Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

ILF:Testseite

6.698 Bytes entfernt, 15:33, 9. Dez. 2020
keine Bearbeitungszusammenfassung
Der Implementierungsleitfaden orientiert sich an den elementaren Konzepten und dem zugrunde liegenden Modell des [https://wiki.hl7.at/index.php?title=ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020 Allgemeinen Implementierungsleitfadens]. Dort werden die notwendigen Datentypen, Dokument-Metadaten (Header), die Möglichkeiten der Textstrukturierung, grundlegende Vorgaben für die Anwendung von Terminologien, einige allgemein genutzten Inhaltsstrukturen (Sections) sowie Codebeispiele und praktische Implementierungshilfen gezeigt. Alle weiteren für diesen Leitfaden benötigten Elemente werden im vorliegenden Leitfaden erklärt. Die Notation der Spezifikation der Datenaustauschformate folgt der "Art-Decor"-Schreibweise, die auf einer eigenen Seite ([[Hilfe:Art-Decor-Tabellen_verstehen|Art-Decor-Tabellen verstehen]]) erläutert wird.
Der vorgesehene Ablauf des Datenaustausches wird im Kapitel [[ILF:Patientenverfügung&stable=0&redirect=no#User_Storys_.28Anwendungsf28.22Anwendungsf.C3.A4lle.22.29|User Storys ("Anwendungsfälle")]] beschrieben.
'''Übersichtstabellen für Header und Body-Strukturen'''
Die Ermittlung, ob eine (verbindliche) Patientenverfügung vorliegt, muss für behandelnde ÄrztInnen praktikabel und möglichst einfach sein, idealerweise über eine zentrale Abfragemöglichkeit für ganz Österreich. Mit der Patientenverfügungs-Gesetz-Novelle 2019 wurde die Möglichkeit der Zurverfügungstellung von Patientenverfügungen in ELGA gesetzlich verankert. Mit einer noch zu erlassenden Verordnung sollen die Rahmenbedingungen der Umsetzung festgelegt werden.
 
TODO [GKL]: Entsprechend Kapitel [[ILF:Patientenverf%C3%BCgung#Sprachliche_Gleichbehandlung]] bin ich mir nicht sicher, ob wir "ÄrztInnen" schreiben sollten oder nur "Ärzte".
==Zweck des Dokuments==
=Begriffsdefinitionen=
 
{| class="wikitable" style="margin-left: 16px; margin-right: 16px;"
!Begriff!!Definition
|-
|'''ELGA Teilnehmer'''
|ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat. Gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012.
|-
|'''Aufklärender Arzt'''
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass und aus welchen Gründen der Patient die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.
|-
|'''Rechtskundige Person'''
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.
|-
|'''ELGA Teilnehmer'''
|ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat. Gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012.
|-
|'''Aufklärender Arzt'''
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass und aus welchen Gründen der Patient die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.
|-
|'''Rechtskundige Person'''
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.
|-
|'''ELGA Teilnehmer'''
|ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat. Gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012.
|-
|'''Aufklärender Arzt'''
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass und aus welchen Gründen der Patient die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.
|-
|'''Rechtskundige Person'''
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.
|-
|'''ELGA Teilnehmer'''
|ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat. Gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012.
|-
|'''Aufklärender Arzt'''
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass und aus welchen Gründen der Patient die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.
|-
|'''Rechtskundige Person'''
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.
|-
|'''ELGA Teilnehmer'''
|ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat. Gesetzliche Definition in § 2 Z 12 GTelG 2012.
|-
|'''Aufklärender Arzt'''
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 5 die umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung durchführt und schriftlich darlegt, dass und aus welchen Gründen der Patient die Folgen der Patientenverfügung zutreffend einschätzt.
|-
|'''Rechtskundige Person'''
|Eine Person, die entsprechend PatGV § 6 Abs. 1 über die Folgen einer verbindlichen Patientenverfügung sowie die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs belehrt und vor der eine verbindliche Patientenverfügung errichtet wird.
|}
 
{| class="wikitable" style="margin-left: 16px; margin-right: 16px;"
!Begriff!!Definition
|'''Patientenverfügungs-Register'''
|Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen der Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen.
 
