Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

ILF:Begriffsdefinitionen e-Impfpass

395 Bytes hinzugefügt, 17:28, 11. Mai 2021
K
Begriffsdefinitionen
| '''Immunisierungseintrag'''
| Im zentralen Impfregister werden nicht nur Informationen zu einer Impfung dokumentiert ("Impfeintrag"), sondern auch weitere Informationen zu Immunisierungen, wie erlangte Immunität durch Krankheit oder Immunitätsnachweise durch Impftiter-Bestimmungen. Die Bezeichnung für die im Impfregister verwalteten Dateneinträge lautet daher "Immunisierungseintrag".
Abgrenzung: Der e-Impfpass umfasst keine passiven Immunisierungen (Verabreichungen von Immunglobulinen) und auch keine Hyposensibilisierungen ("Allergieimpfungen")
|-
| '''Persönlicher e-Impfpass'''
| '''Impferfolg / Immunschutz'''
| Impfungen sind nicht immer zu 100% wirksam. In bestimmten Fällen, wie z.B. der Rötelnimpfung wird der Impferfolg und damit der Immunschutz mittels Messung des "Impftiters" überprüft (z.B. im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge oder bei beruflich exponierten Personen der Impferfolg und Immunschutz gegen das Hepatitis B-Virus). Ein Immunschutz kann auch durch bereits durchgemachte Infektionen zustande kommen und damit den weiteren Impfplan und Impfempfehlungen beeinflussen.
|-
| '''Non-Responder ("Impfversager")'''
| Gesunde Personen, die keine Immunität durch eine Impfung erlangen.
|-
| '''Impfempfehlung'''
| '''Impfreaktion'''
| Impfreaktionen sind in der Regel harmlose Beschwerden nach einer verabreichten Impfung im Rahmen der Immunantwort. Sie treten in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auf.
|-
| '''Unerwünschte Impfreaktionen (Nebenwirkungen)'''
| Sogenannte unerwünschte Impferscheinungen können nach der Impfung auftreten (am häufigsten innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Impfung). Es besteht eine Pflicht zur Meldung schwerer Impfreaktionen an die BASG.
Als Impfschaden bezeichnet man stärkere Nebenwirkungen oder (dauerhafte) Gesundheitsschädigungen.
|-
| '''Impfstelle'''
| '''Der nationale Impfplan – "Impfplan Österreich"'''
| Die Informationen über die in Österreich empfohlenen Impfungen sind im aktuellen jährlichen Österreichischen Impfplan <ref name=Impfplan/>des BMASKG enthalten. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich durch das Nationale Impfgremium.
|-| '''Unerwünschte Impfreaktionen'''| Sogenannte unerwünschte Impferscheinungen können nach der Impfung auftreten (am häufigsten innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Impfung). Es besteht eine Pflicht zur Meldung schwerer Impfreaktionen an die BASG.
|-
| '''Nachtrag'''
| Eine nachträgliche Eintragung einer Impfung. Nachträglich meint aus einem bereits in der Vergangenheit liegenden Kontakt mit einem beliebigen GDA, der diese Impfung bereits in einer Primärdokumentation (z.B. Papier-Impfpass, lokale Impfdatenbank) eingetragen hat und diese aus der Primärdokumentation in den e-Impfpass nachträglich einträgt.
|}
2.168
Bearbeitungen

Navigationsmenü