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ILF:Begriffsdefinitionen e-Impfpass

364 Bytes hinzugefügt, 09:29, 19. Mai 2020
K
Begriffsdefinitionen
*'''Gesundheitsdiensteanbieter, die nicht ELGA-GDA sind''': e-Health Anwendungen können von ELGA-GDA und Nicht-ELGA-GDA genützt werden. Betreffend e-Impfpass seien beispielhaft die von ELGA gesetzlich ausgeschlossenen Akteure Amtsärztinnen und Amtsärzte, Schulärztinnen und Schulärzte, Bezirksverwaltungsbehörden, Länder oder Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zu nennen.<br/>
*'''Verwendung der ELGA Infrastruktur''': Die Verwendung der bestehenden ELGA Infrastruktur inkl. der Betriebs- und Supportprozesse bietet mehrere Vorteile für die Sicherstellung des bereits beschriebenen öffentlichen Interesses. Einerseits erlaubt die Wiederverwendung bestehender ELGA-Infrastruktur eine schnellere Projektabwicklung zu geringeren Kosten, andererseits können Bürgerinnen und Bürger durch das ELGA Portal ihre Gesundheitsdaten an einer Stelle einsehen und administrieren.<br/>
*'''Umsetzung ohne Opt-Out-Regelung''': Eine gesetzliche Regelung für die Teilnahme am e-Impfpass ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Leitfadens noch nicht verfügbar.
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| '''Durchimpfungsrate'''
| '''Unerwünschte Impfreaktionen'''
| Sogenannte unerwünschte Impferscheinungen können nach der Impfung auftreten (am häufigsten innerhalb der ersten 8 Wochen nach der Impfung). Es besteht eine Pflicht zur Meldung schwerer Impfreaktionen an die BASG.
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| '''Nachtrag'''
| Eine nachträgliche Eintragung einer Impfung. Nachträglich meint aus einem bereits in der Vergangenheit liegenden Kontakt mit einem beliebigen GDA, der diese Impfung bereits in einer Primärdokumentation (z.B. Papier-Impfpass, lokale Impfdatenbank) eingetragen hat und diese aus der Primärdokumentation in den e-Impfpass nachträglich einträgt.
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