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ILF:Patientenverfügung (Version 1)

32 Bytes hinzugefügt, 13:54, 10. Feb. 2021
UC 1 Ablauf
===UC 1 Ablauf===
Die Patientin Frau Müller bringt die rechtsgültige Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter Herr Schneider identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Frau Müller mittels Personalausweis, Reisepass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Dabei wird erhoben, ob die verbindliche Patientenverfügung über den maximal möglichen Zeitraum (8 Jahre) gültig bleiben soll oder von Frau Müller eine kürzere Frist gewünscht wird. Die gewählte Frist für die Verbindlichkeit, das Datum der Errichtung der Patientenverfügung, der Frau Müllers Name der (als Person, die die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA verlangt hat), sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen von Herrn Schneider (als verantwortlicher Ombudsstellen-Mitarbeiters ) werden vom Ombudsstellen-Mitarbeiter von Herrn Schneider im Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle erfasst. Abschließend generiert das Dokumentationssystem der ELGA-Ombudsstelle das CDA Dokument "Patientenverfügung", das konform zu den Vorgaben dieses CDA Implementierungsleitfaden ist, und stellt dieses gemeinsam mit den erforderlichen Dokument-Metadaten in ELGA zur Verfügung. 
===UC 1 Ergebnis===
Das CDA-Dokument vom Typ "ELGA Patientenverfügung" wurde in ELGA zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet der Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod der Patientin verfügbar.
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