ILF:Testseite: Unterschied zwischen den Versionen

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{{#seo:
+
Eingebundene Seite
|title=Patientenverfügung
 
|titlemode=append
 
|keywords= Patientenverfügung
 
|description=Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.
 
}}
 
{{#customtitle:Patientenverfügung}}
 
<!-- Implementierungsleitfaden Metadaten-->
 
{{Infobox Dokument
 
|Group    = ELGA CDA<br/>Implementierungsleitfäden
 
|Title    = HL7 Implementation Guide for CDA<sup>&reg;</sup> R2:<br/>Patientenverfügung
 
|Subtitle  = Zur Anwendung im österreichischen<br/>Gesundheitswesen [1.2.40.0.34.7.23.1]
 
|Short    = Patientenverfügung
 
|Namespace = ILF
 
|Type      = Implementierungsleitfaden
 
|Version  = 2020
 
|Submitted = ELGA GmbH
 
|Copyright = © HL7 Austria 2020
 
|Date      = 2020.08.21
 
|Status    = Ballot
 
|Verfahren = Normatives Abstimmungsverfahren
 
|Period    = n.a.
 
|OID      = TODO
 
|Realm    = Austria
 
}}
 
{{ILF-TOC limit|4}} <!-- {{Underconstruction}} -->
 
<!-- Zusammenfassung an erster Stelle -->
 
{{BeginYellowBox}}Dieses Dokument bildet den '''vollständigen Implementierungsleitfaden der Patientenverfügung''' ab und richtet sich an Softwareentwickler und Berater. Zum besseren Verständnis empfehlen wir Ihnen den [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Patientenverfügung_Guide '''zusammenfassenden Patientenverfügung-Guide'''] im Vorfeld zu lesen.{{EndYellowBox}}
 
  
=Zusammenfassung=
+
{{ILF:Testseite01&oldid=155905}}
  
Dieser Implementierungsleitfaden beschreibt Struktur und Format des elektronischen Dokumentes "Patientenverfügung" für dein Einsatz in der Österreichischen elektronischen Gesundheitsakte ELGA auf Basis des Standards HL7 CDA® Release 2.
+
Eingebundene Seite
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, mit der die künftige Patientin/der künftige Patient eine medizinische Behandlung (beispielsweise lebensverlängernde Maßnahmen) ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn sie/er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist (beispielsweise weil sie/er bewusstlos ist).
 
 
 
Mit einer Novellierung des [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2019_I_12/BGBLA_2019_I_12.html Patientenverfügungs-Gesetzes] wurde 2019 die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
 
 
 
Die Grundlage der Datenaustauschformate ist der internationale [[CDA-Grundlagen|CDA-Standard]], welcher es erlaubt, dass Sender und Empfänger sich ohne vorherige Absprache verstehen. Der Standard hat zum Ziel, einen umfassenden Austausch von semantisch interoperablen Informationen zwischen allen beteiligten Akteuren bei der Behandlung von Patienten zu ermöglichen.
 
Die Beschreibung dieses Implementierungsleitfadens enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage des internationalen Standards ISO/HL7 27932:2009 HL7 Clinical Document Architecture, Release 2.0 (CDA) und ist ein nationaler Standard der HL7 Austria. Alle Vorgaben entsprechen dem [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen], zu finden im Rechtsinformationssystem des Bundes.
 
 
 
Der Implementierungsleitfaden orientiert sich an den elementaren Konzepten und dem zugrunde liegenden Modell des [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020 Allgemeinen Implementierungsleitfadens]. Dort werden die notwendigen Datentypen, Dokument-Metadaten (Header), die Möglichkeiten der Textstrukturierung, grundlegende Vorgaben für die Anwendung von Terminologien, einige allgemein genutzten Inhaltsstrukturen (Sections) sowie Codebeispiele und praktische Implementierungshilfen gezeigt. Alle weiteren für diesen Leitfaden benötigten Elemente werden im vorliegenden Leitfaden erklärt. Die Notation der Spezifikation der Datenaustauschformate folgt der "Art-Decor"-Schreibweise, die auf einer eigenen Seite ([[Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen|Art-Decor-Tabellen verstehen]]) erläutert wird.
 
 
 
Der vorgesehene Ablauf des Datenaustausches wird im Kapitel [[ILF:Patientenverfügung#User_Storys_.28Anwendungsf.C3.A4lle.29|User Storys (Anwendungsfälle)]] beschrieben.
 
 
 
'''Übersichtstabellen für Header und Body-Strukturen'''
 
 
 
*[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Headers|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers]] (administrative Daten)
 
*[[#.C3.9Cbersichtstabelle_der_CDA_Strukturen_des_Bodys|Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys]] (medizinische Inhalte)
 
 
 
Auf der '''[[ILF_Diskussion:Patientenverfügung|Diskussionsseite]]''' werden die Fehler und Änderungswünsche an dieser Version dokumentiert.
 
<!-- Seitenumbruch --> <p style="page-break-before: always"></p>
 
 
 
=Informationen über dieses Dokument=
 
<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed" overflow:auto;">
 
==Impressum==
 
<div class="mw-collapsible-content">
 
''Medieneigentümer, Herausgeber, Hersteller, Verleger:''<br />
 
ELGA GmbH, Treustraße 35-43, Wien, Österreich. Telefon: +43.1.2127050<br />
 
Internet: [http://www.elga.gv.at www.elga.gv.at]
 
Email: [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at]<br />
 
Geschäftsführer: DI Dr. Günter Rauchegger, DI(FH) Dr. Franz Leisch
 
 
 
''Redaktion, Projektleitung, Koordination: ''<br />
 
Stefan Sabutsch, [mailto:stefan.sabutsch@elga.gv.at stefan.sabutsch@elga.gv.at] 
 
 
 
''Abbildungen:'' © ELGA GmbH
 
 
 
''Nutzung'': Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Franckstrasse 41/5/14, 8010 Graz; [http://www.hl7.at www.hl7.at].<br />
 
Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers.
 
 
 
Download unter [https://www.gesundheit.gv.at www.gesundheit.gv.at] und [https://www.elga.gv.at/cda www.elga.gv.at/cda]
 
</div></div>
 
 
 
<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed" overflow:auto;">
 
==Haftungsausschluss==
 
<div class="mw-collapsible-content">
 
Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht und über ein öffentliches Kommentierungsverfahren kontrolliert. Die Nutzung des vorliegenden Leitfadens erfolgt in ausschließlicher Verantwortung der Anwender. Aus der Verwendung des vorliegenden Leitfadens können keinerlei Rechtsansprüche gegen die Autoren, Herausgeber oder Mitwirkenden erhoben und/oder abgeleitet werden. Ein allfälliger Widerspruch zum geltenden Recht ist jedenfalls nicht beabsichtigt und von den Erstellern des Dokumentes nicht gewünscht.
 
</div></div>
 
 
 
<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed" overflow:auto;">
 
 
 
==Sprachliche Gleichbehandlung==
 
<div class="mw-collapsible-content">
 
Soweit im Text Bezeichnungen nur im generischen Maskulinum angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen und andere Geschlechtsidentitäten in gleicher Weise. Unter dem Begriff "Patient" werden sowohl Bürger, Kunden und Klienten zusammengefasst, welche an einem Behandlungs- oder Pflegeprozess teilnehmen als auch gesunde Bürger, die derzeit nicht an einem solchen teilnehmen. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass umgekehrt der Begriff Bürger auch Patienten, Kunden und Klienten mit einbezieht.
 
</div></div>
 
{{ILF:Lizenzinformationen}}
 
{{BeginILFBox}}
 
Die ELGA Patientenverfügung basiert auf den Vorgaben des '''[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020|Allgemeinen Implementierungsleitfadens 2020]]'''.
 
