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ILF:Patientenverfügung (Version 1)

802 Bytes entfernt, 10:54, 3. Dez. 2020
Anwendungsfälle
TODO
=Anwendungsfälle=
Folgende Anwendungsfälle sind im Zusammenhang mit Patientenverfügungen und deren Verfügbarmachung in ELGA zu beachten.
Diese Abläufe gelten für "verbindliche Folgende Anwendungsfälle sind im Zusammenhang mit Patientenverfügungen" und "andere Patientenverfügungen" (gem. § 8 PatVG) gleichermaßenderen Verfügbarmachung in ELGA zu beachten.
Diese Beschreibung In den Anwendungsfällen wird derzeit davon ausgegangen, dass nur berechtigte Mitarbeiter der Anwendungsfälle ist ELGA Ombudsstellen schreibenden Zugriff auf Patientenverfügungen in ELGA haben. Rechtskundige Personen gem. PatVG § 6. (1), welche zur Einstellung von Patientenverfügungen in ELGA verpflichtet sind, können dies durch Übermittlung des Dokuments an die ELGA Ombudsstelle delegieren. Dies erfolgt außerhalb von ELGA und wird im Rahmen dieses Leitfadens daher nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzungbetrachtet.
==UC Sofern die technischen Möglichkeiten bestehen und eine entsprechende Verordnung dies erlässt, sollen auch rechtskundige Personen (gem. PatVG § 6. (1 Patientenverfügung errichten=====Akteure=== )), entsprechenden Zugriff in ELGA erhalten. Die Anwendungsfälle werden in diesem Fall in einer neuen Version entsprechend angepasst.
*Alternativ zu den im Folgenden beschriebenen Anwendungsfällen wäre denkbar, dass Patienten in einer eigens dafür geschaffenen Stelle in der ELGA-Teilnehmer*Aufklärender Arzt*Rechtskundige PersonOmbudsstelle medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung erhalten und diese direkt vor Ort errichten, wie z.B. Rechtsanwalt ändern oder erneuern und Notar (gemäß PatVG § 6in ELGA verfügbar machen lassen können. (1))*ELGA Ombudsstelle
===Vorbedingung 1===Eine Patientin möchte eine Die Abläufe gelten für "verbindliche Patientenverfügung erstellen. Sie lädt sich eine Vorlage einer Patientenverfügung von der Homepage https://wwwPatientenverfügungen" und "andere Patientenverfügungen" (gem.gesundheit.gv.at/ (TODO§ 8 PatVG) herunter, druckt diese aus und trägt persönliche Angaben, sowie welche medizinische Behandlungen sie ablehnt, eingleichermaßen.
Anschließend macht sie einen Termin mit einem Arzt, welcher sie in dieser Angelegenheit berät. Der Arzt klärt die Patientin über die medizinischen Folgen ihrer Patientenverfügung auf und dokumentiert auf dem von Diese Beschreibung der Patientin mitgebrachten Patientenverfügungsformular, weshalb sie diese zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt dies unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift Anwendungsfälle ist nicht normativ und durch eigenhändige Unterschrift. Weiters nimmt der Arzt keine Vorentscheidung für die Patientenverfügung in seine lokale Krankengeschichte der Patientin auftatsächliche Umsetzung.
Die Patientin macht einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin, welche die Patientin über die rechtlichen Folgen einer verbindlichen ==UC 1 Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs in Kenntnis setzt. Sie bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe des Datums, ihres Namen und ihrer Anschrift mit ihrer Unterschrift. Formell ist die Patientenverfügung nun rechtsgültig. (TODO: stimmt das?)ELGA verfügbar machen=====UC 1 Beschreibung===
# Eine Patientin möchte eine verbindliche Patientenverfügung erstellen. Sie vereinbart einen Termin mit einem Arzt, welcher sie in dieser Angelegenheit berät. Der Arzt klärt die Patientin über die medizinischen Folgen ihrer Patientenverfügung auf und dokumentiert, weshalb sie diese zutreffend einschätzen kann. Er bestätigt dies unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift und durch eigenhändige Unterschrift. Weiters nimmt der Arzt die Patientenverfügung in seine lokale Patientenakte auf. Optional kann ein von der Patientin mitgebrachtes Patientenverfügungsformular verwendet werden. # Die Patientin vereinbart einen Termin bei ihrer Rechtsberaterin, welche die Patientin über die rechtlichen Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs in Kenntnis setzt. Sie bestätigt dies auf dem Formular unter Angabe von Namen, Anschrift, Datum und ihrer Unterschrift. Formell ist die Patientenverfügung nun rechtsgültig. # Da die Patientin ELGA-Teilnehmerin ist und dem nicht widersprochen hat, muss kann die Patientenverfügung nun in ELGA zur Verfügung gestellt werden.
