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ILF:Begriffsdefinitionen e-Impfpass

233 Bytes hinzugefügt, 09:29, 19. Mai 2020
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Begriffsdefinitionen
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=Begriffsdefinitionen=
 {| class="wikitable sortable" style="margin-left: 16px; margin-right: 16px;"! Begriff !! Definition!!
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| '''Zentrale e-Impfpass Anwendung'''
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| '''Zentrales Impfregister'''
| Das zentrale Impfregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Daten zum Immunisierungsstatus der Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für den e-Impfpass zu entnehmen. Die Daten aus dem zentralen Impfregister können, eine entsprechende gesetzliche Grundlage vorausgesetzt, für Funktionen wie zum Beispiel dem „persönlichen e-Impfpass“, „Ausbruchsmanagement/Krisenmanagement“ oder „Durchimpfungsraten“ verwendet werden.
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| '''Immunisierungseintrag'''
| Im zentralen Impfregister werden nicht nur Informationen zu einer Impfung dokumentiert („Impfeintrag“), sondern auch weitere Informationen zu ImmunsierungenImmunisierungen, wie erlangte Immunität durch Krankheit oder Immunitätsnachweise durch ImpfiterImpftiter-Bestimmungen. Die Bezeichnung für die im Impfregister verwalteten Dateneinträge lautet daher „Immunisierungseintrag“.
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| '''Persönlicher e-Impfpass'''
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| '''Persönliche Impfempfehlungen (im Gesetzesentwurf als „Impfkalender“ definiert)'''
| Die zentrale e-Impfpass Anwendung soll nicht nur der elektronischen Dokumentation von Impfungen dienen, sondern muss auch auf Basis der vorhandenen Impfungen und dem aktuellen, [https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Impfen/Oesterreichischer_Impfplan_2019 österreichischen Impfplan] <ref name=Impfplan>Österreichischer Impfplan 2019 [2Online Juli 2019] https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/5/4/7/CH4062/CMS1546865142466/190211_impfplan_oesterreich_2019_web.pdf</ref>die nächsten empfohlenen Impfungen und Impfzeitpunkte für die jeweilige Patientin, den jeweiligen Patienten berechnen können. Resultat sind übersichtlich dargestellte und ausdruckbare persönliche Impfempfehlungen über die nächsten anstehenden Impfungen. Im Gesetzesentwurf wird diese Funktionalität als „Impfkalender“ bezeichnet, was automatisch mit einer Kalenderdarstellung assoziiert wird. Da sich Impfempfehlungsabstände über mehrere Jahre und Jahrzehnte erstrecken können, werden aufgrund der Benutzerfreundlichkeit und Bedienbarkeit die Impfempfehlungen nicht in Kalenderform, sondern als Listen umgesetzt.
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| '''Nationaler Impfplan – „Impfplan Österreich“'''
| Der [https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Impfen/Oesterreichischer_Impfplan_2019 „Impfplan Österreich“] wird in enger Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und den [https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Impfen/Expertinnen_und_Experten_des_Nationalen_Impfgremiums Mitgliedern des Nationalen Impfgremiums (NIG)] nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft präzisiert und aktualisiert und veröffentlicht [2]<ref name=Impfplan/>. Er enthält alle aktuellen, nationalen Impfempfehlungen und den damit verbunden Impfintervallen und Impfschemata, als auch die Liste an Impfungen, die ins kostenlose Kinderimpfkonzept <ref name="Kinderimpfkonzept"> Bundesministerium Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz [Online Juli 2018]: https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Impfen/Kostenloses_Kinderimpfkonzept. </ref>fallen.
