitere Beteiligte]] (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden)
|participant
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Zuweisung_und_Ordermanagement|Zuweisung und Ordermanagement]]
|inFulfillmentOf
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|-
| rowspan="2" |documentationOf /<br />serviceEvent
| style="background:LightSalmon" |'''1..1 M'''
|'''Angabe Gültigkeit des Verbindlichkeitszeitraumes. Verpflichtend''' anzugeben (1..1 M) bei: <br />für * Verbindlicher Patientenverfügung<br >* Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung<br /> '''mit folgenden Vorgaben:''' * code: "398295005" "Validity range (qualifier value)" SNOMED* '''effectiveTime.low(1..1 M)''': '''Startdatum der Verbindlichkeit,''' entspricht dem Errichtungsdatum der PV Patientenverfügung (Rechtsgültigkeit)* '''effectiveTime.high(0..1 R)''': Ende '''Enddatum der Gültigkeitsfrist (maximal 8 JahreVerbindlichkeit''', nur anzugeben, sofern nicht individuell wenn gesetzliche Verbindlichkeitsdauer verkürzt)werden soll
|-
| style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|wird nicht angegeben bei:
* anderen Patientenverfügungen* Widerruf der Patientenverfügung
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Bezug_zu_vorgehenden_Dokumenten|Bezug zu vorgehenden Dokumenten]]
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informationen_zum_Patientenkontakt|Patientenkontakt (Aufenthalt)]]
|componentOf / <br />encompassingEncounter
|style="background:LightSalmon" |'''NP'''
|
|-
<sup>2</sup>) Elemente mit Abweichungen zu den Vorgaben des Allgemeinen Leitfadens sind farblich hervorgehoben.<br />
<ref group="Tabelle">Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung</ref>''Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung''
<references group="Tabelle" />
==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys==
====Patientenverfügung====
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.0.13/dynamic}}
===Header Level Templates===
{{BeginILFBox}}Die Header Level Templates wurden aus dem bestehenden „Allgemeiner "Allgemeinen Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ Dokumente" übernommen. Diese sind unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenstruktur| Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Administrative Daten (CDA Header) - Dokumentenstruktur]] Version 2020 zu finden. <br />'''''Wichtiger Hinweis:''''' <br />Header-Elemente, welche '''spezifisch für die Patientenverfügung angepasst''' wurden, sind zusammenfassend in der [[ILF:Patientenverfügung#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Headers|'''"Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers"''']] und detailliert im [[ILF:Patientenverfügung#Document_Level_Templates|'''"Document Level Template"''']] beschrieben.{{EndILFBox}}
===Weitere CDA Fragmente==={{BeginYellowBoxBeginILFBox}}''Wichtiger Hinweis:'' Header-ElementeDie weiteren CDA Fragmente, oder auch Compilation Templates genannt, welche spezifisch wurden aus dem bestehenden "Allgemeiner Implementierungsleitfaden für die Patientenverfügung angepasst wurden, ELGA CDA Dokumente" übernommen. Diese sind der Spezifikation im Kapitel auch unter [[ILF:PatientenverfügungAllgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Document_Level_TemplatesSonstige_Templates_.28Fragmente.29 |Document Level TemplateAllgemeiner Leitfaden - Kapitel Sonstige Templates (Fragmente)]] zu entnehmenfinden. {{EndILFBox}}
==Terminologien==
Die erforderlichen Terminologien sind im Folgenden aufgelistet.
=Anhang=
==Tabellen==
<references group="Tabelle" />