Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

ILF:E-Impfpass (Version 2)

1 Byte hinzugefügt, 08:36, 7. Apr. 2023
U3 Abrechnung
# Die Abrechnungsunterstützung kontrolliert den Anspruch auf Abrechnung der einzelnen Einträge und leitet alle Schritte zur Überweisung des Abrechnungsbetrags in die Wege.
Im Rahmen des kostenfreien Kinderimpfprogramms rechnen sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Apotheken mit den Ländern Impfleistungen mit Hilfe der Informationen aus dem zentralen Impfregister ab. Die für die Abrechnung zuständigen Länderstellen können über die Informationen aus dem zentralen Impfregister nachvollziehen, welche Ärztin oder welcher Arzt, welche Impfung wann verabreicht hat und somit den Verrechnungs- und Ausbezahlungsprozess abwickeln. Nicht relevant für die Abrechnung sind z.B. nacherfasste nachgetragene oder stornierte Impfungen, Titereinträge oder Einträge zur Immunisierung durch Krankheit. Der aktuelle Stand der abrechnungsrelevanten Impfdaten aus dem zentralen Impfregister wird jeweils im Folgemonat für die Abrechnungsunterstützung zur Verfügung gestellt.
==U4 Datenkorrektur durch Behörde (fremde Einträge) ==
1.104
Bearbeitungen

Navigationsmenü