TODO [GKL]: Entsprechend Kapitel [[ILF:Patientenverf%C3%BCgung#Sprachliche_Gleichbehandlung]] bin ich mir nicht sicher, ob wir "Patientinnen und Patienten" schreiben wollen oder nur "Patienten".
|-
|'''Patientenverfügungs-Anwendung'''
|'''Patientenverfügungs-Register'''
|Das zentrale Patientenverfügungsregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Patientenverfügungen der Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für Patientenverfügungen zu entnehmen.
 
TODO [GKL]: Entsprechend Kapitel [[ILF:Patientenverf%C3%BCgung#Sprachliche_Gleichbehandlung]] bin ich mir nicht sicher, ob wir "Patientinnen und Patienten" schreiben wollen oder nur "Patienten".
|-
|'''Verbindliche Patientenverfügung'''
|}</div><p style="page-break-before: always"></p><div class="portrait">
=User Storys ("Anwendungsfälle")=Die Einsatzszenarien für Patientenverfügungen in ELGA werden in Form von User Storys ("Anwendungsfälle") knapp beschrieben, um dem Leser den Hintergrund zu vermitteln. Diese Beschreibung der Anwendungsfälle ist nicht normativ und keine Vorentscheidung für die tatsächliche Umsetzung.
In den Anwendungsfällen wird derzeit davon ausgegangen, dass nur berechtigte Mitarbeiter der ELGA Ombudsstellen schreibenden Zugriff auf Patientenverfügungen in ELGA haben. Rechtskundige Personen gem. PatVG § 6. (1), welche zur Einstellung von Patientenverfügungen in ELGA verpflichtet sind, können dies durch Übermittlung des Dokuments an die ELGA Ombudsstelle delegieren. Dies erfolgt außerhalb von ELGA und wird im Rahmen dieses Leitfadens daher nicht betrachtet.
Die Abläufe gelten für "verbindliche Patientenverfügungen" und "andere Patientenverfügungen" (gem. § 8 PatVG) gleichermaßen.
==UC 1 Patientenverfügung in ELGA verfügbar machenzur Verfügung stellen==
===UC 1 Beschreibung===
==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Headers==
TODO: evtl. Spalte allgemeiner Leitfaden entfernen? oder PV farblich hervorheben TODO [GKL]: ich würde die Zeilen der Spalten unter '''Kard/Konf Vergleich''' vielleicht grün (oder andere Farbe) hinterlegen, wenn es keinen Unterschied gibt und orange oder rot, wenn es einen Unterschied gibt (siehe Beispiel unten). Vielleicht auch nur die Unterschiede hervorheben. TODO [NTA]: würde die allgemeinen Header-Elemente hier lassen und vom AILF vollständig kopieren. Finde die Idee mit den Farben gut, habe sie zu leichten Varianten der Farben geändert.  TODO [SSA]: Es gibt einen Unterschied beim Patienten / RecordTarget: Die lokale ID [NP] gem PatVG § 14b Abs. 4 Z 1 "abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012 nur mit dem bPK-GH des Patienten" TODO [SSA]: Neue Erkenntnis: Wir brauchen doch nur ein Dokumenttyp - gem PatV §14a Abs 5 hat der GDA jeweils aktuelle Version der Patientenverfügung zu ermitteln. Das wird durch die Erläuterungen bestärkt. "Um entsprechend den Erläuterungen zu Abs. 5 eine „interpretatorische Zusammenschau“ auch tatsächlich ausschließen zu können, dürfen aktualisierte Versionen von Patientenverfügungen nicht bloß die Aktualisierungen, sondern müssen die aktualisierte Gesamtfassung der jeweiligen Patientenverfügung umfassen. So ist sicherzustellen, dass es immer eine konsolidierte, aktuelle Version der Patientenverfügung gibt und im Anlassfall eben keine „interpretatorische Zusammenschau“ zu erfolgen hat."
{| class="wikitable" width="100%"
|-