''Anmerkung: Patientenverfügungen, die nicht alle Voraussetzungen für "verbindliche Patientenverfügungen" (§§ 4 bis 7 gem. PatVG) erfüllen, sind auf Verlangen des Patienten dennoch ebenfalls in die ELGA aufzunehmen. Der Dokumenttyp wird in ELGA nicht unterschieden.''
===Vorbedingung 2UC 1 Akteure===
*Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen -Teilnehmer*Aufklärender Arzt*Rechtskundige Person, wie z.B. Rechtsanwalt und zu schreibenNotar (gemäß PatVG § 6.(1))*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat keinen generellen oder situativen Widerspruch hinsichtlich ELGA eingelegt.Ombudsstelle
===Beschreibung AblaufUC 1 Vorbedingung===Die Patientin bringt die rechtsgültige Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle.
* Die dort zuständige Person identifiziert die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin mittels Personalausweis und scannt die Patientenverfügung. Sie erstellt das ELGA Dokument möchte ihre rechtsgültige Patientenverfügung und speichert diese in ELGAverfügbar haben. Wesentlich * Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist, dass das Datum der Errichtung der Patientenverfügung in ELGA zur Verfügung gestellt wird, sowie die eindeutige Kennung jener Person, welche für die Aufnahme der Patientenverfügung angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA Verantwortlichen ist, also jene des Ombudsstellen-Mitarbeiterszu lesen und zu schreiben.
''Anmerkung: ===UC 1 Ablauf===Die Patientin bringt die rechtsgültige Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (z.B. über Personalausweis, Reisepass) und digitalisiert die Patientenverfügung. Dabei wird erhoben, ob die verbindliche Patientenverfügung über den maximal möglichen Zeitraum (8 Jahre) gültig bleiben soll oder eine kürzere Frist gewünscht wird. Dies und das Datum der Errichtung der Patientenverfügung, der Name der Person, welche die die Aufnahme der Patientenverfügung bei der in ELGA-Ombudsstelle verlangt hat, scheint im Protokoll auf, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des '''CDA Dokuments „Patientenverfügung“''' in diesem Fall, jener der Patientin (entgegen § 22 Absdie Dokumentmetadaten übernommen. 2 Z 5 GTelG 2012)''
===Alternativer Ablauf UC 1Ergebnis===Die rechtskundige Person (gemäß PatVG § 6 (1)) stellt, sofern technisch möglich und der Patient nicht widerspricht, selbst die rechtsgültige PV Das CDA-Dokument vom Typ „Patientenverfügung“ wurde in ELGA ein, allenfalls unter Einbindung zur Verfügung gestellt und bleibt bis auf Widerruf zehn Jahre nach dem Tod der ELGA-Ombudsstelle (§ 6 (2) PatVG)Patientin verfügbar.
''Anmerkung: Entweder Sofern es sich um eine verbindliche Patientenverfügung handelt, verliert diese nach Ablauf von acht Jahren nach Errichtung ihre Verbindlichkeit, wenn die rechtskundige Person benötigt selbst SchreibPatientin nicht eine kürzere Frist bestimmt hat. Die verbindliche Patientenverfügung kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung erneuert werden (siehe UC "Patientenverfügung erneuern"), wodurch die 8- und Leserechte für PVs in ELGA oder Jahresfrist bzw. zuvor kürzer festgelegt Frist neu zu laufen beginnt. Eine Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie übermittelt die PV an die Ombudsstelle. TODO: ad Übermittlung an Ombudsstelle: via Portalverbund? Wie wird hier der Patient identifiziert? Wer hat nun die Aufnahme der PV verlangt und scheint im Protokoll auf: Patient oder rechtskundige Person?mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann.''
