elga-cdaem-2.06.2:Einleitung

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1 Einleitung

1.1 Ausgangssituation

Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) umfasst die relevanten multimedialen und gesundheitsbezogenen Daten und Informationen zu einer eindeutig identifizierten Person. Die Daten sind in einem oder mehreren computergestützten Informationssystemen gespeichert. Sie stehen allen berechtigten Personen entsprechend ihren Rollen und den datenschutzrechtlichen Bedingungen in einer bedarfsgerecht aufbereiteten elektronischen Form online zur Verfügung.

Die wesentliche Funktion von ELGA ist die Bereitstellung von patientenbezogenen medizinischen Dokumenten, die in vielen unterschiedlichen Informationssystemen der verschiedenen Gesundheitsdiensteanbieter erstellt werden. Zu den relevanten medizinischen Daten gehören auch die Medikationsdaten, die über die ELGA-Anwendung „e-Medikation“ verfügbar gemacht werden. Dazu errichtet und betreibt der Hauptverband der Sozialversicherungen ein Informationssystem, das Ärzten, Apothekern und den ELGA-Teilnehmern selbst eine Übersicht über verordnete und abgegebene Medikamente bietet. Rechtsgrundlage für die Umsetzung der e-Medikation ist das „ELGA-Gesetz“ (GTelG 2012 §16a) sowie die „ELGA-Verordnung“ (ELGA-VO 2015 §14, 15 und 16).

Diese Medikationsdaten sollen nicht nur von Benutzern gelesen, sondern auch wieder in die IT-Systeme integriert und dort weiterverwendet werden können („Semantische Interoperabilität“). Für den Austausch der Medikationsdaten wird der internationale Standard „Clinical Document Architecture, Release 2.0“ (CDA) von HL7 eingesetzt.

Der CDA-Standard wird für die Verwendung in der ELGA Anwendung e-Medikation im Detail ausspezifiziert, Vorgaben für einheitliche Dokumentation und Codierung der Information festgelegt und in implementierbaren Leitfäden veröffentlicht.

1.1.1 e-Medikation

Die e-Medikation ist als Service zu verstehen, welches im Zuge des Verordnungs-, des Abgabe-, bzw. des Verabreichungsprozesses Informationen zur Medikation eines Patienten zur Verfügung stellt. Zentrale Elemente sind dabei die Medikationsdatenbank, sowie deren Schnittstellen zu bestehender IT-Infrastruktur (wie Arztpraxissoftware-, Apothekensoftware- und Krankenhausinformations-Systeme. Zur Vernetzung wird die ELGA-Infrastruktur genutzt.

Die e-Medikation stellt ausschließlich Informationen über in den letzten 365 Tagen erfolgte Verordnungen oder Abgaben zur Verfügung. Prüfungen auf potentielle Wechselwirkungen, Kontraindikationen, Über- oder Unterdosierungen, Reichweiten etc. erfolgen in Eigenverantwortung der ELGA Gesundheitsdiensteanbieter und sind nicht Gegenstand des Informationssystems „e-Medikation“.

1.2 Zweck

Das Ziel dieses Dokuments ist die Beschreibung der Struktur von e-Medikations-Dokumenten der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Insbesondere behandelt das Dokument jegliche Strukturen, welche auf der Basis des Implementierungsleitfadens

„HL7 Implementation Guide for CDA® R2: Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ [OID Root 1.2.40.0.34.7.1]

speziell für die Dokumentenklassen2

  • Rezept
  • Abgabe
  • Medikationsliste3
  • Pharmazeutische Empfehlung (Korrekturmeldung)4

gültig sind. Die Beschreibung enthält Festlegungen, Einschränkungen und Bedingungen auf Grundlage von HL7 CDA-Elementen.


2 Es handelt sich bei den „Dokumentenklassen“ der e-Medikation nicht um Dokumentenklassen im engeren Sinn (wie etwa Befunde), sondern um Arten von Nachrichten, die zwischen den IT-Systemen ausgetauscht werden. Diese Nachrichten haben die technische Form von CDA-Dokumenten, die entsprechend einer „Dokumentenklasse“ zugeordnet werden.
3Die „Medikationsliste“ ist ein automatisch generiertes Dokument, das alle relevanten Informationen aus „Verordnungen“, „Abgaben“ und „pharmazeutischen Empfehlungen“ zusammenfasst.
4Der Begriff „Pharmazeutische Empfehlung“ wird hier im Sinne des IHE Pharmacy Technical Frameworks verwendet und wird aus zur Beibehaltung der Konsistenz mit diesem Standard beibehalten. Die „Pharmazeutische Empfehlung“ kann als Korrekturmeldung verstanden werden und bezeichnet die Änderung einer Verordnung oder Abgabe - unabhängig von Rollen und tatsächlichen Berechtigungen.

1.3 Hierarchie der Implementierungsleitfäden

Der vorliegende Implementierungsleitfaden basiert auf der grundlegenden Implementierungsvorschrift für alle CDA Dokumente im österreichischen Gesundheitswesen.

Die CDA Dokumente der e-Medikation haben grundsätzlich den beiden aufeinander aufbauenden Implementierungsleitfäden zu folgen.

Abbildung 1: Zusammenspiel der Implementierungsleitfäden.

Die administrativen Daten im Dokumentheader und grundsätzliche Vorgaben für den medizinischen Inhalt werden vom „Allgemeinen Implementierungsleitfaden“ definiert. Der jeweilige „Spezielle Implementierungsleitfaden“ enthält die Vorgaben für die medizinischen Inhalte und ergänzt gegebenenfalls die Header-Vorgaben.

Für die Verwendung dieses Implementierungsleitfadens sind zusätzlich die Vorgaben aus
„HL7 Implementation Guide for CDA® R2: Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ OID Root [1.2.40.0.34.7.1]
in der jeweils aktuellen Version vorausgesetzt.