!rowspan="2"|Bedeutung / Link zum Kapitel!rowspan="2" style="text-align:left" width="20%"|CDA-Element!colspan="2"|Kard/Konf Vergleich <sup>2</sup>!rowspan="2" style="text-align:left" width="60%"|Bedeutung / Link zum Kapitel|-!Allgem. Leitfaden!'''Patientenverfügung'''
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Hoheitsbereich_des_Dokuments_.28.E2.80.9ErealmCode.E2.80.9C.29|Hoheitsbereich des Dokuments]]
|realmCode
|style="background:PaleGreen"|1..1 M|style="background:PaleGreen"|1..1 M||
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentformat_.28.E2.80.9EtypeId.E2.80.9C.29|Kennzeichnung CDA R2]]
|typeId
|1..1 M
|1..1 M||
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#ELGA_Implementierungsleitfaden-Kennzeichnung_.28.E2.80.9EtemplateId.E2.80.9C.29|Kennzeichnung von Strukturvorschriften]]
|templateId
|3..* M
|3..* M
|
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumenten-Id_.28.E2.80.9Eid.E2.80.9D.29|Dokumenten-Id]]
|id
|1..1 M
|1..1 M||
|- style="background:#FFFFFF"
|1..1 M
&nbsp;&nbsp;1..1 M
|1..1 M&nbsp;&nbsp;1..1 M|'''code: DokumententypenDokumententyp''' zur Auswahl:- Patientenverfügung 42348-3 "Advance directives" - Erneuerung der Patientenverfügung code:TODO - Widerruf der Patientenverfügung code:TODO
'''translation: Dokumentenklasse:'''
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Titel_des_Dokuments_.28.E2.80.9Etitle.E2.80.9C.29|Titel des Dokuments]]
|title
|1..1 M|1..1 M||abhängig von Dokumenttypvom Dokumentinhalt:
- "Patientenverfügung"
- "Erneuerung der verbindlichen Patientenverfügung"
- "Widerruf der Patientenverfügung"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Status_des_Dokuments_.28.E2.80.9Esdtc:statusCode.E2.80.9C.29|Status des Dokuments]]
|sdtc:statusCode
|style="background:LightSalmon"|0..1 C|style="background:LightSalmon"|NP||Wird nicht verwendet, da keine Dokumentupdates möglich
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Terminologiedatum_.28.E2.80.9Ehl7at:terminologyDate.E2.80.9C.29|Terminologie-Datum des Dokuments]]
|hl7at:terminologyDate
|1..1 M|1..1 M||TODO
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#FormatCode_.28.E2.80.9Ehl7at:formatCode.E2.80.9C.29|FormatCode des Dokuments]]
|hl7at:formatCode
|1..1 M|1..1 M||<nowiki>urn:hl7-at:pat-verfpatv:2020</nowiki>
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Fachliche_Zuordnung_des_Dokuments_.28.E2.80.9Ehl7at:practiceSettingCode.E2.80.9C.29|Fachliche Zuordnung des Dokuments]]
|hl7at:practiceSettingCode
|1..1 M
|1..1 M||ELGA_PracticeSetting:
"Rechtliche Dokumente", "F063"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Erstellungsdatum_des_Dokuments_.28.E2.80.9EeffectiveTime.E2.80.9C.29|Erstellungsdatum des Dokuments]] (medizinisch relevantes Datum)
|effectiveTime
|1..1 M
|1..1 M||'''Errichtungsdatum der (eigebetteten) Patientenverfügung''' / der Erneuerung / des Widerspruchs (nicht das Erstellungsdatum des CDA-Dokuments)
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Vertraulichkeitscode_.28.E2.80.9EconfidentialityCode.E2.80.9C.29|Vertraulichkeitscode]]
|confidentialityCode
|1..1 M|1..1 M||fixer Wert: N
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sprachcode_des_Dokuments_.28.E2.80.9ElanguageCode.E2.80.9C.29|Sprachcode des Dokuments]]
|languageCode
|1..1 M|1..1 M||fixer Wert: de-AT
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Versionierung_des_Dokuments_.28.E2.80.9EsetId.E2.80.9C_und_.E2.80.9EversionNumber.E2.80.9C.29|Versionierung des Dokuments]]
|setId
versionNumber
|1..1 M
 
