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ILF:Patientenverfügung (Version 1)

85 Bytes hinzugefügt, 15:23, 23. Nov. 2020
Beschreibung Ablauf
Die Patientin hat ihre Meinung geändert und möchte nun keine Patientenverfügung mehr. Um ihre in ELGA gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, vereinbart sie einen Termin bei der ELGA Ombudsstelle. Die dort zuständige Person identifiziert die ELGA-Teilnehmerin und speichert ein neues Dokument Widerspruch der Patientenverfügung in ELGA. (TODO: klären, ob sie alternativ die PV löschen können soll: Der Patient hat ja ein Recht auf Löschen seiner Gesundheitsdaten und kann dies nicht selbst über das Portal selbst durchführen). Hierbei muss das Datum der Errichtung des Widerrufs in ELGA zur Verfügung gestellt werden,
''Anmerkung: Es gelten hier keine individuellen Zugriffsberechtigungen (gesetzlich ausgeschlossen nach § 14c. (2) PatVG "Hinsichtlich Patientenverfügungen finden die Rechte gemäß § 16 Abs. 1 Z 2 lit. a [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008120 GTelG2012] sowie § 21 Abs. 3 Z 1 GTelG 2012 keine Anwendung". ''-> kein Löschen, Ein-/Ausblenden von Verweisen, Ändern von Zugriffszeiträumen usw.
===Alternativer Ablauf===
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Bearbeitungen

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