ILF Diskussion:E-Impfpass

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1 Bekannte Probleme

1.1 Wording: Impfdosis

Das Wort Impfdosis oder Dosis-Nummer beschreibt die Reihenfolgenummer in der Sequenz der Impfdosen oder die "Teilimpfungen" innerhalb eines Impfschemas. Ein einheitliches Wording ist noch zu finden. Favorisiert wird Dosisnummer oder kurz Dosis.

1.2 ELGA-1024 Präzision der Datumsangabe bei Impfungen

11.4.4.7 Immunization Entry: Impfungen können mit unterschiedlich genauen Datumsangaben gespeichert werden.

  • Eine aktuell erfasste Impfung muss entweder als Impfdatum taggenau oder als Impfzeitpunkt sekundengenau erfasst werden. (YYYYMMDD oder YYYMMDDhhmmss)
  • Nur beim Nachtragen von Impfungen (z.B. aus dem Papierimpfpass) sind auch ungenauere Angaben Jahr-Monat oder Jahr erlaubt (YYYYMM oder YYYY). Die bisherige Angabe erlaubt die Fehlinterpretation, dass ungenaue Datumsangaben auch für aktuelle Impfungen zulässig wären.

1.3 ELGA-1025 Referenzierter Standard veraltet: ISO/IEC 9834-8

In Kapitel 7.1.1 id-Element II wird die ISO/IEC 9834-8:2005 zitiert, dieses Dokument ist mit 2009 zurückgezogen worden. Das aktuelle Ersatzdokument wäre die ISO/IEC 9834-8:2014.

1.4 practiceSettingCode ("Fachrichtung" in XDS)

Für den practiceSettingCode (notwendig für XDS) bitte "Allgemeinmedizin" oder den am besten zum Sonderfach des impfenden Arzt passenden Eintrag eintragen.


2 Diskussion

Zu diesen Punkten besteht noch Diskussionsbedarf. Diskussionsbeiträge bitte an office@hl7.at senden.

2.1 Asynchrones Erfassen (Nacherfassen) vs Nachtragen

Der Zeitpunkt der Erfassungen von Impfungen im e-Impfpass kann direkt während der Impfung erfolgen oder auch zeitlich verzögert, zum Beispiel wenn das IT-System gerade nicht verfügbar war. Dazu sollte das Impfdatum auch auf einen Zeitpunkt in der Vergangenheit gesetzt werden können, um eine korrekte Erfassung oder asynchrone Nacherfassung der tatsächlichen Impfung durchführen zu können. Die Nachtragung ist ein eigener Anwendungsfall - hier geht es um das Nachtragen von Impfungen, die in der Vergangenheit an anderer Stelle dokumentiert wurden und z.B. im Papierimpfpass vorliegen. Hier gelten andere Anforderungen an die bereitzustellenden Daten, etwa muss die Person erfasst werden, die den Eintrag im e-Impfpass vornimmt, aber auch der für die damalige Impfung verantwortliche Arzt. Auch können hier "historische Impfstoffe" eingetragen werden, die heute nicht mehr im Handel gelistet sind.

2.2 Kontraindikationen (Allergien etc.)

Die AG hat im Oktober 2018 beschlossen, Kontraindikationen nicht in den e-Impfpass aufzunehmen.

2.3 Impfreaktionen

Die AG hat im Oktober 2018 beschlossen, Impfreaktionen nicht in den e-Impfpass aufzunehmen.

2.4 Custodian / Verwahrer des originalen Dokuments bei Update Immunisierungsstatus

Beim e-Impfpasses kann die Originaldokumentation ausschließlich in der zentralen e-Impfpass Applikation erfolgen, diese wäre dann auch als Verwahrer anzugeben. Zulässig?

2.5 substanceAdministration/author und /performer bei Update Immunisierungsstatus

Im Kontext des e-Impfass Update I. ist betreffend der für die Impfung verantwortlichen

Person (substanceAdministration/author [1..1] M, Immunization Entry ) und der konditionalen

"impfenden" Person (substanceAdministration/performer [0..1] C, Performer Body - Impfende Person)

aufgefallen, dass sich die Constraints auf die "Berufs-Rolle" in author und performer unterscheiden.


Während beim Impfungen ohne Nachtragung für /author/assignedAuthor/code [0..1], O definiert ist, wird bei

performer/assignedEntity/code mit [1..1], M festgelegt.


Es sollte festgestellt werden, welche dieser beiden Entitäten maßgeblich ist. Die maßgebliche

Entität sollte den strengeren Constraint tragen.


3 Erratum

3.1 ELGA-1024 Präzision der Datumsangabe bei Impfungen

11.4.4.7 Immunization Entry, substanceAdministration/effectiveTime:

Impfungen können mit unterschiedlich genauen Datumsangaben gespeichert werden.

  • Eine aktuell erfasste Impfung muss entweder als Impfdatum taggenau oder als Impfzeitpunkt sekundengenau erfasst werden. (YYYYMMDD oder YYYMMDDhhmmss)
  • Nur beim Nachtragen von Impfungen (z.B. aus dem Papierimpfpass) sind auch ungenauere Angaben Jahr-Monat oder Jahr erlaubt (YYYYMM oder YYYY). Die bisherige Angabe erlaubt die Fehlinterpretation, dass ungenaue Datumsangaben auch für aktuelle Impfungen zulässig wären.