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ILF:Patientenverfügung (Version 1)

45 Bytes hinzugefügt, 13:46, 19. Nov. 2020
UC 1 Patientenverfügung errichten
''Anmerkung: Der Name der Person, welche die Aufnahme der Patientenverfügung bei der ELGA-Ombudsstelle verlangt hat, ist zu protokollieren (entgegen § 22 Abs. 2 Z 5 GTelG 2012)''
===Alternative Alternativer Ablauf1===
Die Rechtsanwältin stellt, sofern technisch möglich, selbst die rechtsgültige PV in ELGA ein.
===Alternative Alternativer Ablauf2===Die Patientin erhält bei einer eigens dafür geschaffenen Stelle in der ELGA Ombudsstelle medizinische und rechtliche Beratung und kann direkt vor Ort die Patientenverfügung errichten und in ELGA verfügbar machen lassen.
===Ergebnis ===
Die Patientenverfügung wurde errichtetund ist in ELGA verfügbar.
=todo=
3.869
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