{{EndILFBox}}
 
==Verbindlichkeit==
 
Die Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens sind im Patientenverfügungsgesetz (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2) sowie in den darauf fußenden Verordnungen geregelt.
 
 
 
Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Minister auf www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
 
 
 
Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten („Mandatory“ (M), „Required“ (R) und „Fixed“ (F)), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden.
 
 
 
Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012, Patientenverfügungsgesetz 2019) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen.
 
 
 
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen liegt im Verantwortungsbereich der Ersteller der CDA-Dokumente.
 
 
 
==Wichtige unterstützende Materialien==
 
{{BeginYellowBox}}
 
Auf der Website [[ILF:Patientenverfügung_Guide|ELGA Patientenverfügung Guide]] werden unter anderem folgende Materialien zur Verfügung gestellt:
 
 
 
*die PDF-Version dieses Leitfadens
 
*Beispieldokumente
 
*CDA-Schema
 
*Schematron-Prüfregeln
 
 
 
Die im weiteren angeführten Templatespezifikationen wurden im Art-Decor Projektrepository [https://art-decor.org/art-decor/decor-templates--at-pv-?section=templates Patientenverfügung] erstellt und können dort eingesehen werden. Gemeinsam mit diesem Leitfaden werden auf der Website der ELGA GmbH ([http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]) weitere Dateien und Dokumente zur Unterstützung bereitgestellt.
 
 
 
 
 
Fragen, Kommentare oder Anregungen für die Weiterentwicklung können an [mailto:cda@elga.gv.at cda@elga.gv.at] gesendet werden. Weitere Informationen finden Sie unter [http://www.elga.gv.at/CDA www.elga.gv.at/CDA]. {{EndYellowBox}}
 
 
 
==Bedienungshinweise==
 
===Farbliche Hervorhebungen und Hinweise===
 
''<u>Themenbezogene Hinweise zur besonderen Beachtung:</u>''
 
{{BeginYellowBox}}
 
'''Hinweis:'''<br />Es dürfen keine Elemente oder Attribute verwendet werden, die nicht vom allgemeinen oder einem speziellen ELGA-Implementierungsleitfaden definiert wurden
 
{{EndYellowBox}}
 
''<u>Hinweis auf anderen Implementierungsleitfaden:</u>''
 
{{BeginILFBox}}
 
'''Verweis'''<br />Verweis auf den Allgemeinen Leitfaden:…
 
{{EndILFBox}}
 
''<u>Themenbezogenes CDA Beispiel-Fragment im XML Format:</u>''
 
{{BeginILFGreenBox}}
 
'''<BEISPIEL>'''<br /><languageCode code="de-AT" />
 
{{EndILFGreenBox}}
 
<div class="toccolours mw-collapsible mw-collapsed" overflow:auto;">
 
 
 
===PDF-Navigation===
 
<div class="mw-collapsible-content">
 
Nutzen Sie die bereitgestellten Links im Dokument (z.B. im Inhaltsverzeichnis), um direkt in der PDF-Version dieses Dokuments zu navigieren. Folgende Tastenkombinationen können Ihnen die Nutzung des Leitfadens erleichtern:
 
 
 
*Rücksprung: Alt + Pfeil links und Retour: Alt + Pfeil rechts
 
*Seitenweise blättern: "Bild" Tasten
 
*Scrollen: Pfeil nach oben bzw. unten
 
*Zoomen: Strg + Mouserad drehen
 
*Suchen im Dokument: Strg + F
 
</div></div>
 
 
 
<!-- Seitenumbruch -->
 
<p style="page-break-before: always"></p>
 
<!-- Tatsächlicher Inhalt -->
 
 
 
=Einleitung=
 
==Ausgangslage und Motivation==
 
Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient bestimmte medizinische Behandlungen ablehnen kann und die dann wirksam werden soll, wenn er zum Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist. Sie kann jederzeit widerrufen werden.
 
 
 
Abhängig davon, ob die Patientenverfügung bestimmte rechtliche Erfordernisse erfüllt, werden "Verbindliche Patientenverfügungen" und "Andere Patientenverfügungen" unterschieden. Welche Kriterien beim Erstellen von Patientenverfügungen zu erfüllen sind, wird im [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen] festgeschrieben (siehe auch Begriffsdefintionen).
 
Verbindliche Patientenverfügungen müssen jedenfalls nach einem Zeitraum von maximal 8 Jahren erneuert werden.
 
 
 
Ärzte und Ärztinnen müssen eine Patientenverfügung berücksichtigen; umso mehr, je mehr diese die Voraussetzungen einer verbindlichen Patientenverfügung erfüllt. Das vorsätzliche Nichtbefolgen einer verbindlichen Patientenverfügung kann als eigenmächtige Heilbehandlung gemäß § 110 StGB gerichtlich strafbar sein.
 
 
 
Die Ermittlung, ob eine (verbindliche) Patientenverfügung vorliegt, muss für behandelnde ÄrztInnen praktikabel und möglichst einfach sein, idealerweise über eine zentrale Abfragemöglichkeit für ganz Österreich. Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
 
 
 
TODO [GKL]: Entsprechend Kapitel [[ILF:Patientenverf%C3%BCgung#Sprachliche_Gleichbehandlung]] bin ich mir nicht sicher, ob wir "ÄrztInnen" schreiben sollten oder nur "Ärzte".
 
 
 
==Zweck des Dokuments==
 
Der vorliegende Implementierungsleitfaden beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für Patientenverfügungen im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Der eigentliche Inhalt der Patientenverfügung ist im so genannten „Body“ enthalten.
 
{{BeginILFBox}}
 
Elemente des Headers und Bodys orientieren sich am bestehenden [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020|Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente 2020]].{{EndILFBox}}
 
 
 
==Zielgruppe==
 
Anwender dieses Dokuments sind Softwareentwickler und Berater, die allgemein mit Implementierungen und Integrationen im e-Health-Umfeld, aber auch mit ELGA e-Befunden oder e-Medikation betraut sind.
 
Weiters richtet sich der Leitfaden an alle an der Erstellung von Gesundheitsdaten und Gesundheitsdokumenten beteiligten Personen, einschließlich der Endbenutzer der medizinischen Softwaresysteme und der Angehörigen von Gesundheitsberufen.
 
 
 
=Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess=
 
Für die Ausgestaltung der Inhalte von „CDA Implementierungsleitfäden“ ist eine breite Beteiligung der Stakeholder wesentlich, um die praktische Nutzbarkeit und die Akzeptanz durch die ELGA-Benutzer sicherzustellen. Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen ist die Einigung auf Vorgaben für einheitliche Dokumentation und Codierung der Information. Diese durch die Arbeitsgruppen erreichte „Harmonisierung“ etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen Dokumentation.
 
 
 
Im speziellen Fall der Patientenverfügung gelten nur Vorschriften für die Errichtung, die sich aus dem PatVG (BGBl. I Nr. 55/2006) ergeben, nicht aber für den medizinisch/fachlichen Inhalt. Eine Harmonisierung des Inhalts wurde daher nicht durchgeführt.
 
 
 
Abgestimmt und harmonisiert werden aber die technischen Strukturvorgaben und die Dokument-Metadaten. Dies geschieht über ein reguläres Abstimmungsverfahren ("Ballot") durch die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria) zu einem nationalen HL7 Standard.
 
