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ILF:Ambulanzbefund (Version 1)

12 Bytes hinzugefügt, 14:12, 29. Jun. 2020
Hinweis zur Maschinenlesbarkeit
====Hinweis zur Maschinenlesbarkeit====
Semantische Interoperabilität und maschinelle Verarbeitung von klinischen Dokumenten ist u.a. gegeben durch die Verwendung von spezifizierter Terminologie in den HL7 CDA ''Clinical-Statements'' (entries). Dies ist nicht immer leicht möglich bzw. nicht immer gewollt. Der gegenständliche Leitfaden ermöglicht es, dass einzelnen einzelne Informationsblöcke (Kapitel) den Anforderungen an semantische Interoperabilität genügen und die enthaltene Information nicht nur menschenlesbar, sondern auch maschinenlesbar und codiert (kodiert) enthalten. Andere Kapitel mögen hingegen ''nur'' menschenlesbar sein. In diesem Fall spricht der Leitfaden von ''unkodierten'' Kapiteln/Sektionen. Von ''kodierten'' Kapiteln/Sektionen spricht der Leitfaden, wenn die enthaltene Information unter Nutzung einer Terminologie in codierter kodierter Form angegeben wird. Dies bedeutet zwingend, dass auch strukurelle strukturelle Vorschriften erfüllt werden müssen. Sollte die Information nicht kodiert vorliegen - jedoch in den spezifizierten Strukturelementen, eine Referenz auf Informationsinhalte des ''section/text''-Elements beinhalten, vorhanden sein - zählt dies im Sinne dieses Leitfadens ebenfalls zu den ''kodierten'' Kapiteln/Sektionen.
====Tabellarische Darstellung der Sektionen====

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