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ILF:Begriffsdefinitionen e-Impfpass

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Begriffsdefinitionen
<p style="page-break-before: avoid">
=Begriffsdefinitionen=
TODO Ausklappbar machen{| class="wikitable" style=Die zentrale "margin-left: 16px; margin-right: 16px;"! Begriff !! Definition|-| '''Zentrale e-Impfpass Anwendung =='''| Die zentrale e-Impfpass Anwendung umfasst die Fachlogiken für den persönlichen e-Impfpass, die persönlichen Impfempfehlungen, statistische Auswertungen und die Abrechnungsunterstützung. Ein Überblick der Komponenten der zentralen e|-Impfpass Anwendung ist in Kapitel 9 zu finden, die Funktionen werden in Kapitel 6 und 7 beschrieben.==Das zentrale | '''Zentrales Impfregister=='''| Das zentrale Impfregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Daten zum Immunisierungsstatus der Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für den e-Impfpass (7) zu zu entnehmen. Die Daten aus dem zentralen Impfregister können, eine entsprechende gesetzliche Grundlage vorausgesetzt, für Funktionen wie zum Beispiel dem „persönlichen e-Impfpass“, „Ausbruchsmanagement/Krisenmanagement“ oder „Durchimpfungsraten“ verwendet werden.==Der |-| '''Immunisierungseintrag=='''| Im zentralen Impfregister werden nicht nur Informationen zu einer Impfung dokumentiert („Impfeintrag“), sondern auch weitere Informationen zu ImmunsierungenImmunisierungen, wie erlangte Immunität durch Krankheit oder Immunitätsnachweise durch TiterbestimmungenImpftiter-Bestimmungen. Die Bezeichnung für die im Impfregister verwalteten Dateneinträge lautet daher „Immunisierungseintrag“. ==Der persönliche |-| '''Persönlicher e-Impfpass=='''|Der persönliche e-Impfpass fasst die Daten aus dem Impfregister zu einer gewissen Person zusammen. Diese Zusammenfassung enthält zumindest die Daten, die auch der Papierimpfpass umfasst (PatientInnendaten, Datum der Impfung, Handelsname des Impfstoffes, Chargenbezeichnung, Name der impfenden Ärztin bzw. des impfenden Arztes). Eine detaillierte Übersicht der |-| '''Persönliche Impfempfehlungen (im persönlichen Gesetzesentwurf als „Impfkalender“ definiert)'''| Die zentrale e-Impfpass enthaltenen Daten ist Anwendung soll nicht nur der Beilage in Kapitel 19elektronischen Dokumentation von Impfungen dienen, sondern muss auch auf Basis der vorhandenen Impfungen und dem aktuellen, [https://www.2 Datenarten zu entnehmensozialministerium. Die Darstellung des persönlichen e-Impfpasses beim Enduser erfolgt in übersichtlicher Weise, tabellarisch angelehnt an die Darstellung im Papierimpfpass.==Die persönlichen Impfempfehlungen (im Gesetzesentwurf als „Impfkalender“ definiert) =at/site/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Impfen/Oesterreichischer_Impfplan_2019 österreichischen Impfplan]<ref name=Impfplan>Österreichischer Impfplan 2019 [Online Juli 2019] https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/5/4/7/CH4062/CMS1546865142466/190211_impfplan_oesterreich_2019_web.pdf</ref>Die zentrale e-Impfpass Anwendung soll nicht nur der elektronischen Dokumentation von die nächsten empfohlenen Impfungen dienenund Impfzeitpunkte für die jeweilige Patientin, sondern muss auch auf Basis der vorhandenen Impfungen und dem aktuellen, österreichischen Impfplan [LINK] (3) die nächsten empfohlenen Impfungen und Impfzeitpunkte für die jeweilige Patientin, den den jeweiligen Patienten berechnen können. Resultat ist ein sind übersichtlich dargestellter dargestellte und ausdruckbare persönliche Impfempfehlungen über die nächsten anstehenden Impfungen. Im Gesetzesentwurf wird diese Funktionalität als „Impfkalender“ bezeichnet, was automatisch mit einer Kalenderdarstellung assoziiiert assoziiert wird. Da sich Impfempfehlungsabstände über mehrere Jahre und Jahrzehnte erstrecken können, werden aufgrund der Benutzerfreundlichkeit und Bedienbarkeit die Impfempfehlungen nicht in Kalenderform, sondern als Listen umgesetzt.