{{BeginILFBox}}
 
Weitere Details zum generischen Vorgehensmodell sind im [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vorgehensmodell| Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess - Vorgehensmodell]] zu finden.{{EndILFBox}}
 
 
 
Der Leitfaden wird in einem technischen Abstimmungsverfahren durch die HL7 Austria ("Ballot") zu einem österreichischen Standard. Die Verbindlichkeit zur Anwendung wird durch eine gesetzliche Verordnung begründet (§ 14d PatVG, im Sinn des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 § 28 Abs. 2).
 
 
 
==Revision der Leitfäden==
 
Neue und geänderte Anforderungen sowie Verbesserungen können neue Versionen der bestehenden Spezifikationen notwendig machen.
 
 
 
Der ELGA CDA-Koordinator evaluiert in regelmäßigen Abständen, ob und welche Änderungen (etwa durch neue medizinische oder gesetzliche Anforderungen) notwendig sind. Aufgrund des Berichtes des ELGA CDA-Koordinators empfiehlt die ELGA GmbH die Erstellung von Revisionsversionen der bestehenden Leitfäden. Die geplanten Änderungen sollen mit den maßgeblichen Stakeholdern abgestimmt werden.
 
 
 
Neue Versionen, die „verpflichtende Elemente“ (Sections oder Entries) neu einführen oder entfernen, sind „Hauptversionen“, die jedenfalls über eine Durchführungsverordnung verbindlich gemacht und veröffentlicht werden. Andere Versionen sind „Nebenversionen“. Alle verbindlichen Versionen  sind  auf http://www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
 
 
 
==Autoren und Mitwirkende==
 
Der vorliegende Leitfaden wurde unter der Leitung der ELGA GmbH von den Autoren und unter Mitwirkung der genannten Personen (Mitglieder der Arbeitsgruppe) erstellt. Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht.
 
Die HL7 Austria und die ELGA GmbH genehmigen ausdrücklich die Anwendung des Leitfadens ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente und weisen darauf hin, dass dies mit dem Einverständnis aller Mitwirkenden erfolgt.
 
 
 
===Autoren===
 
'''Das Redaktionsteam''' bestand aus folgenden Personen<sup>1</sup>:
 
{| class="wikitable"
 
!Name
 
!Organisation
 
!Rolle
 
|-
 
|Stefan Sabutsch
 
|ELGA GmbH, HL7 Austria
 
|Autor, Herausgeber
 
|-
 
|Andrea Klostermann
 
|ELGA GmbH
 
|Autor
 
|}
 
 
 
Unter Mitwirkung von: Gabriel Kleinoscheg (ELGA GmbH), Oliver Kuttin (ELGA GmbH), Stephan Rainer-Sablatnig (ELGA GmbH), Nina Sjencic (ELGA GmbH), Nikola Tanjga (ELGA GmbH)
 
 
 
<sup>1</sup> Personen sind ohne Titel angegeben
 
 
 
=Begriffsdefinitionen=
 
some text
 
{| class="wikitable" style="margin-left: 16px; margin-right: 16px;"
 
!Begriff!!Definition
 
|-
 
|'''ELGA Teilnehmer'''
 
|ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat. Gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012.
 
|-
 
|'''Aufklärender Arzt'''
 
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass und aus welchen Gründen der Patient die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.
 
|-
 
|'''Rechtskundige Person'''
 
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.
 
|-
 
|'''Patientenverfügungs-Register'''
 
|Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen  der Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen.
 
 
 
TODO [GKL]: Entsprechend Kapitel [[ILF:Patientenverf%C3%BCgung#Sprachliche_Gleichbehandlung]] bin ich mir nicht sicher, ob wir "Patientinnen und Patienten" schreiben wollen oder nur "Patienten".
 
|-
 
|'''Patientenverfügungs-Anwendung'''
 
|Die zentrale Patientenverfügungs-Anwendung umfasst die Fachlogiken für Patientenverfügungen.
 
|-
 
|'''Patientenverfügungs-Register'''
 
|Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen  der Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen.
 
 
 
TODO [GKL]: Entsprechend Kapitel [[ILF:Patientenverf%C3%BCgung#Sprachliche_Gleichbehandlung]] bin ich mir nicht sicher, ob wir "Patientinnen und Patienten" schreiben wollen oder nur "Patienten".
 
|-
 
|'''Verbindliche Patientenverfügung'''
 
|Hinsichtlich Inhalt, ärztlicher Aufklärung, Errichtung und Erneuerung gelten für verbindliche Patientenverfügungen (gemäß [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004723 Bundesgesetz über Patientenverfügungen]) besondere Vorgaben:
 
 
 
*In einer verbindlichen Patientenverfügung müssen medizinische Behandlungen, die abgelehnt werden, beschrieben sein oder daraus hervorgehen. Es muss auch hervorgehen, dass der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt (§ 4. PatVG).
 
*Ein Arzt muss den Patienten über die medizinischen Folgen der Patientenverfügung aufklären und dessen Gründe und Entscheidungsfähigkeit dokumentieren (§ 5. PatVG).
 
*Eine rechtskundige Person (§ 6. (1) PatVG) muss den Patienten über die rechtlichen Folgen und die Möglichkeit eines Widerrufs belehren und diese errichten.
 
*Sie wird nach maximal 8 Jahren unverbindlich (sofern der Patient entscheidungsfähig ist), kann jederzeit vom Patienten erneuert werden.
 
 
 
 
 
'''Folgende Inhalte müssen verpflichtend angeben werden:'''
 
 
 
*Name, Anschrift, eigenhändige Unterschrift von Patient / aufklärendem Arzt / Rechtskundigen
 
*Datum der Errichtung
 
*Medizinische Behandlungen, die Gegenstand der Ablehnung sind
 
*Bestätigung, dass der Patient die Folgen der Patientenverfügung richtig einschätzt
 
 
 
Optionale Angabe:
 
 
 
*Weitere Anmerkungen des Patienten
 
*Benennung einer konkreten Vertrauensperson
 
*Ablehnung des Kontakts zu einer bestimmten Person
 
*Verpflichtung zur Information einer bestimmten Person.
 
|-
 
|'''Andere Patientenverfügungen'''
 
|"Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der "Verbindlichen Patientenverfügung" erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen" (§ 8. PatVG).
 
|}
 
 
 
=Technischer Hintergrund=
 
==ELGA==
 
{{BeginILFBox}}
 
Der technische Hintergrund ist dem [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Technischer_Hintergrund| allgemeinen Leitfaden]] zu entnehmen.{{EndILFBox}}
 
 
 
=Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden=
 
{{BeginILFBox}}
 
Die [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Allgemeine_Richtlinien_f.C3.BCr_ELGA_CDA-Implementierungsleitf.C3.A4den|allgemeinen Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden]] sollen beachtet werden.
 
{{EndILFBox}}
 
 
 
=Funktionale Anforderungen=
 
==Darstellung==
 
Für die Darstellung der Patientenverfügung kann das allgemeine ELGA Referenzstylesheet genutzt werden. Dieses ist in der jeweils aktuellen Version im [https://gitlab.com/elga-gmbh/CDA_Visualization/-/tree/master/ELGA_Referenzstylesheet ELGA GitLab] verfügbar.
 
 
 
==Verwendung in der ELGA Infrastruktur==
 
===Vorgaben zu Dokumenten-Metadaten (XDS-Metadaten) (TODO: alle Infos: siehe Übersichtstabelle Header)===
 
Im Folgenden werden spezifische Anforderungen für die Generierung der XDS-Metadaten dargestellt. Die allgemein gültigen Regeln für die Erstellung der XDS-Metadaten sind im "Implementierungsleitfaden XDS Metadaten" (in der jeweils gültigen Version) auf der ELGA Homepage ([https://www.elga.gv.at/technischer-hintergrund/technische-elga-leitfaeden/ www.elga.gv.at]) abrufbar.
 
