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elga-cdaem-2.06.2:Maschinenlesbare Elemente

295 Bytes hinzugefügt, 14:01, 6. Sep. 2017
Geänderte Verordnung
|-
| Einnahmedauer
| 4.4.1.2.6[[ILF:e-Medikation#Einnahmedauer|Kapitel Einnahmedauer]]
|-
| Dosierungsvarianten
| 4[[ILF:e-Medikation#Dosierungsvarianten.42FZeitpunkt.128e.2.729_der_Einnahme|Kapitel Dosierungsvarianten]]
|-
| Art der Anwendung
| 4.4.1.2.9[[ILF:e-Medikation#Spezifikation_19|Kapitel Art der Anwendung]]
|}
Es MÜSSEN immer vollständige Dosierungsinformationen angegeben werden, da sie die ursprünglichen vollständig ersetzeny<sup>48</sup>.
Dem Prinzip der Vollständigkeit folgend MÜSSEN auch die Zusatzinformationen für den Patienten und Informationen zur alternativen Einnahme angegeben werden, WENN VORHANDEN (z.B. insbesondere zur Angabe alternativer Einnahmen, die in narrativer Form vorliegen). Sind Zusatzinformationen für den Patienten und Informationen zur alternativen Einnahme hier nicht angegeben, bedeutet dies, dass etwaige ursprünglich angegebene Informationen „gelöscht“ sind. Die Angabe hat in derselben Art und Weise zu erfolgen, wie im jeweiligen Spezifikationskapitel beschrieben (siehe dazu das Kapitel 4„[[ILF:e-Medikation#Zusatzinformation_f.4C3.1BCr_den_Patienten.2.13, „Zusatzinformation 2C_alternative_Einnahme_und_Informationen_zur_Arznei|Zusatzinformation für den Patienten, alternative Einnahme und Informationen zur Arznei“Arznei]]“).
{{BeginYellowBox}}
ACHTUNG: Beachten Sie, dass das hier angegebene ELGA Medikations-Verordnungs-Entry (so wie jedes neue MedikationsVerordnungs-Entry) eine eindeutige ID besitzen MUSS. Es darf also nicht die originale ID weitergeführt werden.
Bürokraten, maintenanceshell, Prüfer, Administratoren
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