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ILF:Telemonitoring-Episodenbericht (Version 1)

72 Bytes entfernt, 09:13, 4. Feb. 2021
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Die Verbindlichkeit und die Umsetzungsfrist dieses Leitfadens sind im Gesundheitstelematikgesetz 2012, BGBl.I Nr.111/2012 sowie in den darauf fußenden ELGA-Verordnungen geregelt.
Der Leitfaden in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung sowie die aktualisierten Terminologien sind vom zuständigen Minister auf www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen. Der Zeitplan zur Bereitstellung der Datenaustauschformate wird durch das Gesundheitstelematikgesetz 2012 und darauf basierenden Durchführungsverordnungen durch den zuständigen Bundesminister vorgegeben. Hauptversionen, also Aktualisierungen des Implementierungsleitfadens, welche zusätzliche verpflichtende Konformitätskriterien enthalten („Mandatory“ "Mandatory" (M), „Required“ "Required" (R) und „Fixed“ "Fixed" (F)), sind mit ihren Fristen zur Bereitstellung per Verordnung kundzumachen. Andere Aktualisierungen (Nebenversionen) dürfen auch ohne Änderung dieser Verordnung unter www.gesundheit.gv.at veröffentlicht werden.
Die Anwendung dieses Implementierungsleitfadens hat im Einklang mit der Rechtsordnung der Republik Österreich und insbesondere mit den relevanten Materiengesetzen (z.B. Ärztegesetz 1998, Apothekenbetriebsordnung 2005, Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz, Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, Rezeptpflichtgesetz, Datenschutzgesetz 2000, Gesundheitstelematikgesetz 2012) zu erfolgen. Technische Möglichkeiten können gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht verändern, vielmehr sind die technischen Möglichkeiten im Einklang mit den Gesetzen zu nutzen.
==Zweck des Dokuments==
Der vorliegende "Implementierungsleitfaden für den Telemonitoring-Episodenbericht" beschreibt die einheitliche Implementierungsvorschrift für den Informationsaustausch von Telemonitoring-Daten im österreichischen Gesundheitswesen. Der Leitfaden basiert auf den vorangegangenen Erfahrungen in der Erstellung von Implementierungsleitfäden für ELGA CDA Dokumente. Der Header beinhaltet zum einen administrative Daten (allgemeine Angaben zum Dokument, Daten zum Patienten, usw.) und dient zum anderen auch als Quelle für die Metadaten, die bei der Registrierung des Dokuments in ELGA verwendet werden. Die eigentlichen Telemonitoringdaten, die im Rahmen von telemedizinischen Versorgungsprogrammen erfasst werden, sind im so genannten „Body“ "Body" enthalten.
{{BeginILFBox}}
Elemente des Headers und Bodys orientieren sich am bestehenden „Allgemeiner "Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“Dokumente".{{EndILFBox}}
==Zielgruppe==
=Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess=
Für die Ausgestaltung der Inhalte von „CDA Implementierungsleitfäden“ "CDA Implementierungsleitfäden" ist eine breite Beteiligung der Stakeholder wesentlich, um die praktische Nutzbarkeit und die Akzeptanz durch die ELGA-Benutzer sicherzustellen.
Für diese interdisziplinären Expertengruppen stehen nicht die technischen, sondern vor allem medizinisch-inhaltliche Aspekte im Vordergrund. Die technischen Inhalte werden großteils von den Redaktionsteams beigetragen.
Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen ist die Einigung auf Vorgaben für einheitliche Dokumentation und Codierung der Information. Diese durch die Arbeitsgruppen erreichte „Harmonisierung“ "Harmonisierung" etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen Dokumentation.
Die Leitfäden werden über ein reguläres Standardisierungsverfahren ("Ballot") durch die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria) zu einem nationalen HL7 Standard.
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Der CDA-Koordinator evaluiert in regelmäßigen Abständen, ob und welche Änderungen (etwa durch neue medizinische oder gesetzliche Anforderungen) notwendig sind. Aufgrund des Berichtes des CDA-Koordinators empfiehlt die ELGA GmbH die Erstellung von Revisionsversionen der bestehenden Leitfäden. Die geplanten Änderungen sollen mit den maßgeblichen Stakeholdern abgestimmt werden.
Neue Versionen, die „verpflichtende Elemente“ "verpflichtende Elemente" (Sections oder Entries) neu einführen oder entfernen, sind „Hauptversionen“"Hauptversionen", die jedenfalls über eine Durchführungsverordnung verbindlich gemacht und veröffentlicht werden. Andere Versionen sind „Nebenversionen“"Nebenversionen". Alle verbindlichen Versionen sind auf http://www.gesundheit.gv.at zu veröffentlichen.
== Autoren und Mitwirkende ==
Folgender Auszug gibt eine Einführung in die Rahmenrichtlinie. Es ist zu empfehlen das Dokument im Zuge der Vorbereitung für die Implementierung eines Telemonitoring Episodenberichts zu lesen.
