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ILF:Patientenverfügung (Version 1)

3.432 Bytes hinzugefügt, 15:07, 23. Nov. 2020
Anwendungsfälle
Eine Patientin möchte eine Patientenverfügung erstellen. Sie lädt sich eine Vorlage einer Patientenverfügung von der Homepage https://www.gesundheit.gv.at/ (TODO) herunter, druckt diese aus und trägt persönliche Angaben, sowie welche medizinische Behandlungen sie ablehnt, ein.
Anschließend macht sie einen Termin mit dem Arzt ihres Vertrauens, welcher sie in dieser Angelegenheit berät. Der aufklärende Arzt dokumentiert auf dem von der Patientin mitgebrachten Patientenverfügungsformular, weshalb die Patientin die möglichen Folgen ihrer Erklärung zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt dies unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift und durch eigenhändige Unterschrift. Weiters nimmt der Arzt die Patientenverfügung in die seine lokale Krankengeschichte des Patienten auf.
Die Patientin macht einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin, welche die Patientin über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs in Kenntnis setzt. Sie bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe des Datums, ihres Namen und ihrer Anschrift mit ihrer Unterschrift. Formell ist die Patientenverfügung nun rechtsgültig. (TODO: prüfen)
Die Patientin bringt die rechtsgültige Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle.
Die dort zuständige Person identifiziert die ELGA-Teilnehmerin mittels Personalausweis und scannt die Patientenverfügung. Sie erstellt das ELGA Dokument Patientenverfügung und speichert diese in ELGA. Hierbei muss Wesentlich ist, dass das Datum der Errichtung der Patientenverfügung in ELGA zur Verfügung gestellt werdenmuss, sowie die eindeutige Kennung jener Person, welche für die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA Verantwortlichen ist.
''Anmerkung: Der Name der Person, welche die Aufnahme der Patientenverfügung bei der ELGA-Ombudsstelle verlangt hat, ist zu protokollieren (entgegen § 22 Abs. 2 Z 5 GTelG 2012)'' (TODO: immer Patient oder rechtskundige Person sein, die im Auftrag des Patienten handelt ?)
===Ergebnis===
Die Patientenverfügung wurde errichtet und ist bleibt bis zehn Jahre nach dem Tod der Patientin in ELGA verfügbar.
§ 7. (1) PatVG: Die Sofern es sich um eine verbindliche Patientenverfügung handelt, verliert diese nach Ablauf von acht Jahren (ab der Errichtung ) ihre Verbindlichkeit, sofern der Patient wenn die Patientin nicht eine kürzere Frist bestimmt hat(§ 7. Sie (1) PatVG). Die Patientenverfügung kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung gemäß (gem. § 5 PatVG) erneuert werden (siehe UC "Patientenverfügung erneuern"), wodurch die Frist von acht Jahren oder eine vom Patienten kürzer bestimmte Frist neu zu laufen beginnt. Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann (§ 7. (5) PatVG).)
§ 7. (5) Eine Patientenverfügung verliert nicht ihre Verbindlichkeit, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.
''AnmerkungAnmerkungen: ''  * ''Begriffe:'' ''§ 2. (3) PatVG: Ein Register ist ein Verzeichnis, das der Aufnahme von Patientenverfügungen dient. Datenspeicher (§ 2 Z 7 des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 [GTelG 2012], BGBl. I Nr. 111/2012) und Verweisregister (§ 2 Z 13 GTelG 2012) sind '''keine''' Register.'' * ''Speicherung in ELGA:'' ''§ 14b. (4) PatVG: Elektronische Verweise auf in ELGA zur Verfügung gestellte Patientenverfügungen sind'' ''          1. abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012 nur mit dem bPK-GH des Patienten gemäß § 14a Abs. 1 Z 1 lit. a sowie'' ''          2. abweichend von § 20 Abs. 5 Z 2 GTelG 2012 mit einer eindeutigen Kennung des für die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA Verantwortlichen, zu speichern.'' <br />
==UC 2 Patientenverfügung erneuern==
===Akteure===
===Ergebnis===
Die Patientenverfügung wurde erneuert und ist in ELGA verfügbar.
Sofern die Gültigkeitsdauer von der Patientin nicht verkürzt wurde, beginnt die 8-Jahresfrist (§ 7. (1) PatVG) ab Erstellungsdatum erneut zu laufen.
==UC 3 Patientenverfügung widerrufen==
===Beschreibung Ablauf===
Die Patientin hat ihre Meinung geändert und möchte nun keine Patientenverfügung mehr. Sie Um ihre in ELGA gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, vereinbart sie einen Termin bei der ELGA Ombudsstelle. Die dort zuständige Person identifiziert die ELGA-Teilnehmerin und speichert ein neues Dokument Widerspruch der Patientenverfügung in ELGA. (TODO: klären, ob sie alternativ die PV löschen können soll: Der Patient hat ja ein Recht auf Löschen seiner Gesundheitsdaten und kann dies nicht selbst über das Portal selbst durchführen). Hierbei muss das Datum der Errichtung des Widerrufs in ELGA zur Verfügung gestellt werden,
''Anmerkung: Es gelten hier keine individuellen Zugriffsberechtigungen (gesetzlich ausgeschlossen nach § 14c. (2) PatVG "Hinsichtlich Patientenverfügungen finden die Rechte gemäß § 16 Abs. 1 Z 2 lit. a GTelG2012 sowie § 21 Abs. 3 Z 1 GTelG 2012 keine Anwendung". ''
==UC 4 Patientenverfügung abrufen==
===Akteure===
 
