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→Vorgaben zum medizinischen Inhalt
=Vorgaben zum medizinischen Inhalt=
Der "Befund bildgebende Diagnostik" besteht im Bereich der medizinischen Daten zumindest aus den Sections "Anamnese" und "Befund", wobei bei bestimmten Untersuchungen (z.B. Mammographie, Computertomographie, nuklearmedizinische Untersuchungen) zusätzlich die Section "Durchgeführte Untersuchung" angegeben werden muss. Folgende Grafik zeigt die dadurch mögliche Gliederung auf der ersten Ebene innerhalb des Bodys.
[[Datei:Gliederung Befund.png|thumb|none|200px|<ref group="Abbildung">Gliederung nach obligatorischen Befundbereichen</ref>: Gliederung nach obligatorischen Befundbereichen]]