Geschlecht: Unterschied zwischen den Versionen

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{{BeginYellowBox}}''Hinweis:'' Diese Seite wurde nach dem Ballot 2023-2 Administratives Geschlecht aktualisiert!{{EndYellowBox}}
  
 
==Hintergrund==
 
==Hintergrund==
Der Verfassungsgerichtshof hat 2018 erkannt, dass es Personen möglich sein muss, ein alternatives Geschlecht zu „männlich“ und „weiblich“ zu wählen [https://www.vfgh.gv.at/medien/Personenstandsgesetz_-_intersexuelle_Personen.php]
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Der Verfassungsgerichtshof hat 2018 erkannt, dass es Personen möglich sein muss, ein alternatives Geschlecht zu „männlich“ und „weiblich“ zu wählen. Dazu existiert ein Erlass des BMI (Geschäftszahl: BMI-VA1300/0528-III/4/b/2018): Verwaltungsangelegenheiten - Sonstige; Personenstandswesen Erkenntnis des VfGH vom 15. Juni 2018, G 77/2017-9, zu § 2 Abs. 2 Z 3 PStG 2013 - Umsetzung zu Varianten der Geschlechtsentwicklung ("3. Geschlecht"). Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vom 15. Juni 2018 steht intersexuellen Menschen das Recht auf eine adäquate Bezeichnung im Personenstandsregister des Personenstandsgesetzes (PStG) zu. Weiters werden auch Anpassungen im MeldeG und in den Anlagen im Bereich des Meldewesens erforderlich.
Dazu existiert ein Erlass des BMI (Geschäftszahl: BMI-VA1300/0528-III/4/b/2018): Verwaltungsangelegenheiten - Sonstige; Personenstandswesen Erkenntnis des VfGH vom 15. Juni 2018, G 77/2017-9, zu § 2 Abs. 2 Z 3 PStG 2013 - Umsetzung zu Varianten der Geschlechtsentwicklung ("3. Geschlecht")[https://www.i-med.ac.at/ak_gleichbehandlung/files/Drittes_Geschlecht_Empfehlungsschreiben_BMI.PDF]
 
''Für Menschen mit einer VdG (Anm: Varianten der Geschlechtsentwicklung) kann im Rahmen eines Verfahrens gemäß § 41 Abs. 1 PStG 2013 auf Antrag die Eintragung des Geschlechts im Zentralen Personenstandsregister und in den personenstandsrechtlichen Urkunden auf den Begriff „divers“ geändert werden. […] Künftig wird es daher möglich sei, bei der Eintragung und Beurkundung der Geburt die Eintragung des Geschlechts im Sinne des § 40 Abs. 1 PStG 2013 vorübergehend offen zu lassen. Diese unvollständige Eintragung ist im Zentralen Personenstandsregister und in der Geburtsurkunde mit dem Begriff „offen“ darzustellen. Zu beachten ist, dass es sich hiebei nicht um eine weitere (vierte) Geschlechtskategorie handelt, sondern nur um die begriffliche Darstellung der unvollständigen Eintragung. […]''
 
  
In der Medizininformatik spricht man vom "administrativen Geschlecht", das getrennt von den biologischen Merkmalen der Person zu sehen ist. Das administrative Geschlecht entspricht daher dem sozialen oder gesellschaftlichen Geschlecht ("Gender"). Es drückt aus, in welcher Geschlechterrolle eine Person gesehen werden möchte.
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In der Medizininformatik spricht man vom "administrativen Geschlecht", das getrennt von den biologischen Merkmalen der Person zu sehen ist. Das administrative Geschlecht wird in der Verwaltung (z.B. Meldewesen) und entsprechend für die Kommunikation zwischen IT-Systemen genutzt und muss durch ein ärztliches Gutachten bestätigt werden. Die nachfolgenden Value-Sets bilden explizit weder die vollständige biologisch-medizinische Realität noch das soziale Geschlecht ("Gender") ab.  
 