 
 
<div class="landscape">
 
{| class="wikitable"
 
!XDS-Mapping
 
!Optio-
 
nalität
 
!CDA-Element
 
clinicalDocument.
 
!Beispiel
 
!Erklärung
 
|-
 
|formatCode
 
|R
 
|.templateId/@extension
 
|
 
*<nowiki>@extension="XDSdocumentEntry.formatCode ^urn:hl7-at:TODO:2020"</nowiki>
 
*@displayName= "TODO"
 
|Version des Implementierungsleitfaden Patientenverfügung mit XDSdocumentEntry.formatCode als Extension.
 
Das templateId-Element mit einer Extension beginnend mit "XDSdocumentEntry.formatCode^" wird ins XDS-Attribut formatCode gemappt (ohne Präfix XDSdocumentEntry.formatCode^).
 
|-
 
|typeCode
 
|R
 
|.code
 
|
 
*@code="TODO"
 
*@displayName="TODO"
 
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
 
|Dokumenttyp
 
|-
 
|classCode
 
|R
 
|.code.translation
 
|
 
*@code="TODO"
 
*@displayName="TODO"
 
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
 
|Bezeichnet die „Dokumentklasse“ in dem untergeordneten "translation"-Element.
 
|-
 
|title
 
|R
 
|.title
 
|TODO
 
|TODO
 
|-
 
|eventCodeList
 
|R
 
|.documentationOf
 
.serviceEvent.code
 
|
 
*@code="TODO"
 
*@displayName="TODO"
 
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.96"
 
*@codeSystemName="SNOMED CT"
 
|Code der Gesundheitsdienstleistung.
 
|-
 
|serviceStartTime
 
|R
 
|.documentationOf.serviceEvent
 
.effectiveTime.low
 
|Zeitpunkt des Behandlungsbeginns (erster medizinisch relevanter Behandlungstag dieser dokumentierter Gesundheitsdienstleistung)
 
|Beginn der Gesundheitsdienstleistung.
 
|-
 
|serviceStopTime
 
|R
 
|.documentationOf.serviceEvent
 
.effectiveTime.high
 
|Zeitpunkt des Behandlungsendes (letzter medizinisch relevanter Behandlungstag dieser dokumentierter Gesundheitsdienstleistung, muss sich von Behandlungsbeginn unterscheiden)
 
|Ende der Gesundheitsdienstleistung.
 
|}<p style="page-break-before: always"></p></div><div class="portrait">
 
 
 
=User Storys (Anwendungsfälle)=
 
Die Einsatzszenarien für Patientenverfügungen in ELGA werden in Form von User Storys (Anwendungsfälle) knapp beschrieben, um dem Leser den Hintergrund zu vermitteln. Diese Beschreibung der Anwendungsfälle ist nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung.
 
 
 
In den Anwendungsfällen wird derzeit davon ausgegangen, dass nur berechtigte Mitarbeiter der ELGA Ombudsstellen schreibenden Zugriff auf Patientenverfügungen in ELGA haben. Rechtskundige Personen gem. PatVG § 6. (1), welche zur Einstellung von Patientenverfügungen in ELGA verpflichtet sind, können dies durch Übermittlung des Dokuments an die ELGA Ombudsstelle delegieren. Dies erfolgt außerhalb von ELGA und wird im Rahmen dieses Leitfadens daher nicht betrachtet.
 
 
 
Sofern die technischen Möglichkeiten durch entsprechende Verordnung näher ausgestaltet sind und zur Verfügung stehen, sollen auch rechtskundige Personen (gem. PatVG § 6. (1)), entsprechenden Zugriff in ELGA erhalten. Der Leitfaden wird in diesem Fall in einer neuen Version entsprechend angepasst.
 
 
 
Alternativ zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen wäre denkbar, dass Patienten in einer eigens dafür geschaffenen Stelle in der ELGA Ombudsstelle medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, ändern oder erneuern und in ELGA verfügbar machen lassen können. 
 
 
 
Die Abläufe gelten für "verbindliche Patientenverfügungen" und "andere Patientenverfügungen"  (gem. § 8 PatVG) gleichermaßen.
 
 
 
==UC 1 Patientenverfügung in ELGA verfügbar machen==
 
===UC 1 Beschreibung===
 
 
 
#Eine Patientin möchte eine verbindliche Patientenverfügung erstellen. Sie vereinbart einen Termin mit einem Arzt, welcher sie in dieser Angelegenheit berät. Der Arzt klärt die Patientin über die medizinischen Folgen ihrer Patientenverfügung auf und dokumentiert, weshalb sie diese zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt dies unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift und durch eigenhändige Unterschrift. Weiters nimmt der Arzt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf.  Optional kann ein von der Patientin mitgebrachtes Patientenverfügungsformular verwendet werden.
 
#Die Patientin vereinbart einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin, welche die Patientin über die rechtlichen Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs in Kenntnis setzt. Sie bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe von Namen, Anschrift, Datum und ihrer Unterschrift. Formell ist die Patientenverfügung nun rechtsgültig.
 
#Da die Patientin ELGA-Teilnehmerin ist und dem nicht widersprochen hat, kann die Patientenverfügung nun in ELGA zur Verfügung gestellt werden.
 
#Beim einem Widerspruch zur Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA muss die Patienten über die Bedeutung und Folgen des Widerspruches aufgeklärt werden; eine generelle Aufklärung über ELGA durch die rechtskundige Person ist nicht vorgesehen.
 
 
 
''Anmerkung: Patientenverfügungen, die nicht alle Voraussetzungen für "verbindliche Patientenverfügungen" (gem. PatVG) erfüllen, sind auf Verlangen des Patienten ebenfalls in die ELGA aufzunehmen. Der Dokumenttyp wird in ELGA nicht unterschieden.''
 
 
 
===UC 1 Akteure===
 
*ELGA-Teilnehmer
 
*Aufklärender Arzt
 
*Rechtskundige Person, wie z.B. Rechtsanwalt und Notar (gemäß PatVG § 6. (1))
 
*ELGA Ombudsstelle
 
 
 
===UC 1 Vorbedingung===
 
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und möchte ihre rechtsgültige Patientenverfügung in ELGA verfügbar haben.
 
*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben.
 
 
 
===UC 1 Ablauf===
 
Die Patientin bringt die rechtsgültige Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweis, Reisepass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Dabei wird erhoben, ob die verbindliche Patientenverfügung über den maximal möglichen Zeitraum (8 Jahre) gültig bleiben soll oder eine kürzere Frist gewünscht wird. Dies und das Datum der Errichtung der Patientenverfügung, der Name der Person, die die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des '''CDA Dokuments „ELGA Patientenverfügung“''' in die Dokumentmetadaten übernommen.
 
 
 
===UC 1 Ergebnis===
 
Das CDA-Dokument vom Typ „ELGA Patientenverfügung“ wurde in ELGA zur Verfügung gestellt und bleibt dort ungeachtet der Verbindlichkeit bis zehn Jahre nach dem Tod der Patientin verfügbar. 
 
 
 
''Anmerkung: Sofern es sich um eine verbindliche Patientenverfügung handelt, verliert diese nach Ablauf von acht Jahren nach Errichtung ihre Verbindlichkeit, wenn die Patientin nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Die verbindliche Patientenverfügung kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung erneuert werden (siehe UC "Patientenverfügung erneuern"), wodurch die 8-Jahresfrist bzw. zuvor kürzer festgelegt Frist neu zu laufen beginnt. Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.''
 
 
 
==UC 2 Patientenverfügung in ELGA erneuern==
 
Der Patientenwille kann jederzeit durch eine neue Patientenverfügung aktualisiert werden.
 