(TODO: soll die rechtskundige Person mit den nötigen ==UC 2 Patientenverfügung in ELGA-Rechten in UC1 "Vorbedingung 2" ergänzt werden?)erneuern==
===Alternativer Ablauf 2===*UC 2 AkteureDie Patientin erhält bei einer eigens dafür geschaffenen Stelle in der *ELGA-Teilnehmer*Aufklärender Arzt*ELGA Ombudsstelle medizinische und rechtliche Beratung hinsichtlich ihrer Patientenverfügung und kann diese direkt vor Ort errichten und in ELGA verfügbar machen lassen*Rechtskundige Person (gemäß PatVG § 6.(1))
===ErgebnisUC 2 Vorbedingung===Die Patientenverfügung wurde errichtet und bleibt bis auf Widerruf zehn Jahre nach dem Tod der Patientin in ELGA verfügbar.
TODO: * Die alte Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und besitzt bereits eine Patientenverfügung (auf in ELGA. * Der Mitarbeiter der die neue basiert), wird nicht mehr angezeigt ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben.<br / bleibt weiterhin sichtbar ? >
''(Anmerkung: Sofern es sich um eine verbindliche Patientenverfügung handelt, verliert diese nach Ablauf von acht Jahren (ab der Errichtung) ihre Verbindlichkeit, wenn die Patientin nicht eine kürzere Frist bestimmt hat (§ 7. (1) PatVG). Die Patientenverfügung kann nach entsprechender ärztlicher Aufklärung (gem. § 5 PatVG) erneuert werden (siehe === UC "Patientenverfügung erneuern"), wodurch die Frist von acht Jahren oder eine vom Patienten kürzer bestimmte Frist neu zu laufen beginnt. Eine 2a Patientenverfügung bleibt verbindlich, solange sie der Patient mangels Entscheidungsfähigkeit nicht erneuern kann (§ 7. (5) PatVG).)'' - ohne Änderungen ===
''Anmerkungen2==== UC 2a Beschreibung ====Die Patientin möchte, dass ihre Patientenverfügung nach Ablauf von 8 Jahren weiterhin verbindlich bleibt und möchte daher ihre Patientenverfügung in ELGA unverändert erneuern (Dazu kann ein Formular verwendet werden:'' „Erneuerung einer Patientenverfügung“). Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend über die Folgen aufklärt.
*''Begriffe:'' ''§ 2. (3) PatVG: Ein Register ist ein Verzeichnis, das der Aufnahme von Patientenverfügungen dient. Datenspeicher (§ 2 Z 7 des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 [GTelG 2012], BGBl. I Nr. 111/2012) und Verweisregister (§ 2 Z 13 GTelG 2012) sind '''keine''' Register.''==== UC 2a Ablauf ====
*''Speicherung # Da die Patientin keine Änderungen an der Patientenverfügung vornehmen möchte, dokumentiert der Arzt dies in dem von der Patientin mitgebrachten Dokument „Erneuerung der Patientenverfügung“ (siehe UC1). Eine erneute Rechtsberatung ist optional. # Die Patientin bringt die Erneuerung ihrer Patientenverfügung zur ELGA:'' ''§ 14bOmbudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin (4z.B. über Personalausweis, Reisepass) PatVG: Elektronische Verweise auf und digitalisiert die Patientenverfügung. Das Datum der Errichtung der Erneuerung der Patientenverfügung, der Name der Person, die die Aufnahme dieser in ELGA zur Verfügung gestellte Patientenverfügungen sindverlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des '''CDA Dokuments „Erneuerung der Patientenverfügung“'''in die Dokumentmetadaten übernommen.