 
Das (systembiologische) Geschlecht besteht aus dem genetischen Geschlecht, dem morphologischen Geschlecht (u.a. Genitalien und Gameten), der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, sowie dem Ausdruck des eigenen Geschlechts. Weitere Definitionen siehe WHO [https://www.who.int/health-topics/gender#tab=tab_1] und HL7 Gender Project [https://confluence.hl7.org/pages/viewpage.action?pageId=42993178]
 
  
 
Auf dieser Seite wird gegenübergestellt, wie diese Anforderungen mit unterschiedlichen Standards abgebildet werden können.
 
Auf dieser Seite wird gegenübergestellt, wie diese Anforderungen mit unterschiedlichen Standards abgebildet werden können.
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==Crossmapping==
 
==Crossmapping==
 
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Diese Zuordnungen sind noch nicht abgestimmt - Änderungen sind möglich. Es gibt derzeit noch keine rechtlich verbindliche Definition über die korrekte Angabe nicht-binärer Geschlechter in Österreich.
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Diese Zuordnungen wurden im Ballot 2023-2 Administratives Geschlecht abgestimmt.
 
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Crossmapping der Geschlechter zwischen den Standards.  
 
Crossmapping der Geschlechter zwischen den Standards.  
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! FHIR
 
! FHIR
 
! DICOM
 
! DICOM
! SNOMED
 
! IETF RFC 2985
 
! Reisepass
 
 
! Erklärung
 
! Erklärung
 
|-
 
|-
 
| Codesystem
 
| Codesystem
| [[HL7_Administrative_Sex| AdministrativeSex ]]
+
| [[HL7_Administrative_Sex| http://terminology.hl7.org/CodeSystem/v2-0001 ]]
| [[HL7_Administrative_Gender|AdministrativeGender]]
+
| [[HL7_Administrative_Gender|http://terminology.hl7.org/CodeSystem/v3-AdministrativeGender]]
| [[FHIR_Administrative_Gender|FHIR AdministrativeGender]]
+
| [[FHIR_Administrative_Gender|http://hl7.org/fhir/administrative-gender]]
| [[DICOM_PatientsSex|Patient's Sex Attribute (0010,0040)]]
+
| [[DICOM_PatientsSex|https://dicom.nema.org/medical/dicom/current/output/chtml/part03/sect_C.2.3.html]]
| [[SNOMED_Gender_finding_(finding)|SNOMED CT Gender]]
 
| [https://tools.ietf.org/html/rfc2985 IETF RFC 2985]
 
| [https://www.dw.com/de/viele-l%C3%A4nder-kennen-drittes-geschlecht/a-41291875]
 
 
|
 
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|-
 
|-
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| M
 
| M
 
| M
 
| M
| Male
+
| male
| M
 
| 703117000 <br />''Masculine gender (finding)''
 
| m
 
 
| M
 
| M
 
| Männliche Geschlechtsidentität  
 
| Männliche Geschlechtsidentität  
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| F
 
| F
 
| F
 
| F
| Female
+
| female
| F
 
| 703118005 <br />''Feminine gender (finding)''
 
| f
 
 
| F
 
| F
 
| Weibliche Geschlechtsidentität
 
| Weibliche Geschlechtsidentität
 
|-
 
|-
| Divers
+
| Nicht-binär
| X <br />''non-binary''
+
| X
 
| UN
 
| UN
| Other
+
| other
 
| O
 
| O
| 772004004 <br />''Non-binary gender (finding)''
 
|
 
| X
 
 
| Menschen, die der herkömmlichen Zuordnung nach dem Geschlecht zu Mann oder Frau nicht entsprechen; mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung (VdG), synonym zu „Intergeschlechtlichkeit“, „Intersexualität“ oder „Intersex“ und als Überbegriff für eine Vielzahl verschiedener Körperkompositionen.
 
| Menschen, die der herkömmlichen Zuordnung nach dem Geschlecht zu Mann oder Frau nicht entsprechen; mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung (VdG), synonym zu „Intergeschlechtlichkeit“, „Intersexualität“ oder „Intersex“ und als Überbegriff für eine Vielzahl verschiedener Körperkompositionen.
 
