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Bearbeitungen
Änderungen
→Epikrise
** Entlassungszustand (Untersektion)
* Zusammenfassung des Aufenthalts
Die Sektionen der Epikrise SOLLEN ''<u>so kurz wie möglich'' </u> gehalten sein.
Die Darstellung dieser Sektionen SOLL, wenn möglich, auf der ersten Seite des Entlassungsdokuments Platz finden (außer „Zusammenfassung des Aufenthalts“).
Alle weiteren Sektionen folgen nach der Epikrise auf den Folgeseiten.