''          1==== UC 2a Ergebnis ====Neben der verbindlichen Patientenverfügung liegt auch das Dokument zur (unveränderten) Erneuerung der Patientenverfügung (eigener Dokumenttyp) in ELGA vor. abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012 nur mit Die Gültigkeitsdauer entspricht der der zugrundeliegenden Patientenverfügung, beginnt aber ab dem bPK-GH des Patienten gemäß § 14a Abs. 1 Z 1 litErstellungsdatum der Erneuerung erneut zu laufen. a sowie''
''          2. abweichend von § 20 Abs. 5 Z 2 GTelG 2012 mit einer eindeutigen Kennung des für die Aufnahme der Patientenverfügung in ELGA Verantwortlichen, zu speichern. (Wo im CDA?)''===UC 2 2b Patientenverfügung in ELGA erneuern=====Akteure- mit Änderungen ===
*ELGA-Teilnehmer==== UC 2b Beschreibung ====*Aufklärender Arzt*Einige Jahre nach Errichtung ihrer verbindlichen Patientenverfügung möchte die Patientin eine weitere medizinische Behandlung ablehnen und diese in ihre Patientenverfügung in ELGA Ombudsstelle*Rechtskundige Personaufnehmen. Sie benötigt daher eine neue Patientenverfügung, wie zwelche alle ihre Behandlungswünsche kumuliert.B. Rechtsanwalt und Notar (gemäß PatVG § 6Sie vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit umfassend berät. (1))
===Vorbedingung 1= UC 2b Ablauf ====
*# Der Mitarbeiter Arzt ruft die bestehende Patientenverfügung aus der ELGA Ombudsstelle ist der Patientin ab (UC 4). Er klärt die Patientin über die medizinischen Folgen ihrer geänderten Patientenverfügung auf, dokumentiert dies in ELGA angemeldet einem neuen Dokument und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen bestätigt dies unter Angabe von Namen, Anschrift und zu schreibeneigenhändiger Unterschrift. # Eine erneute Rechtsberatung ist optional möglich (wie UC1).*# Die Patientin ist bringt die neue Patientenverfügung zur ELGA Ombudsstelle. Der zuständige Mitarbeiter identifiziert die ELGA-Teilnehmerin und hat prüft, ob bereits eine verbindliche Patientenverfügung in ELGAexistiert (denn nur dann, darf die Bestätigung des Rechtsberaters fehlen). Da dies der Fall ist, scannt er das mitgebrachte Dokument und erstellt ein neues '''CDA Dokument „Patientenverfügung“''' in ELGA (Metadaten gleich wie bei UC1).
===Beschreibung Ablauf= UC 2b Ergebnis ====Nach 4 Jahren möchte die Patientin Es liegt nun eine weitere spezielle medizinische Behandlung ablehnen und diese in ihre neue verbindliche Patientenverfügung in ELGA aufnehmenvor, welche alle Behandlungswünsche der Patientin kumuliert. Die neue alte Patientenverfügung muss daher alle ihre Behandlungswünsche kumulierensoll über eine Historie in ELGA weiterhin abrufbar sein, da es nur eine gültige Patientenverfügung geben kanndiese jedenfalls die Informationen des Rechtsberaters enthält.
Die Sofern die Gültigkeitsdauer der Verbindlichkeit der Patientenverfügung von der Patientin vereinbart einen Termin bei einem Arzt, der sie in dieser Angelegenheit berät. Sie nimmt das Original ihrer Patientenverordnung mit, zu dem sie weitere Behandlungennicht verkürzt wurde, beginnt die sei ablehnt, hinzugefügt hat. (TODO: Darf sie das? Wurde ja immerhin vom GDA und Notar schon unterzeichnet. Könnte es ein speziell angepasstes PV8-[https://wwwJahresfrist ab Erstellungsdatum erneut zu laufen.wien.gv.at/gesundheit/einrichtungen/patientenanwaltschaft/pdf/patientenverfuegung-bf.pdf Formular] geben, welches für spätere Erweiterungen Möglichkeiten vorsieht?). Das weitere Vorgehen entspricht Die Patientenverfügung bleibt bis auf Widerruf zehn Jahre nach dem Anwendungsfall "UC1 Patientenverfügung errichten", mit Tod der Ausnahme, dass eine erneute Rechtsberatung entfallen kannPatientin in ELGA verfügbar.