 
 
Verbindliche Patientenverfügungen werden nach 8 Jahren unverbindlich (wenn vom Patienten nicht eine kürzere Zeit angegeben wurde). Verbindliche Patientenverfügungen können unverändert verlängert werden (UC 2a), unverbindliche Patientenverfügungen bleiben dauerhaft (oder bis zu einem Widerspruch) bestehen.
 
 
 
Jede vom Patienten nachträglich gewünschte Änderung seiner (verbindlichen oder unverbindlichen) Patientenverfügung resultiert in Anwendungsfall UC 2b: Es muss immer eine neue Patientenverfügung erstellt werden (allerdings gelten hier etwas andere Vorgaben als bei UC1).
 
===UC 2 Akteure===
 
*ELGA-Teilnehmer
 
*Aufklärender Arzt
 
*ELGA Ombudsstelle
 
*Rechtskundige Person (gemäß PatVG § 6. (1))
 
 
 
===UC 2 Vorbedingung===
 
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und besitzt bereits eine Patientenverfügung in ELGA.
 
*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben.<br />
 
 
 
===UC 2a Patientenverfügung erneuern - ohne Änderungen (Verbindliche Patientenverfügung verlängern)===
 
 
 
====UC 2a Beschreibung====
 
Die Patientin möchte, dass ihre Patientenverfügung nach Ablauf von 8 Jahren weiterhin verbindlich bleibt und möchte daher ihre Patientenverfügung in ELGA unverändert erneuern (dazu kann ein Formular verwendet werden: „Erneuerung einer Patientenverfügung“). Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend über die Folgen aufklärt.
 
 
 
====UC 2a Ablauf====
 
 
 
#Da die Patientin keine Änderungen an der Patientenverfügung vornehmen möchte, dokumentiert der Arzt dies in dem von der Patientin mitgebrachten Dokument „Erneuerung der Patientenverfügung“ (siehe UC1). Eine erneute Rechtsberatung ist optional.
 
#Die Patientin bringt die Erneuerung ihrer Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweis, Reisepass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Das Datum der Errichtung der Erneuerung der Patientenverfügung, der Name der Person, die die Aufnahme dieser in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des '''CDA Dokuments „Erneuerung der verbindlichen ELGA Patientenverfügung“''' in die Dokumentmetadaten übernommen.
 
 
 
====UC 2a Ergebnis====
 
Neben der verbindlichen Patientenverfügung liegt auch das Dokument zur (unveränderten) Erneuerung der Patientenverfügung (eigener Dokumenttyp) in ELGA vor. Die Gültigkeitsdauer entspricht der der zugrundeliegenden Patientenverfügung, beginnt aber ab dem Erstellungsdatum der Erneuerung erneut zu laufen.
 
 
 
===UC 2b Patientenverfügung in ELGA erneuern - mit Änderungen===
 
====UC 2b Beschreibung====
 
Einige Jahre nach Errichtung ihrer verbindlichen Patientenverfügung möchte die Patientin eine weitere medizinische Behandlung ablehnen und diese in ihre Patientenverfügung in ELGA aufnehmen. Sie benötigt daher eine neue Patientenverfügung, welche alle ihre Behandlungswünsche kumuliert. Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend berät.
 
 
 
====UC 2b Ablauf====
 
 
 
#Der Arzt ruft die bestehende Patientenverfügung aus der ELGA der Patientin ab (UC 4). Er klärt die Patientin über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf, dokumentiert dies in einem neuen Dokument und bestätigt dies unter Angabe von Namen, Anschrift und eigenhändiger Unterschrift.
 
#Eine erneute Rechtsberatung ist optional möglich (wie UC1).
 
#Die Patientin bringt die neue Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin und prüft, ob bereits eine verbindliche Patientenverfügung in ELGA existiert (denn nur dann, darf die Bestätigung des Rechtsberaters fehlen). Da dies der Fall ist, scannt er das mitgebrachte Dokument und erstellt ein neues '''CDA Dokument „ELGA Patientenverfügung“''' in ELGA (Metadaten gleich wie bei UC1).
 
 
 
====UC 2b Ergebnis====
 
Es liegt nun eine neue verbindliche ELGA Patientenverfügung vor, welche alle Behandlungswünsche der Patientin kumuliert. Die alte ELGA Patientenverfügung soll über eine Historie in ELGA weiterhin abrufbar sein, da diese jedenfalls die Informationen des Rechtsberaters enthält. 
 
 
 
Sofern die Gültigkeitsdauer der Verbindlichkeit der Patientenverfügung von der Patientin nicht verkürzt wurde, beginnt die 8-Jahresfrist ab Erstellungsdatum erneut zu laufen. Die Patientenverfügung bleibt bis auf Widerruf zehn Jahre nach dem Tod der Patientin in ELGA verfügbar.
 
 
 
''Anmerkung: '''Jede''' vom Patienten nachträglich gewünschte '''Änderung''' seiner Patientenverfügung resultiert in diesem Usecase: Es muss immer eine neue Patientenverfügung erstellt werden.''
 
 
 
TODO [GKL]: Trifft dieser Use Case auch zu, wenn eine ''verbindliche'' Patientenverfügung nach 8 Jahren zu einer ''anderen'' Patientenverfügung wird und einige Zeit später die Patienten diese wieder ''verbindlich'' machen will, ohne inhaltlich etwas zu ändern?
 
TODO [SSA]: Ich lese das nun noch besser über die Erläuterungen:
 
Zu § 7 – „Erneuerung“ Abs. 3 ist festzuhalten, dass die Begriffe „Erneuerung“, „Änderung“ und „Ergänzung“ im ELGA-technischen Sinne immer als Änderung zu verstehen sind. --
 
Zu § 14a – „Verarbeitung in ELGA": In Abs. 5 wird die Erhebungspflicht von ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern näher determiniert. Die Verarbeitung der Formulierung „jeweils aktuelle Version“ stellt klar, dass nur die jeweils aktuelle in ELGA oder der gemäß § 14 Abs. 1 geführten Dokumentation gespeicherte Patientenverfügung erhoben, d.h. eingesehen werden muss. ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter sind somit nicht zur „interpretatorischen Zusammenschau“ von verschiedenen Versionen von in ELGA oder der gemäß § 14 Abs. 1 geführten Dokumentation zur Verfügung gestellten Patientenverfügungen verpflichtet. Dies gilt ungeachtet dessen, ob es sich um eine verbindliche oder eine andere Patientenverfügung handelt.
 
--- Daher: Eine Erneuerung ist das Erneute Hochladen der unveränderten PatV
 
 
 
==UC 3 Patientenverfügung widerrufen==
 
===UC 3 Beschreibung===
 
Die Patientin hat ihre Meinung geändert und möchte nun die Patientenverfügung widerrufen. Um ihre in ELGA gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, vereinbart sie einen Termin mit der ELGA Ombudsstelle. 
 
 
 
===UC 3 Akteure===
 
*ELGA-Teilnehmer
 
*ELGA Ombudsstelle
 
 
 
===UC 3 Vorbedingung===
 
 
 
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat eine Patientenverfügung errichten lassen, welche über ELGA verfügbar ist.
 
*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben
 
 
 
===UC 3 Ablauf===
 
Der zuständige Mitarbeiter in der ELGA Ombudsstelle identifiziert die ELGA-Teilnehmerin, lässt sie das Widerspruchsdokument unterschreiben und digitalisiert dieses. 
 
 
 
Das Datum der Errichtung des Widerspruchs, der Name der Person, die die Aufnahme des Widerspruchs in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des '''CDA''' '''Dokuments „Widerspruch der ELGA Patientenverfügung“''' in ELGA in die Dokumentmetadaten übernommen.
 