|-
 
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| „offen"
+
| "Divers" <br />''österreichische Erweiterung''
| N <br />''not applicable''
+
| D
| nullFlavor=„NA" <br />''not applicable''
+
| D
| Unknown
+
| D
|  
+
| O
| 394744001 <br />G''ender unspecified (finding'')
+
|Um die österreich-spezifischen Codes dokumentieren zu können, benötigt man ein nationales Value-Set, welche die Ausprägungen abbildet. Die Codes für Divers, Inter und Offen findet man daher nicht in den internationalen Terminologien.
|  
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| „Inter" <br />''österreichische Erweiterung''
| Geschlecht kann bei Geburt noch nicht festgelegt werden, bleibt daher temporär "offen" (kann daher im Reisepass nicht auftreten)
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| I
 +
| I
 +
| I
 +
| O
 +
| Um die österreich-spezifischen Codes dokumentieren zu können, benötigt man ein nationales Value-Set, welche die Ausprägungen abbildet. Die Codes für Divers, Inter und Offen findet man daher nicht in den internationalen Terminologien.
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| „Offen" <br />''österreichische Erweiterung''
 +
| O
 +
| O
 +
| O
 +
| O
 +
|Um die österreich-spezifischen Codes dokumentieren zu können, benötigt man ein nationales Value-Set, welche die Ausprägungen abbildet. Die Codes für Divers, Inter und Offen findet man daher nicht in den internationalen Terminologien.
 
|-
 
|-
| „unbekannt"
+
| "Unbekannt"
| U <br />''unknown''
+
| U
| nullFlavor=„UNK" <br />''unknown''
+
| nullFlavor="UNK"
| Unknown
+
| unknown
|  
+
| leeres Feld
| 394743007 <br />''Gender unknown (finding)''
+
| Die Angabe "Unbekannt", welche die Ausprägung "Keine Angabe" einschließt, wird bei v3 mittels nullFlavor="UNK" abgebildet.
|  
 
|  
 
| Geschlecht ist nicht bekannt (wurde nicht abgefragt, nicht dokumentiert, leer gelassen, vergessen, …)
 
 
|}
 
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Version vom 13. November 2023, 17:59 Uhr

Hinweis: Diese Seite wurde nach dem Ballot 2023-2 Administratives Geschlecht aktualisiert!

1 Hintergrund

Der Verfassungsgerichtshof hat 2018 erkannt, dass es Personen möglich sein muss, ein alternatives Geschlecht zu „männlich“ und „weiblich“ zu wählen. Dazu existiert ein Erlass des BMI (Geschäftszahl: BMI-VA1300/0528-III/4/b/2018): Verwaltungsangelegenheiten - Sonstige; Personenstandswesen Erkenntnis des VfGH vom 15. Juni 2018, G 77/2017-9, zu § 2 Abs. 2 Z 3 PStG 2013 - Umsetzung zu Varianten der Geschlechtsentwicklung ("3. Geschlecht"). Durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vom 15. Juni 2018 steht intersexuellen Menschen das Recht auf eine adäquate Bezeichnung im Personenstandsregister des Personenstandsgesetzes (PStG) zu. Weiters werden auch Anpassungen im MeldeG und in den Anlagen im Bereich des Meldewesens erforderlich.

In der Medizininformatik spricht man vom "administrativen Geschlecht", das getrennt von den biologischen Merkmalen der Person zu sehen ist. Das administrative Geschlecht wird in der Verwaltung (z.B. Meldewesen) und entsprechend für die Kommunikation zwischen IT-Systemen genutzt und muss durch ein ärztliches Gutachten bestätigt werden. Die nachfolgenden Value-Sets bilden explizit weder die vollständige biologisch-medizinische Realität noch das soziale Geschlecht ("Gender") ab.

Auf dieser Seite wird gegenübergestellt, wie diese Anforderungen mit unterschiedlichen Standards abgebildet werden können.


2 Crossmapping

Diese Zuordnungen wurden im Ballot 2023-2 Administratives Geschlecht abgestimmt.

Crossmapping der Geschlechter zwischen den Standards.