(TODO''Anmerkung: kann sie ihre aktuelle PV aus ELGA ausdrucken und diese mit ihrem Wunsch ergänzen? Würde sie ein neues Formular ausdrucken, fehlen die Informationen '''Jede''' vom NotarPatienten nachträglich gewünschte '''Änderung''' seiner Patientenverfügung resultiert in diesem Usecase: Es muss immer eine neue Patientenverfügung erstellt werden. Oder ist es möglich, dass man ein neues CDA-PV erstellt, und das alte PV-PDF übernmmt und zusätzlich einen weiteren Anhang ergänzt?)''
===Alternativer Ablauf 1=UC 3 Patientenverfügung widerrufen ==Die Patientin geht zu ihrer Rechtsberaterin und möchte ihre verbindliche Patientenverfügung in ELGA erneuern. Zuvor hat sich die Patientin ärztlich über die Behandlung aufklären und dies und den Behandlungswunsch auf ihrer original Patientenverfügung dokumentieren lassen. Weiterer Ablauf siehe UC 1 "Patientenverfügung errichten"- "Alternativer Ablauf 1"
(TODO: soll === UC 3 Beschreibung ===Die Patientin hat ihre Meinung geändert und möchte nun die rechtskundige Person Patientenverfügung widerrufen. Um ihre in ELGA gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, vereinbart sie einen Termin mit den nötigen der ELGA-Rechten in UC2 "Vorbedingung 1" ergänzt werden?)Ombudsstelle.
===Alternativer Ablauf 2UC 3 Akteure ===Die Patientin geht direkt zu der in der ELGA Ombudsstelle und erhält bei einer eigens dafür geschaffenen Stelle medizinische Beratung und kann direkt vor Ort die Patientenverfügung erneuern und in ELGA verfügbar machen lassen.
===Ergebnis===* ELGA-TeilnehmerDie verbindliche Patientenverfügung wurde erneuert und ist in * ELGA verfügbar. Ombudsstelle
Sofern die Gültigkeitsdauer von der Patientin nicht verkürzt wurde, beginnt die 8-Jahresfrist (§ 7. (1) PatVG) ab Erstellungsdatum erneut zu laufen. === UC 3 Vorbedingung ===
==UC 3 * Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat eine Patientenverfügung widerrufen==errichten lassen, welche über ELGA verfügbar ist. ===Akteure=== * Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen in ELGA zu lesen und zu schreiben
*ELGA-Teilnehmer=== UC 3 Ablauf ===*Der zuständige Mitarbeiter in der ELGA Ombudsstelle*Rechtskundige Personidentifiziert die ELGA-Teilnehmerin, wie z.B. Rechtsanwalt lässt sie das Widerspruchsdokument unterschreiben und Notar (nach PatVG § 6digitalisiert dieses. (1))
===Vorbedingungen===Das Datum der Errichtung des Widerspruchs, der Name der Person, die die Aufnahme des Widerspruchs in ELGA verlangt hat, sowie die eindeutige Kennung des verantwortlichen Ombudsstellen-Mitarbeiters werden erfasst und beim Speichern des '''CDA''' '''Dokuments „Widerspruch der Patientenverfügung“''' in ELGA in die Dokumentmetadaten übernommen.
*Der Mitarbeiter === UC 3 Ergebnis ===Die Patientenverfügung wurde durch Einstellen des neuen Dokuments „Widerspruch der ELGA Ombudsstelle ist Patientenverfügung“ in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen oder deren Widerruf in ELGA zu lesen und zu schreiben*Die widerrufen. Der Name der Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat eine Patientenverfügung errichten lassen, welche über ELGA verfügbar als Auftraggeberin des Widerspruchs, istim Protokoll ersichtlich.
