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ILF:Patientenverfügung (Version 1)

9 Bytes hinzugefügt, 12:49, 10. Feb. 2021
Begriffsdefinitionen
!Begriff!!Definition
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|'''ELGA TeilnehmerTeilnehmerIn'''|ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer TeilnehmerIn ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat. Gesetzliche (gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012).
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|'''Aufklärender Aufklärende/r Arzt/Ärztin'''|Ein Arzt/eine Ärztin, der /die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass und aus welchen Gründen der Patient /die Patientin die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.
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|'''Rechtskundige Person'''
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|'''Patientenverfügungs-Register'''
|Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen der Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen.
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|'''Patientenverfügungs-Anwendung'''
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|'''Verbindliche Patientenverfügung'''
| Eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist). In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen die medizinischen Behandlungen, die abgelehnt werden, konkret beschrieben sein oder eindeutig aus dem Gesamtzusammenhang der Verfügung hervorgehen. Außerdem muss aus der Patientenverfügung hervorgehen, dass die Patientin/der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt. Die Ärztin/der Arzt muss sich in der Regel an diese Patientenverfügung halten. (PatVG Abschnitt 2).
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|'''Andere Patientenverfügungen'''
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