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ILF:Patientenverfügung (Version 1)

724 Bytes hinzugefügt, 12:35, 20. Nov. 2020
Anwendungsfälle
===Alternativer Ablauf 1===
Die rechtskundige Person (gemäß PatVG § 6 (1)) stellt, sofern technisch möglich und der Patient nicht widerspricht, selbst die rechtsgültige PV in ELGA ein, allenfalls unter Einbindung der ELGA-Ombudsstelle . ''Anmerkung: Übermittlung der PV an die Ombudsstelle via Portalverbund? wie wird hier der Patient identifiziert?''
===Alternativer Ablauf2===
Die Patientenverfügung wurde errichtet und ist in ELGA verfügbar.
§ 7. (1) PatVG: Die verbindliche Patientenverfügung verliert nach Ablauf von acht Jahren ab der Errichtung ihre Verbindlichkeit, sofern der Patient nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Sie kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung gemäß § 5 erneuert werden (siehe UC "Patientenverfügung erneuern", wodurch die Frist von acht Jahren oder eine vom Patienten kürzer bestimmte Frist neu zu laufen beginnt.  § 7. (5) Eine Patientenverfügung verliert nicht ihre Verbindlichkeit, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.
''Anmerkung: § 2. (3) PatVG: Ein Register ist ein Verzeichnis, das der Aufnahme von Patientenverfügungen dient. Datenspeicher (§ 2 Z 7 des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 [GTelG 2012], BGBl. I Nr. 111/2012) und Verweisregister (§ 2 Z 13 GTelG 2012) sind '''keine''' Register.''
==UC 2 Patientenverfügung erneuern==
===Akteure===
 
*ELGA-Teilnehmer
*Aufklärender Arzt
*ELGA Ombudsstelle
*Rechtskundige Person, wie z.B. Rechtsanwalt und Notar (gemäß PatVG § 6. (1))
 
===Vorbedingung 1===
 
*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt eine Patientenverfügung in ELGA einzustellen.
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat bereits eine Patientenverfügung in ELGA.
 
===Beschreibung Ablauf===
Nach 4 Jahren möchte die Patientin eine weitere spezielle medizinische Behandlung ablehnen und diese in ihre Patientenverfügung aufnehmen. Diese neue Patientenverfügung muss somit alle ihre Behandlungswünsche kumulieren, da es nur eine gültige Patientenverfügung geben kann.
 
Die Patientin geht dabei vor wie im Anwendungsfall "UC1 Patientenverfügung errichten" (Vorbedingung 1) beschrieben, mit der Ausnahme, dass eine erneute Rechtsberatung entfallen kann. (TODO: kann sie ihre aktuelle PV aus ELGA ausdrucken und diese mit ihrem Wunsch ergänzen? Wenn sie ein neues Formular ausdruckt, fehlen ja die Informationen vom Notar!? Oder ist es möglich, dass man das alte PDF im CDA belässt und einen weiteren Anhang mit den zusätzlichen Wünschen ergänzt?)
===Alternativer Ablauf 1===
Die Patientin geht zu ihrer Rechtsberaterin und möchte ihre Patientenverfügung erneuern. Siehe Abläufe wie UC 1 "Patientenverfügung errichten".
 
=== Alternativer Ablauf 2 ===
Die Patientin geht direkt zu der in der ELGA Ombudsstelle und erhält bei einer eigens dafür geschaffenen Stelle medizinische Beratung und kann direkt vor Ort die Patientenverfügung erneuern und in ELGA verfügbar machen lassen.
 
===Ergebnis===
Die Patientenverfügung wurde erneuert und ist in ELGA verfügbar.
 
Sofern die Gültigkeitsdauer von der Patientin nicht verkürzt wurde, beginnt die 8-Jahresfrist (§ 7. (1) PatVG) ab Erstellungsdatum erneut zu laufen.
==UC 3 Patientenverfügung widerrufen==
Die Patientenverfügung wurde in ELGA entfernt/gelöscht ?
==UC 4 Patientenverfügung abrufen==
==UC 4 Patientenverfügung abrufen====UC 2 Patientenverfügung erneuern=====Akteure===  *ELGA-Teilnehmer*Aufklärender Arzt*ELGA Ombudsstelle*Rechtskundige Person, wie z.B. Rechtsanwalt und Notar (gemäß PatVG § 6. (1)) ===Vorbedingung 1=== *Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt eine Patientenverfügung in ELGA einzustellen.*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat bereits eine Patientenverfügung in ELGA. ===Beschreibung Ablauf===Nach 4 Jahren möchte die Patientin eine weitere spezielle medizinische Behandlung ablehnen und diese in ihre Patientenverfügung aufnehmen. Diese neue Patientenverfügung muss somit alle ihre Behandlungswünsche kumulieren, da es nur eine gültige Patientenverfügung geben kann. Die Patientin geht dabei vor wie im Anwendungsfall "UC1 Patientenverfügung errichten" (Vorbedingung 1) beschrieben, mit der Ausnahme, dass eine erneute Rechtsberatung entfallen kann. (TODO: kann sie auch ihre aktuelle PV aus ELGA ausdrucken und diese mit ihrem Wunsch ergänzen? Wenn sie ein neues Formular ausdruckt, fehlen ja die Informationen vom Notar!? Oder ist es möglich, dass man das alte PDF im CDA belässt und einen weiteren Anhang mit den zusätzlichen Wünschen ergänzt?)===Alternativer Ablauf 1===Patient geht zum Notar und möchte seine PV erneuern. Abläufe wie UC 1 ==UC 2 5 Patientenverfügung löschen==
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