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| '''Impfschema'''
| '''Elektronischer Impfpass als e-Health Anwendung'''
| Mit der Umsetzung des elektronischen Impfpasses als e-Health Anwendung werden öffentliche Interessen verfolgt, wie z.B. die Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit durch Gesundheitswarnungen, Ausbruchsmanagement sowie Prävention und Kontrolle ansteckender Krankheiten. Insofern ist eine möglichst vollständige und flächendeckende Dokumentation des Immunisierungsstatus der Bevölkerung im öffentlichen Interesse.<br/>
*'''Umsetzung ohne Opt-Out''': Eine Opt-Out Option für den elektronischen Impfpass widerspricht diesem öffentlichen Interesse an einer vollständigen Dokumentation. Durch ein unvollständiges zentrales Impfregister könnte das volle Potential des e-Impfpasses nicht realisiert werden. Durchimpfungsraten könnten beispielsweise nur unvollständig bestimmt werden und eine nationale, einheitliche, digitale Abrechnungsunterstützung im Rahmen des kostenlosen Kinderimpfkonzeptes wäre nicht möglich. Daher hat die AG empfohlen, den e-Impfpass ohne Opt-Out Möglichkeit zu realisieren, d.h. der e-Impfpass wird als e-Health-Anwendung umgesetzt, von der Patientinnen und Patienten sich nicht abmelden können. Ein ELGA-Opt-Out hat insofern keine Auswirkungen – die Daten werden dennoch in der e-Health-Anwendung elektronischer Impfpass gespeichert. <br/> *'''Gesundheitsdiensteanbieter, die nicht ELGA-GDA sind''': e-Health Anwendungen können von ELGA-GDA und Nicht-ELGA-GDA genützt werden. Betreffend e-Impfpass seien beispielhaft die von ELGA gesetzlich ausgeschlossenen Akteure Amtsärztinnen und Amtsärzte, Schulärztinnen und Schulärzte, Bezirksverwaltungsbehörden, Länder oder Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundkeit Gesundheit und Konsumentenschutz zu nennen.<br/> *'''Verwendung der ELGA Infrastruktur''': Die Verwendung der bestehenden ELGA Infrastruktur inkl. der Betriebs- und Supportprozesse bietet mehrere Vorteile für die Sicherstellung des bereits beschrieben beschriebenen öffentlichen Interesses. Einerseits erlaubt die Wiederverwendung bestehender ELGA-Infrastruktur eine schnellere Projektabwicklung zu geringeren Kosten, andererseits können Bürgerinnen und Bürger durch das ELGA Portal ihre Gesundheitsdaten an einer Stelle einsehen und administrieren.<br/> *'''Opt-Out-Regelung''': Eine gesetzliche Regelung für die Teilnahme am e-Impfpass ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Leitfadens noch nicht verfügbar.
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| '''Durchimpfungsrate'''
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| '''Impfung'''
| Die empfohlenen Impfungen gemäß Österreichischem Impfplan bieten für die individuelle und öffentliche Gesundheit einen Basisschutz. Die Ärzteschaft soll die empfohlenen Impfungen gemäß dem Österreichischen Impfplan <ref name=Impfplan>Österreichischer Impfplan 2019 [2Online Juli 2019]https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/5/4/7/CH4062/CMS1546865142466/190211_impfplan_oesterreich_2019_web.pdf</ref>, der periodisch aktualisiert wird, ihren Patienten empfehlen.
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| '''Empfohlene Impfungen für Risikogruppen'''
| Gewisse Impfungen werden für bestimmte Risikogruppen als nutzbringend eingestuft. Die Ärzteschaft soll diese Impfungen den Risikopatienten empfehlen, wenn sie sie mit einem vertretbaren Aufwand erreichen. Die Informationen dazu sind im österreichischen, nationalen Impfplan enthalten [2]<ref name=Impfplan/>.
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| '''Impferfolg / Immunschutz'''
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| '''Impfempfehlung'''
| Impfempfehlungen sind Empfehlungen, welche auf der Grundlage des aktuellen, jährlichen österreichischen Impfplans [2] <ref name=Impfplan/> und des individuellen Impfplanes für eine bestimmte Impfung, einen bestimmten Zeitpunkt oder einer bestimmten Situation abgegeben werden.
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| '''Impfreaktion'''
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| '''Der nationale Impfplan – „Impfplan Österreich“'''
| Die Informationen über die in Österreich empfohlenen Impfungen sind im aktuellen jährlichen Österreichischen Impfplan [2] <ref name=Impfplan/>des BMASKG enthalten. Eine Aktualisierung erfolgt jährlich durch das Nationale Impfgremium.
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| '''Unerwünschte Impfreaktionen'''
| Sogenannte unerwünschte Impferscheinungen können nach der Impfung auftreten (am häufigsten innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Impfung). Es besteht eine Pflicht zur Meldung schwerer Impfreaktionen an die BASG.
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| '''Nachtrag'''
| Eine nachträgliche Eintragung einer Impfung. Nachträglich meint aus einem bereits in der Vergangenheit liegenden Kontakt mit einem beliebigen GDA, der diese Impfung bereits in einer Primärdokumentation (z.B. Papier-Impfpass, lokale Impfdatenbank) eingetragen hat und diese aus der Primärdokumentation in den e-Impfpass nachträglich einträgt.
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