Gender HL7 V2.x HL7 V3 + CDA FHIR DICOM Erklärung
Codesystem http://terminology.hl7.org/CodeSystem/v2-0001 http://terminology.hl7.org/CodeSystem/v3-AdministrativeGender http://hl7.org/fhir/administrative-gender https://dicom.nema.org/medical/dicom/current/output/chtml/part03/sect_C.2.3.html
Männlich M M male M Männliche Geschlechtsidentität
Weiblich F F female F Weibliche Geschlechtsidentität
Nicht-binär X UN other O Menschen, die der herkömmlichen Zuordnung nach dem Geschlecht zu Mann oder Frau nicht entsprechen; mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung (VdG), synonym zu „Intergeschlechtlichkeit“, „Intersexualität“ oder „Intersex“ und als Überbegriff für eine Vielzahl verschiedener Körperkompositionen.
"Divers"
österreichische Erweiterung
D D D O Um die österreich-spezifischen Codes dokumentieren zu können, benötigt man ein nationales Value-Set, welche die Ausprägungen abbildet. Die Codes für Divers, Inter und Offen findet man daher nicht in den internationalen Terminologien.
„Inter"
österreichische Erweiterung
I I I O Um die österreich-spezifischen Codes dokumentieren zu können, benötigt man ein nationales Value-Set, welche die Ausprägungen abbildet. Die Codes für Divers, Inter und Offen findet man daher nicht in den internationalen Terminologien.
„Offen"
österreichische Erweiterung
O O O O Um die österreich-spezifischen Codes dokumentieren zu können, benötigt man ein nationales Value-Set, welche die Ausprägungen abbildet. Die Codes für Divers, Inter und Offen findet man daher nicht in den internationalen Terminologien.
"Unbekannt" U nullFlavor="UNK" unknown leeres Feld Die Angabe "Unbekannt", welche die Ausprägung "Keine Angabe" einschließt, wird bei v3 mittels nullFlavor="UNK" abgebildet.

3 Geschlecht in unterschiedlichen Systemen (Diskussion)

Das ZPV und der ZPI führen die Werte M, W und U. Wenn eine Person in ZPV erfasst wird (von dort bekommt der ZPI den Großteil der Daten) und es ist kein Geschlecht angegeben und anhand des Namens ist es auch nicht eindeutig dann geben die Sachbearbeiter "UN" ein. Wo hingegen bei VDAS bei nicht geklärten Geschlecht immer W angenommen wird damit die Person nicht schlechter gestellt wird. Der Leistungsumfang der SV ist nämlich bei W größer als bei M.

Das SZR, das im Zuge von eIDAS angebunden ist, führt offiziell nur die beiden Geschlechter Male und Female, das Geschlecht kann auch leer gelassen werden. Somit gibt sich hier das Mapping mit ZPI: Male wird zu M, Female wird zu F und ein leeres Geschlecht wird auf U gemapped

3.1 Durchführungsanleitung des BMI vom 9.9.2020

[…] „inter“, „divers“ oder „offen“ als Geschlechtsbezeichnung […] oder zum Geschlecht von jeglicher Angabe abzusehen […]. Zu beachten ist, dass die Ergänzung des Geschlechtseintrags im Zentralen Personenstandsregister nicht nur auf weiblich oder männlich, sondern auch auf „divers“, „inter“ oder „offen“ lauten kann oder ein bereits gemachter Eintrag zu löschen ist, sodass zum Geschlecht keine Angaben vorliegen. 

3.2 Mehrere Attribute für das Geschlecht

Es wird aufgrund der rechtlichen Erkenntnis mehr als 2 Ausprägungen für das Geschlecht geben müssen. Daher sollten für eine Person mehrere Attribute für das Geschlecht vorgesehen werden:

  • Amtliches Geschlecht (Personenstandswesen in den behördlichen Registern)
  • Sozialversicherungs-Geschlecht (ggf. abweichend vom Personenstandswesen für den Leistungsbezug der Krankenversicherung)
  • (Krankenhaus-)Administratives Geschlecht (zB für Bettenbelegung)
  • Medizinische Geschlechtsausprägungen (für Laborwerte, automatische Berechnungen, Checks und Warnungen)

4 HL7 Gender Harmony Project

https://confluence.hl7.org/display/VOC/The+Gender+Harmony+Project https://confluence.hl7.org/display/VOC/Gender+Harmony+Terminology https://confluence.hl7.org/display/VOC/Gender+Identity