===Beschreibung Ablauf===Die Patientin hat ihre Meinung geändert und möchte nun keine Patientenverfügung mehr. Um ihre in ELGA gespeicherte Patientenverfügung zu widerrufen, vereinbart sie einen Termin bei der ELGA Ombudsstelle. Die dort zuständige Person identifiziert die ELGA-Teilnehmerin und speichert ein neues Dokument Widerspruch der Patientenverfügung in ELGA, indem sie ein neues CDA Dokument der Patientenverfügung erstellt, darin aber den Widerspruch dokumentiert (TODO: wieder ein eingebettetes PDF, das der Patient unterschreiben muss?). Hierbei muss das Datum der Errichtung des Widerrufs Alte Patientenverfügungen sind in ELGA zur Verfügung gestellt werden (§ 14b (1) PatVG)einer '''Historie''' abrufbar.
TODO: klären== UC 4 ELGA Patientenverfügung abrufen ==„Lesen“, ob die Ombudsstelle alternativ/zusätzlich die PV löschen können soll oder sogar muss: Der Patient hat ein Recht auf Löschung seiner Gesundheitsdaten (Grundrecht?) d.h. Suchen und kann dies nicht selbst Abrufen von Patientenverfügungen über das Portal durchführen)ELGA.
''Anmerkung: Es gelten hier keine individuellen Zugriffsberechtigungen (gesetzlich ausgeschlossen nach § 14c. (2) PatVG "Hinsichtlich Patientenverfügungen finden die Rechte gemäß § 16 Abs. 1 Z 2 lit. a [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008120 GTelG2012] sowie § 21 Abs. 3 Z 1 GTelG 2012 keine Anwendung". '' ''-> kein Löschen, Ein-/Ausblenden von Verweisen, Ändern von Zugriffszeiträumen usw.''= UC 4 Beschreibung ===
===Alternativer Ablauf= Abruf durch ELGA-GDA ====Die Patientin sucht ihre Rechtsanwältin auf, welche, sofern technisch möglich, den Widerruf in ELGA einstellt. (TODO: bzw. die PV löscht? Kann bei ELGA eBefunden nur vom Ersteller durchgeführt werden -> dies müsste dann, sofern sie der Erstellter ist, die Ombudsstelle machen)
(TODO* '''Behandelnder Arzt: soll ''' Die Patienten wird auf der Intensivstation aufgenommen und ist nicht ansprechbar. Ihr Zustand ist stabil, scheint sich aber von Tag zu Tag zu verschlechtern. Der behandelnde Arzt sieht in der ELGA der Patientin, dass diese vor drei Jahren eine Patientenverfügung errichtet hat. Er kann nun die rechtskundige Person mit medizinische Behandlung entsprechend den nötigen Wünschen der Patientin anpassen. Der behandelnde Arzt dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte der Patientin. * '''Aufklärender Arzt:''' Der aufklärende Arzt ruft im Zuge von UC 1 und UC 2 die ELGA-Rechten in UC3 "Vorbedingung" ergänzt werden?)seiner Patientin auf.
===Ergebnis= Abruf durch ELGA-Teilnehmer ====Die Patientenverfügung wurde Patientin loggt sich über das ELGA Portal in ihre ELGA widerrufenein und kann dort ihre Patientenverfügung und evtl. vorhandene Erneuerungen bzw. den Widerruf einsehen. Sie kann z.B. kontrollieren, wie lange diese noch verbindlich ist und sieht im Protokoll, wer wann darauf zugegriffen hat. (TODO gelöscht?)
==UC 4 Patientenverfügung abrufen==Abruf durch ELGA Ombudsstelle ===Akteure=== Die Patientin geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre PV abrufen und ausdrucken.
*ELGA-Teilnehmer*ELGA Ombudsstelle*Rechtskundige Person, wie z.B. Rechtsanwalt und Notar (nach PatVG § 6. (1))*behandelnder Arzt*aufklärender Arzt ===VorbedingungenUC 4 Akteure === *Der Mitarbeiter der ELGA Ombudsstelle ist in ELGA angemeldet und berechtigt Patientenverfügungen abzurufen*Die Patientin ist ELGA-Teilnehmerin und hat eine Patientenverfügung errichten lassen, welche über ELGA verfügbar ist.*Der behandelnde Arzt ist ELGA-GDA ===Beschreibung Ablauf===Die Patienten erleidet einen Herzinfarkt. Sie liegt derzeit auf der Intensivstation und ist nicht ansprechbar. Ihr Zustand ist stabil, scheint sich aber von Tag zu Tag zu verschlechtern. Der behandelnde Arzt sieht in der ELGA der Patientin, dass diese vor drei Jahren eine Patientenverfügung erstellen hat lassen. Er kann nun die medizinische Behandlung entsprechend den Wünschen der Patientin anpassen. Der behandelnde Arzt dokumentiert das Vorhandensein der Patientenverfügung in der Krankengeschichte der Patientin.