*ELGA-Teilnehmer
*ELGA Ombudsstelle
*Rechtskundige Person, wie z.B. Rechtsanwalt und Notar (nach PatVG § 6. (1))
*behandelnder Arzt
*aufklärender Arzt
 
===Vorbedingungen===
 
*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen abzurufen
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat eine Patientenverfügung errichten lassen, welche über ELGA verfügbar ist.
*Der behandelnde Arzt ist ELGA-GDA
 
===Beschreibung Ablauf ===
Die Patienten erleidet einen Herzinfarkt. Sie liegt derzeit auf der Intensivstation und ist nicht ansprechbar. Ihr Zustand ist stabil, scheint sich aber von Tag zu Tag zu verschlechtern. Der behandelnde Arzt sieht in der ELGA der Patientin, dass eine Patientenverfügung vorhanden ist. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend den Wünschen der Patientin anpassen. Der behandelnde Arzt dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte der Patientin.
 
===Alternativer Ablauf 1===
Die Patientin loggt sich in ihre ELGA ein und kann dort ihre Patientenverfügung einsehen.
 
(TODO: die PV löscht? Kann bei ELGA eBefunden nur vom Ersteller durchgeführt werden)
 
=== Alternativer Ablauf 1 ===
Die Patientin geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre PV abrufen und ausdrucken
 
===Ergebnis===
Die Patientenverfügung in ELGA wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert.
 
TODO: Vom Patienten über Portal, von berechtigten GDAs; Rechtsberater?
==UC 5 Patientenverfügung löschen==
===Akteure===
 
*Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher und Verweisregister in ELGA betreiben
 
===Vorbedingungen===
 
*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen abzurufen
*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat eine Patientenverfügung errichten lassen, welche über ELGA verfügbar ist.
*Der behandelnde Arzt ist ELGA-GDA
 
===Beschreibung Ablauf ===
Abweichend von § 20 Abs. 3 GTelG 2012 haben die Auftragsverarbeiter (Art. 4 Z 8 DSGVO), die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, die in ELGA zur Verfügung gestellten Patientenverfügungen zehn Jahre nach dem Sterbedatum des an ELGA teilnehmenden Patienten, sofern das Sterbedatum bekannt ist, automatisch zu löschen.
 
===Alternativer Ablauf 1===
Die Patientin loggt sich in ihre ELGA ein und kann dort ihre Patientenverfügung einsehen.
 
(TODO: die PV löscht? Kann bei ELGA eBefunden nur vom Ersteller durchgeführt werden)
 
=== Alternativer Ablauf 1 ===
Die Patientin geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre PV abrufen und ausdrucken
 
===Ergebnis===
Die Patientenverfügung in ELGA wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert.
 
TODO: Vom Patienten über Portal, von berechtigten GDAs; Rechtsberater?
 
 
 
TODO Nach Ablauf der gesetzlichen Frist ...
 
 
 
==Anwendungsfälle des Dokumentenmanagements==
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