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ILF:Begriffsdefinitionen e-Impfpass

95 Bytes hinzugefügt, 07:42, 25. Mai 2021
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Begriffsdefinitionen
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| '''Nachtrag'''
| Eine nachträgliche Eintragung einer Impfung, ''die ein anderer Gesundheitsdiensteanbieter'' verantwortet und dokumentiert hat. Diese Impfung liegt bereits in einer Primärdokumentation vor (z.B. Papier-Impfpass, lokale Impfdatenbank) und wird aus der Primärdokumentation in den e-Impfpass nachgetragen. Für das Nachtragen gelten andere Anforderungen an die bereitzustellenden Daten als bei der Dokumentation einer aktuellen Impfung: jedenfalls muss die Person erfasst werden, die den Eintrag im e-Impfpass entweder selbst vornimmt oder zumindest für die fachliche Richtigkeit des Nachtrags verantwortlich ist ("nachtragende Person"), aber auch der für die damalige Impfung verantwortliche Arzt, sofern eruierbar. Auch können hier "historische Impfstoffe" erfasst werden, die nicht mehr in Verwendung sind. Eine Nachtragung kann grundsätzlich nur auf Basis eines eindeutig nachvollziehbaren Impfdokuments erfolgen, z.B. über den gelben Papier-Impfpass. <br />
''Abgrenzung'': Beim Nachtrag handelt es sich ''nicht'' um das zeitlich verzögerte Dokumentieren einer ''"eigenen" Impfung'', etwa wenn das IT-System gerade nicht verfügbar war. Dazu muss das Impfdatum auch auf einen Zeitpunkt in der Vergangenheit gesetzt werden können, um eine korrekte asynchrone Erfassung der tatsächlichen Impfung durchführen zu können.
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