 
 
===UC 3 Ergebnis===
 
Die Patientenverfügung wurde durch Einstellen des neuen Dokuments „Widerspruch der ELGA Patientenverfügung“ in ELGA widerrufen. Der Name der Patientin, als Auftraggeberin des Widerspruchs, ist im Protokoll ersichtlich. 
 
 
 
Alte Patientenverfügungen sind in einer '''Historie''' abrufbar. 
 
 
 
==UC 4 ELGA Patientenverfügung abrufen==
 
„Lesen“, d.h. Suchen und Abrufen von Patientenverfügungen über ELGA. 
 
 
 
Für ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter gilt, dass die Patientenverfügungen ausschließlich aus ELGA und den eigenen ärztlichen Dokumentation ("Krankengeschichte"  oder "ärztliche Dokumentation" gem § 14 Abs. 1 PatVG) erhoben werden, aber sonst an keiner anderen Stelle erfolgen muss. ELGA-GDA handeln somit sorgfältig, wenn sie versuchen, Patientenverfügungen in ELGA oder eigenen ärztlichen Dokumentation zu erheben. Darüber hinaus besteht keine Nachforschungspflicht.
 
 
 
===UC 4 Beschreibung===
 
 
 
====Abruf durch ELGA-GDA====
 
 
 
*'''Behandelnder Arzt:''' Die Patienten wird auf der Intensivstation aufgenommen und ist nicht ansprechbar. Ihr Zustand ist stabil, scheint sich aber von Tag zu Tag zu verschlechtern. Der behandelnde Arzt sieht in der ELGA der Patientin, dass diese vor drei Jahren eine Patientenverfügung errichtet hat. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend den Wünschen der Patientin anpassen. Der behandelnde Arzt dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte der Patientin.
 
*'''Aufklärender Arzt:''' Der aufklärende Arzt ruft im Zuge von UC 1 und UC 2 die ELGA seiner Patientin auf. TODO [NTA]: Was macht der Aufklärende Arzt in diesem Use-Case? Um die Verwirrung zu schmälern würde ich empfehlen diesen hier ganz zu entfernen. AKL: Soll verdeutlichen, dass der Zugriff auf die ELGA-PV nicht nur bei der Behandlung des Patienten von Bedeutung ist. Der aufklärende Arzt sieht, ob schon eine verbindlich PV besteht + was drin steht und kann sein Aufklärungsgespräch entsprechend gestalten.
 
 
 
====Abruf durch ELGA-Teilnehmer====
 
Die Patientin loggt sich über das ELGA Portal in ihre ELGA ein und kann dort ihre Patientenverfügung und evtl. vorhandene Erneuerungen bzw. den Widerruf einsehen. Sie kann z.B. kontrollieren, wie lange diese noch verbindlich ist und sieht im Protokoll, wer wann darauf zugegriffen hat.
 
 
 
====Abruf durch ELGA Ombudsstelle====
 
Die Patientin geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre PV abrufen und ausdrucken.
 
 
 
===UC 4 Akteure===
 
 
 
*ELGA-Teilnehmer
 
*ELGA Ombudsstelle (in Vertretung des ELGA-Teilnehmers)
 
*ELGA GDA
 
 
 
===UC 4 Vorbedingungen===
 
Der Akteur ist zum Zugriff auf betreffende Daten in ELGA berechtigt
 
 
 
===UC 4 Ergebnis===
 
Die Patientenverfügung in ELGA wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert.
 
 
 
==UC 5 ELGA Patientenverfügung löschen==
 
 
 
===UC 5 Beschreibung===
 
Die Patientin verstirbt, 10 Jahre danach muss die ELGA Patientenverfügung gelöscht werden.
 
 
 
===UC 5 Akteure===
 
Auftragsverarbeiter, der die Datenspeicher und Verweisregister in ELGA betreibt
 
 
 
===UC 5 Vorbedingungen===
 
Der Tod der Patientin ist vor 10 Jahren eingetreten. Die Patientin hatte eine Patientenverfügung in ELGA.
 
 
 
===UC 5 Beschreibung===
 
Die Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die in ELGA zur Verfügung gestellte Patientenverfügung zehn Jahre nach dem Tod der ELGA-Teilnehmerin automatisch zu löschen. 
 
 
 
===UC 6 Ergebnis===
 
Die ELGA Patientenverfügung wurde aus dem Patientenverfügungsregister gelöscht.
 
 
 
=Konformitätsprüfung=
 
Ein zu diesem Implementierungsleitfaden konformes CDA-Dokument ist zunächst ein valides CDA Release 2.0 XML-Dokument mit [[#CDA_Header|Header]] und [[#CDA_Body|Body]]. Darüber hinaus erfüllt es alle in diesem Leitfaden festgelegten „Geschäftsregeln“.
 
 
 
Dies spiegelt ein generelles Konzept im Umgang mit Dokumenten wieder: die Validierung in zwei Schritten. Im ersten Schritt stellt dies die Validierung gegen zugehörige '''W3C Schemas''' dar. Das verwendete Schema ist das geringfügig erweiterte offizielle CDA Release 2.0 Schema (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schema-Pr.C3.BCfung|Schema-Prüfung]]). Darüber hinaus existieren eine Reihe von '''Schematron''' Regeln, die für einen zweiten Validierungsschritt genutzt werden und letztlich die Detailregelungen in diesem Leitfaden wiedergeben, sowie die Einhaltung der Geschäftsregeln (Optionalität, Kardinalität/Multiplizität, Datentypen, Wertebereiche, Abhängigkeiten) sicherstellen (siehe [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schematron-Pr.C3.BCfung|Schematron-Prüfung]]). Geschäftsregeln für Abschnitte oder Elemente werden auch technisch zu '''„Templates“''' zusammengefasst. Eine XML-Instanz, die kein valides CDA-Dokument ist oder sich nicht gegen das XSD-Schema validieren lässt oder im Widerspruch zu den angegebenen Geschäftsregeln steht, ist kein gültiges CDA-Dokument im Sinne dieses Implementierungsleitfadens.
 
{{BeginYellowBox}}
 
Hinweis: Nicht alle Geschäftsregeln können mit Schema oder Schematron geprüft werden (etwa Inhalte von Multimedia-Attachments, Dokumentengröße). Zusätzliche Validierungsschritte sind gegebenenfalls notwendig, um alle Regeln zu überprüfen zu können.
 
{{EndYellowBox}}
 
{{BeginILFBox}}
 
Die Kapitel zu den technischen Konformitätsprüfungen von CDA-Dokumenten, gemäß diesem Dokumentleitfadens mittels Schema und Schematron, sind im allgemeinen Leitfaden unter den folgenden Links zu finden:
 
 
 
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schema-Pr.C3.BCfung|Schema-Prüfung]]
 
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schematron-Pr.C3.BCfung|Schematron-Prüfung]]
 
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Online-Validation_von_CDA-Dokumenten|Online-Validation von CDA-Dokumenten]]
 
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Hinweise_zur_Konformit.C3.A4tspr.C3.BCfung|Hinweise zur Konformitätsprüfung]]
 
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Abnahmepr.C3.BCfung_f.C3.BCr_ELGA_e-Befunde|Abnahmeprüfung für ELGA e-Befunde]]
 
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Zertifizierung|Zertifizierung]]
 
{{EndILFBox}}
 
 
 
=Datentypen=
 
{{BeginILFBox}}
 
Im [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Datentypen|Kapitel Datentypen im allgemeinen Leitfaden]] werden nur die Datentypen beschrieben, die in ELGA CDA-Dokumenten wie diesem zur Anwendung kommen. Für weiterführende Informationen wird auf den zugrundeliegenden Standard Health Level Seven Version 3 (V3), Normative Edition verwiesen.
 
