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ILF:E-Impfpass

8 Bytes entfernt, 12:04, 29. Sep. 2021
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# Max Muster möchte seinen Papier-Impfpass selbst in den e-Impfpass überführen.
# Max Muster überträgt das Papierdokument mit einem über das Internet verfügbarem Softwaresystem, das ein Datenaustauschformat "Update Immunisierungsstatus" erzeugt und an die zentrale Anwendung übergibt.
# Seinen Papierimpfpass kann er im PDF-Format digitalisiert als Beilage anhängen. (Alle alle weiteren Sektionen werden sind bei einem Selbsteintrag nicht verfügbar).
'''Anmerkung''': Dieses Szenario ergibt sich aus dem GTelG § 24e: "''(1) Bürger/innen sowie deren gesetzliche oder bevollmächtigte Vertreter/innen haben das Recht (...) 2. Impfungen in das zentrale Impfregister einzutragen, wobei diese '''selbsteingetragenen Impfungen als solche gekennzeichnet werden''' und für Gesundheitsdiensteanbieter gemäß § 24c Abs. 2 Z 1 '''nur zur Information dienen'''.''". Eine entsprechende Funktion steht zum Stand der Erstellung dieses Leitfadens noch nicht zur Verfügung.
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