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ILF:Telemonitoring-Episodenbericht (Version 1)

2.743 Bytes hinzugefügt, 06:56, 17. Jul. 2020
Technischer Hintergrund
=Technischer Hintergrund=
==ELGA==
{{BeginILFBox}}
Der technische Hintergrund soll im [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Technischer_Hintergrund| allgemeinen Leitfaden]] nachgelesen werden.{{EndILFBox}}
 
==Rahmenrichtlinie für die IT-Infrastruktur bei der Anwendung von Telemonitoring: Messdatenerfassung==
{{BeginYellowBox}}
Inhaltlich beschreibt die Rahmenrichtlinie den idealtypischen Ablauf einer zusätzlichen Betreuung mit Telemonitoring, stellt die IT-Architektur für Telemonitoring und die Systemanforderungen hinsichtlich der Interoperabilität dar. Skizziert werden weiters die Ziele und auch die Nicht-Ziele, die Adressatinnen und Adressaten, die Anbindung an ELGA, die rechtlichen Grundlagen und die technsichen Begleitmaßnahmen.{{EndYellowBox}}
 
Folgender Auszug gibt eine Einführung in die Rahmenrichtlinie. Es ist zu empfehlen das Dokument im Zuge der Vorbereitung für die Implementierung eines Telemonitoring Episodenbericht zu lesen.
 
:''Vorarbeiten für vorliegende Rahmenrichtlinie des BMGF waren die Ergebnisse und Empfehlungen der Telegesundheitsdienste Kommission und der Projektgruppe Telegesundheitsdienste im Auftrag der Zielsteuerung und unter Mitwirkung von Bund (Leitung), Ländern und Sozialversicherung. Im Rahmen dieser Arbeiten wurde festgestellt, dass eine grundlegende technische „Guideline“ in Form dieser Rahmenrichtlinie benötigt wird, die ein sinnvolles und hilfreiches Hilfsmittel für die in weiterer Folge genannten AdressatInnen bei der Umsetzung von Telemonitoring sein soll. Die hier vorliegende IT Architektur kann im Sinne der Machbarkeit derzeit keine vollständige Umsetzung abdecken und beschränkt sich daher auf die Messdatenerfassung im Rahmen des Telemonitorings. Diese Rahmenrichtlinie betrifft das Telemonitoring für Patientinnen und Patienten, die zur Behandlung/Überwachung ihrer Erkrankung ein zusätzliches Telemonitoring in Anspruch nehmen wollen. Es ist vorgesehen, dass die vorliegende Rahmenrichtlinie für sämtliche öffentlich finanzierte Telemonitoring Anwendungen angewendet werden muss. Diese Rahmenrichtlinie bezieht sich ausschließlich auf den Unterpunkt Überwachung/Monitoring/Messdatenerfassung der PatientInnen und nicht auf die umfassende Kommunikation, welche jedoch weiter entwickelt werden kann – auch im Sinne einer „feedback Funktion“ GDA an Patient, bzw. im Führen z.B. eines Therapietagebuches durch die Patienten.''<ref name="telemonitoring Rahmenrichtlinie">Rahmenrichtlinie für die IT-Infrastruktur bei der Anwendung von Telemonitoring: Messdatenerfassung [https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/eHealth/Telemedizin/Rahmenrichtlinie-f%C3%BCr-die-IT-Infrastruktur-bei-der-Anwendung-von-Telemonitoring--Messdatenerfassung-.html]</ref>
 
Aktuell (2020-07) gültiger, direkter Download der Rahmenrichtlinie: https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:c6f54325-0c71-4614-93ff-3358d1cfea27/telemonitoring_rahmenrichtlinie_.pdf
=Allgemeine Richtlinien für ELGA CDA-Implementierungsleitfäden=
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