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ILF:Begriffsdefinitionen e-Impfpass

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Begriffsdefinitionen
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=Begriffsdefinitionen=
 {| class="wikitable" classstyle="mwmargin-left: 16px; margin-datatableright: 16px;"
! Begriff !! Definition
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| '''Elektronischer Impfpass als e-Health Anwendung'''
| Mit der Umsetzung des elektronischen Impfpasses als e-Health Anwendung werden öffentliche Interessen verfolgt, wie z.B. die Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit durch Gesundheitswarnungen, Ausbruchsmanagement sowie Prävention und Kontrolle ansteckender Krankheiten. Insofern ist eine möglichst vollständige und flächendeckende Dokumentation des Immunisierungsstatus der Bevölkerung im öffentlichen Interesse.<br/>
*'''Umsetzung ohne Opt-Out''': Eine Opt-Out Option für den elektronischen Impfpass widerspricht diesem öffentlichen Interesse an einer vollständigen Dokumentation. Durch ein unvollständiges zentrales Impfregister könnte das volle Potential des e-Impfpasses nicht realisiert werden. Durchimpfungsraten könnten beispielsweise nur unvollständig bestimmt werden und eine nationale, einheitliche, digitale Abrechnungsunterstützung im Rahmen des kostenlosen Kinderimpfkonzeptes <ref name=Kinderimpfkonzept/> wäre nicht möglich. Daher hat die AG empfohlen, den e-Impfpass ohne Opt-Out Möglichkeit zu realisieren, d.h. der e-Impfpass wird als e-Health-Anwendung umgesetzt, von der Patientinnen und Patienten sich nicht abmelden können. Ein ELGA-Opt-Out hat insofern keine Auswirkungen – die Daten werden dennoch in der e-Health-Anwendung elektronischer Impfpass gespeichert. <br/>
*'''Gesundheitsdiensteanbieter, die nicht ELGA-GDA sind''': e-Health Anwendungen können von ELGA-GDA und Nicht-ELGA-GDA genützt werden. Betreffend e-Impfpass seien beispielhaft die von ELGA gesetzlich ausgeschlossenen Akteure Amtsärztinnen und Amtsärzte, Schulärztinnen und Schulärzte, Bezirksverwaltungsbehörden, Länder oder Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zu nennen.<br/>
*'''Verwendung der ELGA Infrastruktur''': Die Verwendung der bestehenden ELGA Infrastruktur inkl. der Betriebs- und Supportprozesse bietet mehrere Vorteile für die Sicherstellung des bereits beschriebenen öffentlichen Interesses. Einerseits erlaubt die Wiederverwendung bestehender ELGA-Infrastruktur eine schnellere Projektabwicklung zu geringeren Kosten, andererseits können Bürgerinnen und Bürger durch das ELGA Portal ihre Gesundheitsdaten an einer Stelle einsehen und administrieren.<br/> *'''Opt-Out-Regelung''': Eine gesetzliche Regelung für die Teilnahme am e-Impfpass ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Leitfadens noch nicht verfügbar.
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| '''Durchimpfungsrate'''
| '''Unerwünschte Impfreaktionen'''
| Sogenannte unerwünschte Impferscheinungen können nach der Impfung auftreten (am häufigsten innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Impfung). Es besteht eine Pflicht zur Meldung schwerer Impfreaktionen an die BASG.
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| '''Nachtrag'''
| Eine nachträgliche Eintragung einer Impfung. Nachträglich meint aus einem bereits in der Vergangenheit liegenden Kontakt mit einem beliebigen GDA, der diese Impfung bereits in einer Primärdokumentation (z.B. Papier-Impfpass, lokale Impfdatenbank) eingetragen hat und diese aus der Primärdokumentation in den e-Impfpass nachträglich einträgt.
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