{{EndILFBox}}
 
 
 
=Dataset der Patientenverfügung=
 
TODO: entfernen?
 
Das Dataset (auch "Datenarten" oder "Konzepte") listet alle mit der Arbeitsgruppe abgestimmten Inhalte des Leitfadens auf. Es enthält Beschreibungen der Elemente mit Synonymen.
 
 
 
Dataset-Elemente können auf das CDA Datenmodell gemappt werden. In den Metadaten eines Templates sind alle assoziierten Konzepte auf einen Blick ersichtlich. Im Template-Body wird das assoziierte Konzept beim entsprechenden Datenelement angezeigt.
 
 
 
Die Live-Version des Datasets in Art-Decor kann unter folgendem [https://art-decor.org/art-decor/decor-datasets--at-pv- Link] betrachtet werden.
 
 
 
</div>
 
<div class="landscape">
 
=Technische Spezifikation=
 
Die Struktur des CDA Austauschformats ist in den nachfolgenden Kapiteln im Detail beschrieben.
 
 
 
Der Header entspricht im Wesentlichen den bisherigen ELGA CDA-Leitfäden ("Allgemeiner Leitfaden"). Der Body enthält die tatsächlichen (fachlichen) Inhalte des Dokuments.
 
 
 
==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers==
 
TODO: evtl. Spalte allgemeiner Leitfaden entfernen? oder PV farblich hervorheben
 
 
 
TODO [GKL]: ich würde die Zeilen der Spalten unter '''Kard/Konf Vergleich''' vielleicht grün (oder andere Farbe) hinterlegen, wenn es keinen Unterschied gibt und orange oder rot, wenn es einen Unterschied gibt (siehe Beispiel unten). Vielleicht auch nur die Unterschiede hervorheben.
 
 
 
TODO [NTA]: würde die allgemeinen Header-Elemente hier lassen und vom AILF vollständig kopieren. Finde die Idee mit den Farben gut, habe sie zu leichten Varianten der Farben geändert.
 
 
 
TODO [SSA]: Es gibt einen Unterschied beim Patienten / RecordTarget: Die lokale ID [NP] gem PatVG § 14b Abs. 4 Z 1 "abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012 nur mit dem bPK-GH des Patienten"
 
 
 
TODO [SSA]: Neue Erkenntnis: Wir brauchen doch nur ein Dokumenttyp - gem PatV §14a Abs 5 hat der GDA jeweils aktuelle Version der Patientenverfügung zu ermitteln. Das wird durch die Erläuterungen bestärkt. "Um entsprechend den Erläuterungen zu Abs. 5 eine „interpretatorische Zusammenschau“ auch tatsächlich ausschließen zu können, dürfen aktualisierte Versionen von Patientenverfügungen nicht bloß die Aktualisierungen, sondern müssen die aktualisierte Gesamtfassung der jeweiligen Patientenverfügung umfassen. So ist sicherzustellen, dass es immer eine konsolidierte, aktuelle Version der Patientenverfügung gibt und im Anlassfall eben keine „interpretatorische Zusammenschau“ zu erfolgen hat."
 
 
 
{| class="wikitable" width="100%"
 
|-
 
!rowspan="2"|Bedeutung / Link zum Kapitel
 
!rowspan="2" style="text-align:left" width="20%"|CDA-Element
 
!colspan="2"|Kard/Konf Vergleich
 
!rowspan="2" style="text-align:left" width="60%"|Bedeutung / Link zum Kapitel
 
|-
 
!Allgem. Leitfaden
 
!'''Patientenverfügung'''
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Hoheitsbereich_des_Dokuments_.28.E2.80.9ErealmCode.E2.80.9C.29|Hoheitsbereich des Dokuments]]
 
|realmCode
 
|style="background:PaleGreen"|1..1 M
 
|style="background:PaleGreen"|1..1 M||
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentformat_.28.E2.80.9EtypeId.E2.80.9C.29|Kennzeichnung CDA R2]]
 
|typeId
 
|1..1 M
 
|1..1 M||
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#ELGA_Implementierungsleitfaden-Kennzeichnung_.28.E2.80.9EtemplateId.E2.80.9C.29|Kennzeichnung von Strukturvorschriften]]
 
|templateId
 
|3..* M
 
|3..* M
 
|
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumenten-Id_.28.E2.80.9Eid.E2.80.9D.29|Dokumenten-Id]]
 
|id
 
|1..1 M
 
|1..1 M||
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenklasse_.28.E2.80.9Ecode.E2.80.9C.29|Klassifikation des Dokuments (fein und grob)]]
 
|code
 
&nbsp;&nbsp;translation
 
|1..1 M
 
&nbsp;&nbsp;1..1 M
 
|1..1 M
 
&nbsp;&nbsp;1..1 M
 
|'''code: Dokumententypen''' zur Auswahl:
 
- Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"
 
 
 
- Erneuerung der Patientenverfügung code:TODO
 
 
 
- Widerruf der Patientenverfügung code:TODO
 
 
 
'''translation: Dokumentenklasse:'''
 
 
 
Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives"
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Titel_des_Dokuments_.28.E2.80.9Etitle.E2.80.9C.29|Titel des Dokuments]]
 
|title
 
|1..1 M
 
|1..1 M||abhängig von Dokumenttyp:
 
- "Patientenverfügung"
 
 
 
- "Erneuerung der Patientenverfügung"
 
 
 
- "Widerruf der Patientenverfügung"
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Status_des_Dokuments_.28.E2.80.9Esdtc:statusCode.E2.80.9C.29|Status des Dokuments]]
 
|sdtc:statusCode
 
|style="background:LightSalmon"|0..1 C
 
|style="background:LightSalmon"|NP||Wird nicht verwendet, da keine  Dokumentupdates möglich
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Terminologiedatum_.28.E2.80.9Ehl7at:terminologyDate.E2.80.9C.29|Terminologie-Datum des Dokuments]]
 
|hl7at:terminologyDate
 
|1..1 M
 
|1..1 M||TODO
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#FormatCode_.28.E2.80.9Ehl7at:formatCode.E2.80.9C.29|FormatCode des Dokuments]]
 
|hl7at:formatCode
 
|1..1 M
 
|1..1 M||<nowiki>urn:hl7-at:pat-verf:2020</nowiki>
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Fachliche_Zuordnung_des_Dokuments_.28.E2.80.9Ehl7at:practiceSettingCode.E2.80.9C.29|Fachliche Zuordnung des Dokuments]]
 
|hl7at:practiceSettingCode
 
|1..1 M
 
|1..1 M||ELGA_PracticeSetting:
 
"Rechtliche Dokumente", "F063"
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Erstellungsdatum_des_Dokuments_.28.E2.80.9EeffectiveTime.E2.80.9C.29|Erstellungsdatum des Dokuments]] (medizinisch relevantes Datum)
 
|effectiveTime
 
|1..1 M
 
|1..1 M||'''Errichtungsdatum der (eigebetteten) Patientenverfügung''' / der Erneuerung / des Widerspruchs (nicht  das Erstellungsdatum des CDA-Dokuments)
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vertraulichkeitscode_.28.E2.80.9EconfidentialityCode.E2.80.9C.29|Vertraulichkeitscode]]
 
|confidentialityCode
 
|1..1 M
 
|1..1 M||
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sprachcode_des_Dokuments_.28.E2.80.9ElanguageCode.E2.80.9C.29|Sprachcode des Dokuments]]
 
|languageCode
 
|1..1 M
 
|1..1 M||
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Versionierung_des_Dokuments_.28.E2.80.9EsetId.E2.80.9C_und_.E2.80.9EversionNumber.E2.80.9C.29|Versionierung des Dokuments]]
 
|setId
 
versionNumber
 
|1..1 M
 
 
 
