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ILF:Ärztlicher Befund

2 Bytes hinzugefügt, 09:55, 14. Aug. 2018
Definition
Ein ''Ärztlicher Befund'' wird durch einen GDA am Ende einer oder mehrerer Konsultationen (persönlich oder telemedizinisch) erstellt. Grundsätzlich soll das Dokument aber zu jenem Zeitpunkt entstehen, an dem eine für den Patienten oder für Nachbehandler relevante Information entsteht. Der konkrete Erstellungszeitpunkt des Dokuments liegt, ebenso wie der Detaillierungsgrad und die Häufigkeit der Entstehung, in der Verantwortung des GDAs.
Um die Anzahl der entstehenden Befunde klein zu reduzierenhalten, wird bei zusammengehörigen Dokumenten einer Behandlungskette empfohlen, diese als Befundversionen eines Befundes zu deklarieren (z.B. als Ergänzung mit neuen Messwerten).
==Abgrenzung==
3.869
Bearbeitungen

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