===Alternativer Ablauf 1===* ELGA-Teilnehmer Die Patientin loggt sich über das * ELGA Portal Ombudsstelle (in ihre Vertretung des ELGA-Teilnehmers) * ELGA ein und kann dort ihre Patientenverfügung einsehen. Sie kann kontrollieren, ob diese noch verbindlich ist und sieht im Protokoll, wer wann darauf zugegriffen hat. GDA
===Alternativer Ablauf 1UC 4 Vorbedingungen ===Die Patientin geht zur Ombudsstelle und lässt dort ihre PV abrufen und ausdrucken.Der Akteur ist zum Zugriff auf betreffende Daten in ELGA berechtigt
===UC 4 Ergebnis===
Die Patientenverfügung in ELGA wurde abgerufen, die abrufende Person wurde protokolliert.
TODO: Vom Patienten über Portal, von berechtigten GDAs; Rechtsberater? ==UC 5 Patientenverfügung löschen=====Akteure===  *Auftragsverarbeiter, die Datenspeicher in ELGA betreiben
===VorbedingungenUC 5 Beschreibung ===Die Patientin verstirbt, 10 Jahre danach muss die Patientenverfügung gelöscht werden.
*Die Patientin=== UC 5 Akteure ===Auftragsverarbeiter, mit einer der die Datenspeicher und Verweisregister in ELGA verfügbaren Patientenverfügung, ist vor zehn Jahren verstorben.betreibt
===Beschreibung AblaufUC 5 Vorbedingungen ===Der Tod der Patientin ist vor 10 Jahren eingetreten. Die Auftragsverarbeiter (Art. 4 Z 8 DSGVO), die Datenspeicher und Verweisregister betreiben, haben die Patientin hatte eine Patientenverfügung in ELGA zur Verfügung gestellte Patientenverfügung zehn Jahre nach dem Tod des ELGA-Teilnehmers automatisch zu löschen (sofern dessen Sterbedatum bekannt ist). ''(Anmerkung: abweichend von § 20 Abs. 3 GTelG 2012, der besagt, dass ELGA-Gesundheitsdaten und Verweise nach 10 Jahren zu löschen sind)''
===Alternativer Ablauf 1UC 5 Beschreibung ===TODO: PrüfenDie Auftragsverarbeiter, ob die Datenspeicher und wer Verweisregister betreiben, haben die in ELGA zur Verfügung gestellte Patientenverfügung auf Wunsch des Patienten zehn Jahre nach dem Tod der ELGA-Teilnehmerin automatisch zu löschen können muss (Grundrecht?). Falls dies der Fall ist, muss dies derzeit der Ersteller der jeweiligen PV sein.
===UC 6 Ergebnis===Die Patientenverfügung wurde aus der ELGA des Patienten gelöscht. (TODO: existiert die ELGA dann noch weiter? 10 Jahre nach dem Tod der Patientin, sind sowieso alle anderen Gesundheitsdaten bereits Patientenverfügungsregister gelöscht).
==Anwendungsfälle des Dokumentenmanagements (Anpassen!)==
Die folgenden Kapiteln aus dem allgemeinen Leitfaden stellen eine Zusammenfassung der Inhalte der ELGA-Gesamtarchitektur, des Leitfadens XDS Metadaten und Usability Styleguides zum Thema e-Befunde dar. Detailinformationen sind in den entsprechenden Dokumenten nachzulesen (verfügbar auf der Homepage der [https://www.elga.gv.at/ ELGA GmbH]). Die wesentlichen Anwendungsfälle sind
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