==Der nationale |-| '''Nationaler Impfplan – „Impfplan Österreich“ =='''| Der [https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Impfen/Oesterreichischer_Impfplan_2019 „Impfplan Österreich“ ] wird in enger Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und den Mitgliedern des [https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Impfen/Expertinnen_und_Experten_des_Nationalen_Impfgremiums Mitgliedern des Nationalen Impfgremiums (NIG) ] nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft präzisiert und aktualisiert und veröffentlicht [LINK] (3)<ref name=Impfplan/>. Er enthält alle aktuellen, nationalen Impfempfehlungen und den damit verbunden Impfintervallen und Impfschemata, als auch die Liste an Impfungen, die ins kostenlose Kinderimpfkonzept fallen. <ref name==Das Impfschema==Empfohlene Impfzeitpunkte werden in sogenannten „Impfschema“ festgelegt "Kinderimpfkonzept">Bundesministerium Arbeit, Soziales, Gesundheit und stellt ein Regelwerk der Impfdosen zur Erlangung der Grundimmunisierung oder deren Auffrischung darKonsumentenschutz [Online Juli 2018]: https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Impfen/Kostenloses_Kinderimpfkonzept. </ref>fallen. Für jeden Impfstoff gibt es ein |-| '''Impfschema, das angibt, wie viele Impfungen '''| Empfohlene Impfzeitpunkte werden in welchem zeitlichen Abstand sogenannten „Impfschema“ festgelegt und stellen ein Regelwerk der Impfdosen zur Erlangung der Grundimmunisierung durchgeführt werden oder deren Auffrischung dar. Für jeden Impfstoff gibt es ein Impfschema, das angibt, wie viele Impfungen in welchem zeitlichen Abstand zur Grundimmunisierung durchgeführt werden sollen, um den optimalen Impfschutz aufzubauen. Die Abstände zwischen den Impfungen sind immer Mindestabstände, die nur in dringenden Ausnahmefällen unterschritten werden sollten, z.B. wenn eine kurzfristige Auslandsreise ansteht [LINK] (8)..|-| '''Kostenloses Kinderimpfkonzept'''==| Das kostenlose Kinderimpfkonzept<ref name==Das kostenlose Kinderimpfkonzept (1) /> hat zum Ziel, dass allen in Österreich lebenden Kindern bis zum 15. Lebensjahr Zugang zu den für die öffentliche Gesundheit wichtigen Impfungen zu ermöglichen, ohne dass dafür den Erziehungsberechtigten Kosten erwachsen. Nur so kann erreicht werden, dass die Impfbeteiligung in der Bevölkerung so verbreitet ist, dass auch Personen, die aus bestimmten Gründen nicht geimpft werden können (z.B. Personen mit Immunsuppression), vor einer Ansteckung geschützt sind (Herdenschutz).==Die eHealth|-Anwendung | '''e-Health-Anwendung vs . ELGA Anwendung=='''| Die zentrale e-Impfpass Anwendung und deren Pilotierung werden entsprechend der Entschließung des Nationalrates als eHealthe-Health-Anwendung umgesetzt. Unter „eHealth „e-Health Anwendung“ versteht man den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in gesundheitsbezogenen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen [LINK] (7).<br/> Das sich noch in Entwurf befindliche GTelG, welches Anpassungen hinsichtlich der Umsetzung des e-Impfpasses beinhaltet, unterscheidet daher zwischen „ELGA-Anwendungen“ und „eHealth„e-Health-Anwendungen“:*'''„ELGA-Anwendungen“ ''' sind jene, die gesetzlich aufgelistet sind und verfolgen „einen bestimmten Zweck […] von ELGA durch ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter/innen und ELGA-Teilnehmer/innen“verfolgen.