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ILF:Allgemeiner Implementierungsleitfaden (Version 3)

4 Bytes hinzugefügt, 15:47, 20. Mai 2020
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
Die Größe von CDA-Dokumenten und den Anhängen wird durch die Infrastruktur beschränkt, mit der die Dateien übertragen und gespeichert werden. Der CDA-Standard und dieser Leitfaden schränken die Größen für diese Objekte nicht ein, es wird allerdings EMPFOHLEN, diese in Bezug auf Anzahl und Speicherbedarf so klein wie möglich zu halten. Es liegt in der Verantwortung des Erstellers, die Größe der über ELGA bereitgestellten CDA-Dateien etwa durch Verringerung der Auflösung oder der Anzahl der Einzelbilder auf eine sinnvolle und angemessene Größe zu beschränken.
EMPFEHLUNG: Damit der Download von e-Befunden keine unnötigen Verzögerungen verursacht, SOLL die Gesamtgröße von CDA-Dateien 20 MB nicht überschreiten.<sup>6</sup> <sup>6</supref> Die ELGA-Infrastruktur beschränkt die Größe von Dokumenten auf 20 MB (siehe [http://www.elga.gv.at/technischer-hintergrund/technischer-aufbau-im-ueberblick/ ELGA Gesamtarchitektur 2.30a]).</ref>
==Verbot von CDATA==
TODO oder entfernen
==ReferenzenEinzelnachweise==<references /> 
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|[HL7]
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