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ILF:Begriffsdefinitionen e-Impfpass

Keine Änderung der Größe, 13:40, 12. Mai 2021
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Begriffsdefinitionen
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| '''Nachtrag'''
| Eine nachträgliche Eintragung einer Impfung, ''die ein anderer Gesundheitsdiensteanbieter'' verantwortet und dokumentiert hat. Nachträglich meint aus einem bereits in der Vergangenheit liegenden Kontakt mit einem beliebigen GDA, der diese Diese Impfung liegt bereits in einer Primärdokumentation vor (z.B. Papier-Impfpass, lokale Impfdatenbank) eingetragen hat und diese wird aus der Primärdokumentation in den e-Impfpass nachträglich einträgtnachgetragen. Für das Nachtragen gelten andere Anforderungen an die bereitzustellenden Daten als bei der Dokumentation einer aktuellen Impfung: jedenfalls muss die Person erfasst werden, die den Eintrag im e-Impfpass vornimmt("nachtragende Person"), aber auch der für die damalige Impfung verantwortliche Arzt (, sofern eruierbar). Auch können hier "historische Impfstoffe" erfasst werden, die nicht mehr in Verwendung sind. Für die Eine Nachtragung benötigt es kann grundsätzlich ein nur auf Basis eines eindeutig nachvollziehbares Impfdokument (nachvollziehbaren Impfdokuments erfolgen, z.B. über den gelben Papier-Impfpass). <br />''Abgrenzung'': Beim Nachtrag handelt es sich ''nicht'' um das zeitlich verzögerte Erfassen Dokumentieren einer ''"eigenen" Impfung'', zum Beispiel etwa wenn das IT-System gerade nicht verfügbar war. Dazu sollte muss das Impfdatum auch auf einen Zeitpunkt in der Vergangenheit gesetzt werden können, um eine korrekte asynchrone Erfassung oder asynchrone Nacherfassung der tatsächlichen Impfung durchführen zu können.
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