• „eHealth*'''„e-Health-Anwendungen“ ''' sind jene, die gesondert gesetzlich aufgelistet sind und verfolgen „einen bestimmten Zweck […] von ELGA-Komponenten durch Bürger/innen und Gesundheitsdiensteanbieter/innen“verfolgen. Erste gesetzlich vorgesehene eHealthe-Health-Anwendungen sind für die Primärversorgung und den e-Impfpass definiert. <br/> Während ELGA-Anwendungen ausschließlich von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern verwendet werden können, können eHealthe-Health-Anwendungen von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern und weiteren definierten Gesundheitsdiensteanbietern genutzt werden. Die Berechtigungen für eHealthe-Health- und ELGA-Anwendungen sind pro Gesundheitsdiensteanbieter gesetzlich vorgegeben. ==Der elektronische |-| '''Elektronischer Impfpass als eHealth e-Health Anwendung=='''| Mit der Umsetzung des elektronischen Impfpasses als eHealth e-Health Anwendung werden öffentliche Interessen verfolgt , wie z.B. die Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit durch Gesundheitswarnungen, Ausbruchsmanagement sowie Prävention und Kontrolle ansteckender Krankheiten. Insofern ist eine möglichst vollständige und flächendeckende Dokumentation des Immunisierungsstatus der Bevölkerung im öffentlichen Interesse.<br/> • Umsetzung ohne Opt*'''Gesundheitsdiensteanbieter, die nicht ELGA-Out Eine Opt-Out Option für den elektronischen Impfpass widerspricht diesem öffentlichen Interesse an einer vollständigen Dokumentation. Durch ein unvollständiges zentrales Impfregister könnte das volle Potential des GDA sind''': e-Impfpasses nicht realisiert werden. Durchimpfungsraten könnten beispielsweise nur unvollständig bestimmt Health Anwendungen können von ELGA-GDA und Nicht-ELGA-GDA genützt werden und eine nationale, einheitliche, digitale Abrechnungsunterstützung im Rahmen des kostenlosen Kinderimpfkonzeptes (1) wäre nicht möglich. Daher hat die AG empfohlen, den Betreffend e-Impfpass ohne Opt-Out Möglichkeit zu realisierenseien beispielhaft die von ELGA gesetzlich ausgeschlossenen Akteure Amtsärztinnen und Amtsärzte, Schulärztinnen und Schulärzte, d.h. der e-Impfpass wird als eHealth-Anwendung umgesetztBezirksverwaltungsbehörden, von der Patientinnen Länder oder Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Patienten sich nicht abmelden könnenKonsumentenschutz zu nennen. Ein <br/> *'''Verwendung der ELGA-Opt-Out hat insofern keine Auswirkungen – die Daten werden dennoch in Infrastruktur''': Die Verwendung der eHealth-Anwendung elektronischer Impfpass gespeichertbestehenden ELGA Infrastruktur inkl. • Gesundheitsdiensteanbieter, die nicht ELGAder Betriebs-GDA sindWie zuvor erwähnt können und Supportprozesse bietet mehrere Vorteile für die Sicherstellung des bereits beschriebenen öffentlichen Interesses. Einerseits erlaubt die Wiederverwendung bestehender ELGA-GDA und Nicht-Infrastruktur eine schnellere Projektabwicklung zu geringeren Kosten, andererseits können Bürgerinnen und Bürger durch das ELGA-GDA eHealth Anwendungen nützenPortal ihre Gesundheitsdaten an einer Stelle einsehen und administrieren. Betreffend e-<br/> *'''Opt-Out-Regelung''': Eine gesetzliche Regelung für die Teilnahme am e-Impfpass seien beispielshaft die von ELGA gesetzlich ausgeschlossenen Akteure Amtsärztinnen und Amtsärzte, Schulärztinnen und Schulärzte, Bezirksverwaltungsbehörden, Länder oder Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundkeit und Konsumentenschutz zu nennenist zum Zeitpunkt der Erstellung des Leitfadens noch nicht verfügbar. • Verwendung der ELGA Infrastruktur|-| '''Durchimpfungsrate'''Die Verwendung der bestehenden ELGA Infrastruktur inkl. der Betriebs- und Supportprozesse bietet mehrere Vorteile für | Damit Personen, die Sicherstellung sich nicht gegen gewissen Krankheiten impfen lassen können (z.B. Säuglinge aufgrund des bereits beschrieben öffentlichen Interesses. Einerseits erlaubt die Wiederverwendung bestehender ELGA-Infrastruktur eine schnellere Projektabwicklung zu geringeren KostenAlters oder Menschen mit chronischen Erkrankungen) vor Übertragung von Infektionskrankheiten geschützt sind, andererseits können Bürgerinnen und Bürger durch das ELGA Portal ihre Gesundheitsdaten an einer Stelle einsehen und administrieren müssen genügend Personen in ihrem Umfeld geimpft sein (vergleiche Kapitel 10Herdenimmunität).