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ILF:Begriffsdefinitionen e-Impfpass

1.154 Bytes hinzugefügt, 13:40, 12. Mai 2021
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Begriffsdefinitionen
| '''Impfschema'''
| Empfohlene Impfzeitpunkte werden in sogenannten "Impfschema" festgelegt und stellen ein Regelwerk der Impfdosen zur Erlangung der Grundimmunisierung oder deren Auffrischung dar. Für jeden Impfstoff gibt es ein Impfschema, das angibt, wie viele Impfungen in welchem zeitlichen Abstand zur Grundimmunisierung durchgeführt werden sollen, um den optimalen Impfschutz aufzubauen. Die Abstände zwischen den Impfungen sind immer Mindestabstände, die nur in dringenden Ausnahmefällen unterschritten werden sollten, z.B. wenn eine kurzfristige Auslandsreise ansteht.
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| '''Dosiskennung (Dosis, Impfdosis)'''
| Das Wort Dosiskennung beschreibt die Reihenfolgenummer in der Sequenz der Impfdosen oder die Teilimpfungen innerhalb eines Impfschemas. Im Leitfaden wird synonym auch das Wort "Impfdosis" oder auch kurz "Dosis" verwendet
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| '''Kostenloses Kinderimpfkonzept'''
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| '''Nachtrag'''
| Eine nachträgliche Eintragung einer Impfung, ''die ein anderer Gesundheitsdiensteanbieter'' verantwortet und dokumentiert hat. Nachträglich meint aus einem bereits in der Vergangenheit liegenden Kontakt mit einem beliebigen GDA, der diese Diese Impfung liegt bereits in einer Primärdokumentation vor (z.B. Papier-Impfpass, lokale Impfdatenbank) eingetragen hat und diese wird aus der Primärdokumentation in den e-Impfpass nachträglich einträgtnachgetragen. Für das Nachtragen gelten andere Anforderungen an die bereitzustellenden Daten als bei der Dokumentation einer aktuellen Impfung: jedenfalls muss die Person erfasst werden, die den Eintrag im e-Impfpass vornimmt ("nachtragende Person"), aber auch der für die damalige Impfung verantwortliche Arzt, sofern eruierbar. Auch können hier "historische Impfstoffe" erfasst werden, die nicht mehr in Verwendung sind. Eine Nachtragung kann grundsätzlich nur auf Basis eines eindeutig nachvollziehbaren Impfdokuments erfolgen, z.B. über den gelben Papier-Impfpass. <br />''Abgrenzung'': Beim Nachtrag handelt es sich ''nicht'' um das zeitlich verzögerte Dokumentieren einer ''"eigenen" Impfung'', etwa wenn das IT-System gerade nicht verfügbar war. Dazu muss das Impfdatum auch auf einen Zeitpunkt in der Vergangenheit gesetzt werden können, um eine korrekte asynchrone Erfassung der tatsächlichen Impfung durchführen zu können.
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