Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

ILF:Begriffsdefinitionen e-Impfpass

76 Bytes entfernt, 09:35, 4. Feb. 2021
K
Typographische Anführungszeichen entfernt
|-
| '''Zentrales Impfregister'''
| Das zentrale Impfregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Daten zum Immunisierungsstatus der Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für den e-Impfpass zu entnehmen. Die Daten aus dem zentralen Impfregister können, eine entsprechende gesetzliche Grundlage vorausgesetzt, für Funktionen wie zum Beispiel dem „persönlichen "persönlichen e-Impfpass“Impfpass", „Ausbruchsmanagement"Ausbruchsmanagement/Krisenmanagement“ Krisenmanagement" oder „Durchimpfungsraten“ "Durchimpfungsraten" verwendet werden.
|-
| '''Immunisierungseintrag'''
| Im zentralen Impfregister werden nicht nur Informationen zu einer Impfung dokumentiert („Impfeintrag“"Impfeintrag"), sondern auch weitere Informationen zu Immunisierungen, wie erlangte Immunität durch Krankheit oder Immunitätsnachweise durch Impftiter-Bestimmungen. Die Bezeichnung für die im Impfregister verwalteten Dateneinträge lautet daher „Immunisierungseintrag“"Immunisierungseintrag".
|-
| '''Persönlicher e-Impfpass'''
|Der persönliche e-Impfpass fasst die Daten aus dem Impfregister zu einer gewissen Person zusammen. Diese Zusammenfassung enthält zumindest die Daten, die auch der Papierimpfpass umfasst (PatientInnendaten, Datum der Impfung, Handelsname des Impfstoffes, Chargenbezeichnung, Name der impfenden Ärztin bzw. des impfenden Arztes).
|-
| '''Persönliche Impfempfehlungen (im Gesetzesentwurf als „Impfkalender“ "Impfkalender" definiert)'''
| Die zentrale e-Impfpass Anwendung soll nicht nur der elektronischen Dokumentation von Impfungen dienen, sondern muss auch auf Basis der vorhandenen Impfungen und dem aktuellen, [https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Impfen/Oesterreichischer_Impfplan_2019 österreichischen Impfplan]<ref name=Impfplan>Österreichischer Impfplan 2019 [Online Juli 2019] https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/5/4/7/CH4062/CMS1546865142466/190211_impfplan_oesterreich_2019_web.pdf</ref>
die nächsten empfohlenen Impfungen und Impfzeitpunkte für die jeweilige Patientin, den jeweiligen Patienten berechnen können. Resultat sind übersichtlich dargestellte und ausdruckbare persönliche Impfempfehlungen über die nächsten anstehenden Impfungen. Im Gesetzesentwurf wird diese Funktionalität als „Impfkalender“ "Impfkalender" bezeichnet, was automatisch mit einer Kalenderdarstellung assoziiert wird. Da sich Impfempfehlungsabstände über mehrere Jahre und Jahrzehnte erstrecken können, werden aufgrund der Benutzerfreundlichkeit und Bedienbarkeit die Impfempfehlungen nicht in Kalenderform, sondern als Listen umgesetzt.
|-
| '''Nationaler Impfplan – „Impfplan Österreich“"Impfplan Österreich"'''| Der [https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Impfen/Oesterreichischer_Impfplan_2019 „Impfplan Österreich“"Impfplan Österreich"] wird in enger Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und den [https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Impfen/Expertinnen_und_Experten_des_Nationalen_Impfgremiums Mitgliedern des Nationalen Impfgremiums (NIG)] nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft präzisiert und aktualisiert und veröffentlicht <ref name=Impfplan/>. Er enthält alle aktuellen, nationalen Impfempfehlungen und den damit verbunden Impfintervallen und Impfschemata, als auch die Liste an Impfungen, die ins kostenlose Kinderimpfkonzept <ref name="Kinderimpfkonzept">Bundesministerium Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz [Online Juli 2018]: https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Impfen/Kostenloses_Kinderimpfkonzept. </ref>fallen.
|-
| '''Impfschema'''
| Empfohlene Impfzeitpunkte werden in sogenannten „Impfschema“ "Impfschema" festgelegt und stellen ein Regelwerk der Impfdosen zur Erlangung der Grundimmunisierung oder deren Auffrischung dar. Für jeden Impfstoff gibt es ein Impfschema, das angibt, wie viele Impfungen in welchem zeitlichen Abstand zur Grundimmunisierung durchgeführt werden sollen, um den optimalen Impfschutz aufzubauen. Die Abstände zwischen den Impfungen sind immer Mindestabstände, die nur in dringenden Ausnahmefällen unterschritten werden sollten, z.B. wenn eine kurzfristige Auslandsreise ansteht.
|-
| '''Kostenloses Kinderimpfkonzept'''
|-
| '''e-Health-Anwendung vs. ELGA Anwendung'''
| Die zentrale e-Impfpass Anwendung und deren Pilotierung werden entsprechend der Entschließung des Nationalrates als e-Health-Anwendung umgesetzt. Unter „e"e-Health Anwendung“ Anwendung" versteht man den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in gesundheitsbezogenen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen. <br/> Das sich noch in Entwurf befindliche GTelG, welches Anpassungen hinsichtlich der Umsetzung des e-Impfpasses beinhaltet, unterscheidet daher zwischen „ELGA"ELGA-Anwendungen“ Anwendungen" und „e"e-Health-Anwendungen“Anwendungen":*'''„ELGA"ELGA-Anwendungen“Anwendungen"''' sind jene, die gesetzlich aufgelistet sind und „einen "einen bestimmten Zweck […] von ELGA durch ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter/innen und ELGA-Teilnehmer/innen“ innen" verfolgen. *'''„e"e-Health-Anwendungen“Anwendungen"''' sind jene, die gesondert gesetzlich aufgelistet sind und „einen "einen bestimmten Zweck […] von ELGA-Komponenten durch Bürger/innen und Gesundheitsdiensteanbieter/innen“ innen" verfolgen. Erste gesetzlich vorgesehene e-Health-Anwendungen sind für die Primärversorgung und den e-Impfpass definiert. <br/>
Während ELGA-Anwendungen ausschließlich von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern verwendet werden können, können e-Health-Anwendungen von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern und weiteren definierten Gesundheitsdiensteanbietern genutzt werden. Die Berechtigungen für e-Health- und ELGA-Anwendungen sind pro Gesundheitsdiensteanbieter gesetzlich vorgegeben.
|-
|-
| '''Impferfolg / Immunschutz'''
| Impfungen sind nicht immer zu 100% wirksam. In bestimmten Fällen, wie z.B. der Rötelnimpfung wird der Impferfolg und damit der Immunschutz mittels Messung des „Impftiters“ "Impftiters" überprüft (z.B. im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge oder bei beruflich exponierten Personen der Impferfolg und Immunschutz gegen das Hepatitis B-Virus). Ein Immunschutz kann auch durch bereits durchgemachte Infektionen zustande kommen und damit den weiteren Impfplan und Impfempfehlungen beeinflussen.
|-
| '''Impfempfehlung'''
| Die Impfstelle ist diejenige Person resp. Organisation, welche eine Impfung durchgeführt hat.
|-
| '''Der nationale Impfplan – „Impfplan Österreich“"Impfplan Österreich"'''
| Die Informationen über die in Österreich empfohlenen Impfungen sind im aktuellen jährlichen Österreichischen Impfplan <ref name=Impfplan/>des BMASKG enthalten. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich durch das Nationale Impfgremium.
|-
1.104
Bearbeitungen

Navigationsmenü