==Die Als Indikator zur Bestimmung der Herdenimmunität wird die Durchimpfungsrate==Damit Personenbestimmt, die sich nicht gegen gewissen Krankheiten impfen lassen können, zein wichtiges Instrument zur Unterstützung der nationalen und internationalen hoheitlichen Aufgaben darstellt.BAls Ausgangsbasis dienen die im zentralen Impfregister gespeicherten Daten, die für statistische Auswertungen aufbereitet werden müssen. Säuglinge aufgrund des AltersWie gesetzlich vorgegeben, Menschen mit chronischen Erkrankungenist der Personenbezug bis auf Geburtsmonat, vor Übertragung von Infektionskrankheiten geschützt Geburtsjahr und Gemeindekennziffer zu entfernen. Übliche Auswertungen sindbeispielsweise über gewisse Bevölkerungsjahrgänge, müssen genügend Personen in ihrem Umfeld geimpft sein (Herdenimmunität)Geschlecht und/oder Regionen/Wohnorte. Als Indikator zur Bestimmung der Herdenimmunität wird die Durchimpfungsrate bestimmt|-| '''Krisenmanagement'''| Die Landessanitätsdirektionen stellen bei Krankheitsausbrüchen ein Krisenmanagement auf, das die ein wichtiges Instrument zur Unterstützung Auswertungen der ationalen und internationalen hoheitlichen Aufgaben darstellt. Als Ausgangsbasis dienen die im zentralen Impfregister gespeicherten Daten, die für statistische Auswertungen aufbereitet Durchimpfungsraten anfertigt, welche wiederum an das Bundesministerium weitergegeben werden müssen. Wie gesetzlich vorgegeben, ist der Personenbezug bis auf Geburtsmonat, Geburtsjahr und Gemeindekennziffer zu entfernenIm Rahmen des Krisenmanagements bei Krankheitsausbrüchen muss von Kontaktpersonen (z.B. Übliche Auswertungen sind beispielsweise über gewisse Bevölkerungsjahrgängein Schule, Geschlecht und/oder Regionen/WohnorteKindergarten, Ordination, Wartebereichen in Ambulanzen) der Impfstatus erhoben werden. ==Das Krisenmanagement==|-Die Landessanitätsdirektionen stellen bei Krankheitsausbrüchen ein Krisenmanagement | '''Allergie'''| Als Allergie wird eine überschießende Abwehrreaktion des Immunsystems aufbestimmte Stoffe (Allergene) bezeichnet, das die Auswertungen der Durchimpfungsraten anfertigtsich in typischen, welche wiederum an das Bundesministerium weitergegeben werdenoft mit entzündlichen Prozessen einhergehenden Symptomen äußert. Im Rahmen des Krisenmanagements bei Krankheitsausbrüchen muss von Kontaktpersonen (z|-| '''Impfung'''| Die empfohlenen Impfungen gemäß Österreichischem Impfplan bieten für die individuelle und öffentliche Gesundheit einen Basisschutz.B. in Schule, Kindergarten, Ordination, Wartebereichen in Ambulanzen) der Impfstatus erhoben werden.Quelle: Schweizer CDA Die Ärzteschaft soll die empfohlenen Impfungen gemäß dem Österreichischen Impfplan <ref name==Allergie== Als Allergie wird eine überschießende Abwehrreaktion des Immunsystems auf bestimmte Stoffe (Allergene) bezeichnetImpfplan>Österreichischer Impfplan 2019 [Online Juli 2019] https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/5/4/7/CH4062/CMS1546865142466/190211_impfplan_oesterreich_2019_web.pdf</ref>, die sich in typischender periodisch aktualisiert wird, oft mit entzündlichen Prozessen einhergehenden Symptomen äußert.ihren Patienten empfehlen. ==Impfung== |-Die empfohlenen | '''Empfohlene Impfungen gemäß Österreichischem Impfplan bieten für die individuelle und öffentliche Gesundheit einen BasisschutzRisikogruppen'''| Gewisse Impfungen werden für bestimmte Risikogruppen als nutzbringend eingestuft. Die Ärzteschaft soll die empfohlenen diese Impfungen gemäß dem Österreichischen Impfplanden Risikopatienten empfehlen, der periodisch aktualisiert wirdwenn sie sie mit einem vertretbaren Aufwand erreichen. Die Informationen dazu sind im österreichischen, ihren Patienten empfehlennationalen Impfplan enthalten <ref name=Impfplan/>. ==Empfohlene Impfungen für Risikogruppen== |-Gewisse | '''Impferfolg / Immunschutz'''| Impfungen werden für bestimmte Risikogruppen als nutzbringend eingestuftsind nicht immer zu 100% wirksam. Die Ärzteschaft soll diese Impfungen den Risikopatienten empfehlenIn bestimmten Fällen, wenn sie sie mit einem vertretbaren Aufwand erreichenwie z. Siehe auch [Impfplan][3]B. Die Risikogruppen müssen unterschieden werden in erhöhtes Infektionsrisiko, ausgesetzter Exposition der Rötelnimpfung wird der Impferfolg und Übertragungsrisiken.