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ILF:Patientenverfügung (Version 1)

716 Bytes hinzugefügt, 11:30, 20. Nov. 2020
Anwendungsfälle
==UC 1 Patientenverfügung errichten==
===Akteure===
 
*ELGA-Teilnehmer
*Aufklärender Arzt
===Vorbedingung 2===
 
*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt eine Patientenverfügung in ELGA einzustellen.
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat keinen generellen oder situativen Widerspruch hinsichtlich ELGA eingelegt.
===Beschreibung Ablauf===
Die Patientin bringt die rechtsgültige Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle.
 
Die dort zuständige Person identifiziert die ELGA-Teilnehmerin mittels Personalausweis und scannt die Patientenverfügung. Sie erstellt das ELGA Dokument Patientenverfügung und speichert diese in ELGA. Hierbei muss das Datum der Errichtung der Patientenverfügung in ELGA zur Verfügung gestellt werden, sowie die eindeutige Kennung jener Person, welche für die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA Verantwortlichen ist.
Die Patientin erhält bei einer eigens dafür geschaffenen Stelle in der ELGA Ombudsstelle medizinische und rechtliche Beratung und kann direkt vor Ort die Patientenverfügung errichten und in ELGA verfügbar machen lassen.
===Ergebnis ===Die Patientenverfügung wurde errichtet und ist in ELGA verfügbar.  § 7. (1) PatVG: Die verbindliche Patientenverfügung verliert nach Ablauf von acht Jahren ab der Errichtung ihre Verbindlichkeit, sofern der Patient nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Sie kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung gemäß § 5 erneuert werden (siehe UC "Patientenverfügung erneuern", wodurch die Frist von acht Jahren oder eine vom Patienten kürzer bestimmte Frist neu zu laufen beginnt.
''Anmerkung: § 2. (3) PatVG: Ein Register ist ein Verzeichnis, das der Aufnahme von Patientenverfügungen dient. Datenspeicher (§ 2 Z 7 des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 [GTelG 2012], BGBl. I Nr. 111/2012) und Verweisregister (§ 2 Z 13 GTelG 2012) sind '''keine''' Register.''
==UC 3 Patientenverfügung widerrufen==
===Akteure===
 
*ELGA-Teilnehmer
*ELGA Ombudsstelle
===Vorbedingungen===
 
*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügung oder deren Widerruf in ELGA einzustellen.
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat eine Patientenverfügung errichten lassen, welche über ELGA verfügbar ist.
Die Patientin hat ihre Meinung geändert und möchte nun keine Patientenverfügung mehr. Sie vereinbart einen Termin bei der ELGA Ombudsstelle. Die dort zuständige Person identifiziert die ELGA-Teilnehmerin und speichert ein neues Dokument Widerspruch der Patientenverfügung in ELGA. (TODO: klären, ob sie alternativ die PV löschen können soll: Der Patient hat ja ein Recht auf Löschen seiner Gesundheitsdaten und nachdem er das nicht über das Portal selbst machen kann, muss meiner Meinung nach die alte PV gelöscht werden)
''Anmerkung: Es gelten hier keine individuellen Zugriffsberechtigungen (gesetzlich ausgeschlossen nach § 14c. (2) PatVG "Hinsichtlich Patientenverfügungen finden die Rechte gemäß § 16 Abs. 1 Z 2 lit. a GTelG2012 sowie § 21 Abs. 3 Z 1 GTelG 2012 keine Anwendung". ''
===Alternativer Ablauf ===
Die Patientin sucht ihre Rechtsanwältin auf, welche, sofern technisch möglich, den Widerruf in ELGA einstellt/die PV löscht?
===Ergebnis ===
Die Patientenverfügung wurde in ELGA entfernt/gelöscht ?
==UC 2 Patientenverfügung erneuern==
===Akteure===
 
*ELGA-Teilnehmer
*Aufklärender Arzt
*ELGA Ombudsstelle
*Rechtskundige Person, wie z.B. Rechtsanwalt und Notar (gemäß PatVG § 6. (1))
 
===Vorbedingung 1===
 
*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt eine Patientenverfügung in ELGA einzustellen.
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat bereits eine Patientenverfügung in ELGA.
 
===Beschreibung Ablauf===
Nach 4 Jahren möchte die Patientin eine weitere spezielle medizinische Behandlung ablehnen und diese in ihre Patientenverfügung aufnehmen. Hierfür muss sie veranlassen, dass die aktuelle Patientenverfügung durch eine Diese neue ersetzt wird. Diese letzte, aktuellste Patientenverfügung muss somit alle ihre Behandlungswünsche kumulieren, da es nur eine gültige Patientenverfügung geben kann.Der Ablauf hierfür ist Die Patientin geht dabei vor wie im Anwendungsfall "UC1 Patientenverfügung errichten" (Vorbedingung 1) beschrieben, mit der Ausnahme, dass eine erneute Rechtsberatung entfallen kann.(TODO: kann sie auch ihre aktuelle PV aus ELGA ausdrucken und diese mit ihrem Wunsch ergänzen? Wenn sie ein neues Formular ausdruckt, fehlen ja die Informationen vom Notar!? Oder ist es möglich, dass man das alte PDF im CDA belässt und einen weiteren Anhang mit den zusätzlichen Wünschen ergänzt?)
===Alternativer Ablauf 1===
Patient geht zum Notar und möchte seine PV erneuern. Abläufe wie UC 1
==UC 2 Patientenverfügung löschen==
==Anwendungsfälle des Dokumentenmanagements==
Die folgenden Kapiteln aus dem allgemeinen Leitfaden stellen eine Zusammenfassung der Inhalte der ELGA-Gesamtarchitektur, des Leitfadens XDS Metadaten und Usability Styleguides zum Thema e-Befunde dar. Detailinformationen sind in den entsprechenden Dokumenten nachzulesen (verfügbar auf der Homepage der [https://www.elga.gv.at/ ELGA GmbH]). Die wesentlichen Anwendungsfälle sind
 
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Schreiben_und_Einbringen_von_Dokumenten|Schreiben und Einbringen von Dokumenten]]
*[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Versionierung_von_Dokumenten|Versionierung von Dokumenten]]
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