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ILF:Patientenverfügung (Version 1)

155 Bytes hinzugefügt, 13:29, 20. Nov. 2020
Anwendungsfälle
Eine Patientin möchte eine Patientenverfügung erstellen. Sie lädt sich eine Vorlage einer Patientenverfügung von der Homepage https://www.gesundheit.gv.at/ (TODO) herunter, druckt diese aus und trägt persönliche Angaben, sowie welche medizinische Behandlungen sie ablehnt, ein.
Anschließend macht sie einen Termin mit dem Arzt ihres Vertrauens, welcher sie in dieser Angelegenheit berät. Der aufklärende Arzt dokumentiert auf dem von der Patientin mitgebrachten Patientenverfügungsformular, weshalb die Patientin die möglichen Folgen ihrer Erklärung zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt dies unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift und durch eigenhändige Unterschrift. Weiters dokumentiert der Arzt
Die Patientin macht einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin, welche die Patientin über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs in Kenntnis setzt. Sie bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe des Datums, ihres Namen und ihrer Anschrift mit ihrer Unterschrift. Formell ist die Patientenverfügung nun rechtsgültig. (TODO: prüfen)
Die Patientin geht zu ihrer Rechtsberaterin und möchte ihre Patientenverfügung erneuern. Siehe Abläufe wie UC 1 "Patientenverfügung errichten".
=== Alternativer Ablauf 2 ===
Die Patientin geht direkt zu der in der ELGA Ombudsstelle und erhält bei einer eigens dafür geschaffenen Stelle medizinische Beratung und kann direkt vor Ort die Patientenverfügung erneuern und in ELGA verfügbar machen lassen.
===Beschreibung Ablauf===
Die Patientin hat ihre Meinung geändert und möchte nun keine Patientenverfügung mehr. Sie vereinbart einen Termin bei der ELGA Ombudsstelle. Die dort zuständige Person identifiziert die ELGA-Teilnehmerin und speichert ein neues Dokument Widerspruch der Patientenverfügung in ELGA. (TODO: klären, ob sie alternativ die PV löschen können soll: Der Patient hat ja ein Recht auf Löschen seiner Gesundheitsdaten und nachdem er das kann dies nicht selbst über das Portal selbst machen kann, muss meiner Meinung nach die alte PV gelöscht werdendurchführen)
''Anmerkung: Es gelten hier keine individuellen Zugriffsberechtigungen (gesetzlich ausgeschlossen nach § 14c. (2) PatVG "Hinsichtlich Patientenverfügungen finden die Rechte gemäß § 16 Abs. 1 Z 2 lit. a GTelG2012 sowie § 21 Abs. 3 Z 1 GTelG 2012 keine Anwendung". ''
===Alternativer Ablauf===
Die Patientin sucht ihre Rechtsanwältin auf, welche, sofern technisch möglich, den Widerruf in ELGA einstellt/. (TODO: die PV löscht?Kann bei ELGA eBefunden nur vom Ersteller durchgeführt werden)
===Ergebnis===
Die Patientenverfügung wurde in ELGA entfernt/gelöscht ?widerrfufen.
==UC 4 Patientenverfügung abrufen== TODO: Vom Patienten über Portal, von berechtigten GDAs; Rechtsberater?
==UC 5 Patientenverfügung löschen==
TODO Nach Ablauf der gesetzlichen Frist ...
==Anwendungsfälle des Dokumentenmanagements==
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