==Impferfolg / Immunschutz == Impfungen sind nicht immer zu 100% wirksam. In bestimmten Fällen, wie z.Bdamit der Immunschutz mittels Messung des „Impftiters“ überprüft (z.B. im Rahmen der Rötelnimpfung wird Schwangerschaftsvorsorge oder bei beruflich exponierten Personen der Impferfolg und damit der Immunschutz mittels Messung des „Impftiters“ überprüft (z.B. im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge oder bei beruflich exponierten Personen der Impferfolg und Immunschutz gegen gegen das Hepatitis B-Virus). Ein Immunschutz kann auch durch bereits durchgemachte Infektionen zustande kommen und damit den weiteren Impfplan und Impfempfehlungen beeinflussen.==|-| '''Impfempfehlung== '''| Impfempfehlungen sind Empfehlungen, welche auf der Grundlage des aktuellen, jährlichen österreichischen Impfplans <ref name=Impfplan/> und des individuellen Impfplanes für eine bestimmte Impfung, einen bestimmten Zeitpunkt oder einer bestimmten Situation abgegeben werden.==|-| '''Impfreaktion =='''| Impfreaktionen sind in der Regel harmlose Beschwerden nach einer verabreichten Impfung im Rahmen der Immunantwort. Sie treten in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auf.==Impfstelle== |-| '''Impfstelle'''| Die Impfstelle ist diejenige Person resp. Organisation, welche eine Impfung durchgeführt hat. Hinweis: In CDA|-Dokumenten wird die Impfstelle mit dem Element | ''performer' deklariert. ==Individueller Impfpass== Der individuelle Impfpass enthält nationale Impfplan – „Impfplan Österreich“'''| Die Informationen über die Zusammenstellung aller Impfempfehlungen aufgrund des in Österreich empfohlenen Impfungen sind im aktuellen, jährlichen Österreichischen Impfplanes und unter Berücksichtigung der spezifischen Situation und den Präferenzen des Patienten.==Österreichischer Impfplan== Die Informationen über die in Österreich empfohlenen Impfungen sind im aktuellen jährlichen Österreichischen Impfplan Impfplan <ref name=Impfplan/>des BMASKG enthalten. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich durch das Nationale Impfgremium. ==Stellvertreter==|-| '''Unerwünschte Impfreaktionen'''Als Stellvertreter gelten Personen, welche ein Patientenakte für einen anderen Patienten verwalten. Z.B. Eltern bei Minderjährigen oder Kinder für ihre betagten Eltern. Stellvertreter sind in | Sogenannte unerwünschte Impferscheinungen können nach der Impfung auftreten (am häufigsten innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Regel LaienImpfung).Patient Im vorliegenden Dokument werden die Begriffe Bürger und Patient synonym verwendetEs besteht eine Pflicht zur Meldung schwerer Impfreaktionen an die BASG. Das Wort Patient impliziert, dass ein medizinisches Problem vorliegt (Krankheit, Unfall)|-| '''Nachtrag'''| Eine nachträgliche Eintragung einer Impfung. Das Thema Impfungen betrifft aber auch den gesunden Menschen also den Bürger. Er ist Nachträglich meint aus einem bereits in der Regel Laie.==Unerwünschte Impfreaktionen == Sogenannte unerwünschte Impferscheinungen können nach der Vergangenheit liegenden Kontakt mit einem beliebigen GDA, der diese Impfung auftreten bereits in einer Primärdokumentation (am häufigsten innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Impfung)z.B. Papier-Impfpass, lokale Impfdatenbank) eingetragen hat und diese aus der Primärdokumentation in den e-Impfpass nachträglich einträgt. Es besteht eine Pflicht zur Meldung schwerer Impfreaktionen an die BASG. TODO• Abkürzungen (vgl VACDOC) und ELGA Glossar|}
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