1..1 M
|1..1 M
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Patient_.28.E2.80.9ErecordTarget.2FpatientRole.E2.80.9C.29|Patient]]
|recordTarget
|1..1 M
|1..1 M
| style="background:LightSalmon" |Für die ID ist nur das bPK-GH erforderlich (siehe PatVG § 14b Abs. 4 Z 1, abweichend von § 20 Abs. 5 Z 1 GTelG 2012). Das bPK-GH wird direkt in id[1] geführt und ersetzt damit die lokale ID. Die id[2] = SVNr kann angeführt werden, wenn nicht, ist ein NullFlavor NI oder UNK anzugeben.
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verfasser_des_Dokuments_.28.E2.80.9Eauthor.E2.80.9C.29|Verfasser des Dokuments]]
|author
|1..* M|1..1 M||Veranwortliche Verantwortliche Person (u. Organisation), die CDA-PV Patientenverfügung in ELGA einstellt.authorTime: '''Erstellungsdatum des CDA-DokumentsDatum an dem die Patientenverfügung übernommen (digitalisiert) und in ELGA registriert wird.'''
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Personen_der_Dateneingabe_.28.E2.80.9EdataEnterer.E2.80.9C.29|Personen der Dateneingabe]]
|dataEnterer
|0..1 O|'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Informant|Informant]]
|informant
|0..* O|'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Verwahrer_des_Dokuments_.28.E2.80.9Ecustodian.E2.80.9C.29|Verwahrer des Dokuments]]
|custodian
|1..1 M
|1..1 M||Patientenverfügung-Anwendung (Register)
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Beabsichtigte_Empf.C3.A4nger_des_Dokuments_.28.E2.80.9EinformationRecipient.E2.80.9C.29|Beabsichtigte Empfänger des Dokuments]]
|informationRecipient
|0..* O|'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Rechtlicher_Unterzeichner_.28.E2.80.9ElegalAuthenticator.E2.80.9C.29|Rechtlicher Unterzeichner]], wird im speziellen Leitfaden definiert.
|legalAuthenticator
|0..* C|'''1..1 M TODO?'''|style="background:LightSalmon" |Natürliche Person, die die Aufnahme tatsächlich verlangt hat. Das ist im Regelfall die rechtskundige Person, kann unter Umständen auch der Patient selbst sein, wenn keine rechtskundige Person involviert ist (zB keine verbindliche Patientenverfügung, Verlängerung).
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Unterzeichner_.28.E2.80.9Eauthenticator.E2.80.9C.29|Weitere Unterzeichner]]
|authenticator
|0..* O|'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Weitere_Beteiligte_.28.E2.80.9Eparticipant.E2.80.9C.29|Weitere Beteiligte]] (nähere Unterscheidung im entsprechenden Leitfaden)
|participant
|0..* O|'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Zuweisung_und_Ordermanagement|Zuweisung und Ordermanagement]]
|inFulfillmentOf
|0..* O|'''NP'''
|
|-
| rowspan="32" |[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentation_der_Gesundheitsdienstleistung|Gesundheitsdienstleistungen]]| rowspan="2" |documentationOf/ &nbsp;&nbsp;serviceEvent| rowspan="2" |0..* O|'''1..1 M'''|'''Verpflichtend bei:'''
- Verbindlicher Patientenverfügung
- Erneuerung der verbindlichen PV
|-
|NP
|bei:
- anderen Patientenverfügungen
- Dokumenttyp Widerspruch|- style="background:#FFFFFF"|&nbsp;&nbsp;serviceEvent|&nbsp;&nbsp;1..1 M|&nbsp;&nbsp;1..1 M|bei '''verbindlicher PV + Erneuerungmit folgenden Vorgaben:''' 
- serviceStartTime: Errichtungsdatum der PV  (Rechtsgültigkeit)
- code: "398295005" "Validity range (qualifier value)" SNOMED
|-
|'''NP'''
|bei:
- anderen Patientenverfügungen
 
- Widerspruch der Patientenverfügung
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Bezug_zu_vorgehenden_Dokumenten|Bezug zu vorgehenden Dokumenten]]
|relatedDocument
|0..1 O|'''NP'''
|
|- style="background:#FFFFFF"
|[[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Einverst.C3.A4ndniserkl.C3.A4rung|Einverständniserklärung]]
|authorization
|NP
|NP||
|- style="background:#FFFFFF"
|componentOf
&nbsp;&nbsp;encompassingEncounter
|0..1 O&nbsp;&nbsp;1..1 M|'''NP'''
|
|-
|}<ref group="Tabelle">Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung</ref>''Übersichtstabelle des CDA-Headers der Patientenverfügung''
2: Abweichungen zu den Vorgaben des Allgemeinen Leitfadens sind farblich hervorgehoben.
==Übersichtstabelle der CDA Strukturen des Bodys==
TODO
</div>
<!-- Seitenumbruch -->
<p style="page-break-before: always"></p>
</div>
<div class="portrait">
1.104
Bearbeitungen

Navigationsmenü