1..1 M
 
|1..1 M
 
 
 
1..1 M
 
|versionNumber: fixer Wert 1
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Patient_.28.E2.80.9ErecordTarget.2FpatientRole.E2.80.9C.29|Patient]]
 
|recordTarget
 
|1..1 M
 
|1..1 M
 
| style="background:LightSalmon" |Für die ID ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012). Das bPK-GH wird direkt in id[1] geführt und ersetzt damit die lokale ID. Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben.
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verfasser_des_Dokuments_.28.E2.80.9Eauthor.E2.80.9C.29|Verfasser des Dokuments]]
 
|author
 
|1..* M
 
|1..1 M||Veranwortliche Person (u. Organisation), die CDA-PV in ELGA einstellt.
 
authorTime: '''Erstellungsdatum des CDA-Dokuments'''
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Personen_der_Dateneingabe_.28.E2.80.9EdataEnterer.E2.80.9C.29|Personen der Dateneingabe]]
 
|dataEnterer
 
|0..1 O
 
|NP
 
|
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informant|Informant]]
 
|informant
 
|0..* O
 
|NP
 
|
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verwahrer_des_Dokuments_.28.E2.80.9Ecustodian.E2.80.9C.29|Verwahrer des Dokuments]]
 
|custodian
 
|1..1 M
 
|1..1 M||Patientenverfügung-Anwendung  (Register)
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Beabsichtigte_Empf.C3.A4nger_des_Dokuments_.28.E2.80.9EinformationRecipient.E2.80.9C.29|Beabsichtigte Empfänger des Dokuments]]
 
|informationRecipient
 
|0..* O
 
|NP
 
|
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Rechtlicher_Unterzeichner_.28.E2.80.9ElegalAuthenticator.E2.80.9C.29|Rechtlicher Unterzeichner]], wird im speziellen Leitfaden definiert.
 
|legalAuthenticator
 
|0..* C
 
|1..1 M TODO?
 
|style="background:LightSalmon" |Natürliche Person, die die Aufnahme tatsächlich verlangt hat. Das ist im Regelfall die rechtskundige Person, kann unter Umständen auch der Patient selbst sein, wenn keine rechtskundige Person involviert ist (zB keine verbindliche Patientenverfügung, Verlängerung).
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Unterzeichner_.28.E2.80.9Eauthenticator.E2.80.9C.29|Weitere Unterzeichner]]
 
|authenticator
 
|0..* O
 
|NP
 
|
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Beteiligte_.28.E2.80.9Eparticipant.E2.80.9C.29|Weitere Beteiligte]] (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden)
 
|participant
 
|0..* O
 
|NP
 
|
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Zuweisung_und_Ordermanagement|Zuweisung und Ordermanagement]]
 
|inFulfillmentOf
 
|0..* O
 
|NP
 
|
 
|-
 
| rowspan="3" |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentation_der_Gesundheitsdienstleistung|Gesundheitsdienstleistungen]]
 
| rowspan="2" |documentationOf
 
| rowspan="2" |0..* O
 
|1..1  M
 
|bei:
 
- Verbindlicher Patientenverfügung
 
 
 
- Erneuerung der verbindlichen PV
 
|-
 
|NP
 
|bei:
 
- anderen Patientenverfügungen
 
 
 
- Dokumenttyp Widerspruch
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|&nbsp;&nbsp;serviceEvent
 
|&nbsp;&nbsp;1..1 M
 
|&nbsp;&nbsp;1..1 M
 
|bei '''verbindlicher PV + Erneuerung:'''
 
- serviceStartTime: Errichtungsdatum der PV  (Rechtsgültigkeit)
 
 
 
- serviceStopTime: Fixer Wert: 8 Jahre (gesetzliche Frist), außer der Patient möchte die Verbindlichkeit der PV individuell verkürzen.
 
 
 
- code: "398295005" "Validity range (qualifier value)" SNOMED
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Bezug_zu_vorgehenden_Dokumenten|Bezug zu vorgehenden Dokumenten]]
 
|relatedDocument
 
|0..1 O
 
|NP
 
|
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Einverst.C3.A4ndniserkl.C3.A4rung|Einverständniserklärung]]
 
|authorization
 
|NP
 
|NP||
 
|- style="background:#FFFFFF"
 
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informationen_zum_Patientenkontakt|Patientenkontakt (Aufenthalt)]]
 
|componentOf
 
&nbsp;&nbsp;encompassingEncounter
 
|0..1 O
 
&nbsp;&nbsp;1..1 M
 
|NP
 
|
 
|-
 
|}<ref group="Tabelle">Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung</ref>''Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung''
 
 
 
==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys==
 
 
 
Die Dokumentenklasse ELGA Patientenverfügung enthält anstatt eines strukturieren CDA-Bodies die in Form eines PDFs eingebettete Patientenverfügung, deren Erneuerung oder den Widerspruch.
 
 
 
==CDA Templates==
 
<!--
 
dynamic: {{:oid/dynamic}}
 
static: {{:oid/static-YYYY-mm-dd}}
 
-->
 
===Document Level Templates===
 
====Patientenverfügung====
 
{{:1.2.40.0.34.6.0.11.0.13/dynamic}}
 
TODO [NTA]:
 
* ClassCode und MoodCode-Attribute aus <clinicalDocument> entfernen  ->AKL:R-MIM?
 
* Kard und Konf bei hl7at:practiceSettingCode fehlen    ->AKL: korrigiert
 
* warum sind eigentlich bei unseren Leitfäden component und nonXmlBody/structuredBody immer R und nicht M?  ->AKL: Fände M auch besser ->@SSA?
 
 
 
===Header Level Templates===
 
{{BeginILFBox}}Die Header Level Templates wurden aus dem bestehenden „Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ übernommen. Diese sind unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenstruktur| Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Administrative Daten (CDA Header) - Dokumentenstruktur]] Version 2020 zu finden.{{EndILFBox}}
 
 
 
{{BeginYellowBox}}
 
''Wichtiger Hinweis:'' Header-Elemente, welche spezifisch für die Patientenverfügung angepasst wurden, sind der Spezifikation im Kapitel [[ILF:Patientenverfügung#Document_Level_Templates|Document Level Template]] zu entnehmen.
 
 
 
TODO: evtl noch ergänzen
 
Diese angepassten Elemente umfassen:
 
 
 
*ClincialDocument/templateId
 
*ClincialDocument/code
 
*ClinicalDocument/title
 
*ClinicalDocument/formatCode
 
*ClinicalDocument/documentationOf/serviceEvent{{EndYellowBox}}
 
 
 
===Weitere CDA Fragmente===
 
{{BeginILFBox}}Die weiteren CDA Fragmente, oder auch Compilation Templates genannt, wurden aus dem bestehenden „Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ übernommen. Diese sind auch unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sonstige_Templates_.28Fragmente.29 | Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Sonstige Templates (Fragmente)]] zu finden.{{EndILFBox}}
 
TODO
 
 
 
==Terminologien==
 
Die erforderlichen Terminologien sind im Folgenden aufgelistet.
 
TODO
 
 
 
<!-- Seitenumbruch -->
 
<p style="page-break-before: always"></p>
 
</div>
 
<div class="portrait">
 
 
 
=Anhang=
 
==Abbildungen==
 
<references group="Abbildung" />
 
 
 
==Tabellen==
 
<references group="Tabelle" />
 
 
 
==Referenzen==
 
</div>
 
|}
 
<references />
 

Aktuelle Version vom 14. Juni 2023, 15:12 Uhr

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