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ILF:E-Medikation (Version 3)

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Auf der '''[[ILF_Diskussion:E-Medikation_(Version_3)|Diskussionsseite]]''' werden die Fehler und Änderungswünsche an dieser Version dokumentiert.
 
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'''Parallelbetriebs-Informationen e-Medikation v2 und v3'''
Sobald der v3 Leitfaden verordnet ist, werden die zusätzlich möglichen Inhalte der v3 Dokumente nur im narrativen Teil der v2 Dokumente abgebildet. Um die neuen v3 Informationen maschinenlesbar zu bekommen, müssen die neuen v3 Dokumente selbst verwendet werden!
Für die 18 Monate -monatige Übergangszeit soll wird die ersten zwölf Monate die v2 Medikationsliste als Default beim Abruf geliefert werden. Danach wird für die restliche Übergangszeit wie auch danach die v3 Medikationsliste als Default beim Abruf geliefert. Nach der Übergangszeit werden nur noch v3 Dokumente akzeptiert. Beim Abruf einzelner Rezepte, Abgaben oder Pharmazeutischen Empfehlungen werden die Dokumente in jeweils der Version geliefert, in welcher sie auch erstellt wurden. Eine Abwärtskompatibilität zwischen v2 und v3 ist nicht möglicht. Sobald der v3 Leitfaden verordnet ist, werden die zusätzlich möglichen Inhalte der v3 Dokumente zumindest im narrativen Teil der v2 Dokumente abgebildet. Um die neuen v3 Informationen maschinenlesbar zu bekommen, müssen die neuen v3 Dokumente selbst verwendet werden! 
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