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elga-cdaem-2.06.2:Maschinenlesbare Elemente

122 Bytes hinzugefügt, 14:02, 6. Sep. 2017
Geänderte Abgabe
Die jeweiligen Informationselemente sind in derselben Art und Weise anzugeben, wie im jeweiligen Spezifikationskapitel beschrieben.
Dem Prinzip der Vollständigkeit folgend MÜSSEN die Zusatzinformationen für den Patienten und Informationen zur alternativen Einnahme ebenfalls angegeben werden, WENN VORHANDEN (z.B. insbesondere zur Angabe alternativer Einnahmen, die in narrativer Form vorliegen). Sind Zusatzinformationen für den Patienten und Informationen zur alternativen Einnahme hier nicht angegeben, bedeutet dies, dass etwaige ursprünglich angegebene Informationen „gelöscht“ sind. Die Angabe hat in derselben Art und Weise zu erfolgen, wie im Spezifikationskapitel beschrieben (siehe dazu das Kapitel 4„[[ILF:e-Medikation#Zusatzinformation_f.4C3.2BCr_den_Patienten.2.11, „Zusatzinformation 2C_Informationen_zur_alternativen_Einnahme_und_Informationen_zur_Arznei|Zusatzinformation für den Patienten, Informationen zur alternativen Einnahme und Informationen zur Arznei“Arznei]]“).Strukturbeispiel
Bürokraten, maintenanceshell, Prüfer, Administratoren
5.399
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