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Bearbeitungen
Änderungen
→Meldepflicht von selbst-definierten maschinenlesbaren Elementen
Die Strukturen werden in Folge in die CDA Arbeitsgruppen zur Weiterentwicklung der Leitfäden eingebracht. Bei allgemeiner Akzeptanz ermöglicht dies eine spätere Integration in die Implementierungsleitfäden.
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Wenn in einem Dokument selbst-definierte maschinenlesbare Elemente vorhanden sind, MUSS das bei der Registrierung in der XDS-Registry mit einem zusätzlichen Plus-Zeichen („+“) am Ende des Strings im XDS-FormatCode angezeigt werden. <br/>
Beispiel: urn:elga:lab:2011:EIS_FullSupport+<br/>