:''Vorarbeiten für vorliegende Rahmenrichtlinie des BMGF waren die Ergebnisse und Empfehlungen der Telegesundheitsdienste Kommission und der Projektgruppe Telegesundheitsdienste im Auftrag der Zielsteuerung und unter Mitwirkung von Bund (Leitung), Ländern und Sozialversicherung. Im Rahmen dieser Arbeiten wurde festgestellt, dass eine grundlegende technische „Guideline“ "Guideline" in Form dieser Rahmenrichtlinie benötigt wird, die ein sinnvolles und hilfreiches Hilfsmittel für die in weiterer Folge genannten AdressatInnen bei der Umsetzung von Telemonitoring sein soll. Die hier vorliegende IT Architektur kann im Sinne der Machbarkeit derzeit keine vollständige Umsetzung abdecken und beschränkt sich daher auf die Messdatenerfassung im Rahmen des Telemonitorings. Diese Rahmenrichtlinie betrifft das Telemonitoring für Patientinnen und Patienten, die zur Behandlung/Überwachung ihrer Erkrankung ein zusätzliches Telemonitoring in Anspruch nehmen wollen. Es ist vorgesehen, dass die vorliegende Rahmenrichtlinie für sämtliche öffentlich finanzierte Telemonitoring Anwendungen angewendet werden muss. Diese Rahmenrichtlinie bezieht sich ausschließlich auf den Unterpunkt Überwachung/Monitoring/Messdatenerfassung der PatientInnen und nicht auf die umfassende Kommunikation, welche jedoch weiter entwickelt werden kann – auch im Sinne einer „feedback Funktion“ "feedback Funktion" GDA an Patient, bzw. im Führen z.B. eines Therapietagebuches durch die Patienten.''<ref name="telemonitoring Rahmenrichtlinie">Rahmenrichtlinie für die IT-Infrastruktur bei der Anwendung von Telemonitoring: Messdatenerfassung [https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/eHealth/Telemedizin/Rahmenrichtlinie-f%C3%BCr-die-IT-Infrastruktur-bei-der-Anwendung-von-Telemonitoring--Messdatenerfassung-.html]</ref>
Aktuell (2020-07) gültiger, direkter Download der Rahmenrichtlinie: https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:c6f54325-0c71-4614-93ff-3358d1cfea27/telemonitoring_rahmenrichtlinie_.pdf
*@displayName="Telehealth note"
*@codeSystem="2.16.840.1.113883.6.1"
| Bezeichnet die „Dokumentklasse“ "Dokumentklasse" in dem untergeordneten "translation"-Element. Einzig zulässige Wert für den telemonitoring Episodenbericht ist Telehealth note (75496-0).
|-
| rowspan="2"| title
=Konformitätsprüfung=
Ein zu diesem Implementierungsleitfaden konformes CDA-Dokument ist zunächst ein valides CDA Release 2.0 XML-Dokument mit [[#CDA_Header|Header]] und [[#CDA_Body|Body]]. Darüber hinaus erfüllt es alle in diesem Leitfaden festgelegten „Geschäftsregeln“"Geschäftsregeln".
Dies spiegelt ein generelles Konzept im Umgang mit Dokumenten wieder: die Validierung in zwei Schritten. Im ersten Schritt stellt dies die Validierung gegen zugehörige '''W3C Schemas''' dar. Das verwendete Schema ist das geringfügig erweiterte offizielle CDA Release 2.0 Schema (siehe [[#Schema-Pr.C3.BCfung|Schema-Prüfung]]). Darüber hinaus existieren eine Reihe von '''Schematron''' Regeln, die für einen zweiten Validierungsschritt genutzt werden und letztlich die Detailregelungen in diesem Leitfaden wiedergeben, sowie die Einhaltung der Geschäftsregeln (Optionalität, Kardinalität/Multiplizität, Datentypen, Wertebereiche, Abhängigkeiten) sicherstellen (siehe [[#Schematron-Pr.C3.BCfung|Schematron-Prüfung]]). Geschäftsregeln für Abschnitte oder Elemente werden auch technisch zu '''„Templates“"Templates"''' zusammengefasst. Eine XML-Instanz, die kein valides CDA-Dokument ist oder sich nicht gegen das XSD-Schema validieren lässt oder im Widerspruch zu den angegebenen Geschäftsregeln steht, ist kein gültiges CDA-Dokument im Sinne dieses Implementierungsleitfadens.
{{BeginYellowBox}}
Hinweis: Nicht alle Geschäftsregeln können mit Schema oder Schematron geprüft werden (etwa Inhalte von Multimedia-Attachments, Dokumentengröße). Zusätzliche Validierungsschritte sind gegebenenfalls notwendig, um alle Regeln zu überprüfen zu können.
===Header Level Templates===
{{BeginILFBox}}Die Header Level Templates wurden aus dem bestehenden „Allgemeiner "Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ Dokumente" übernommen. Diese sind unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Dokumentenstruktur| Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Administrative Daten (CDA Header) - Dokumentenstruktur]] Version 2020 zu finden.{{EndILFBox}}
{{BeginYellowBox}}
===Weitere CDA Fragmente ===
{{BeginILFBox}}Die weiteren CDA Fragmente, oder auch Compilation Templates genannt, wurden aus dem bestehenden „Allgemeiner "Allgemeiner Implementierungsleitfaden für ELGA CDA Dokumente“ Dokumente" übernommen. Diese sind auch unter [[ILF:Allgemeiner_Implementierungsleitfaden_2020#Sonstige_Templates_.28Fragmente.29 | Allgemeiner Leitfaden - Kapitel Sonstige Templates (Fragmente)]] zu finden.{{EndILFBox}}
====Device Product Instance Template====
Folgende Änderungen wurden in der Nebenversion 2020.1 gegenüber der Hauptversion durchgeführt (weitere Details siehe [[ILF_Diskussion:Telemonitoring-Episodenbericht|Diskussionsseite]]):
====Organization Compilation: representedOrganization/telecom in 1.2.40.0.34.6.0.11.9.5; 1.2.40.0.34.6.0.11.9.7; 1.2.40.0.34.6.0.11.9.9; 1.2.40.0.34.6.0.11.9.20 & 1.2.40.0.34.6.0.11.1.2====
Das Schematron Assert in allen „Organization Compilation“ "Organization Compilation" Templates und dem "Author" Template ist strenger als sein narrativer Constraint ihn beschreibt. Deswegen wurden das Assert dort jeweils entfernt.
====DocumentCode/translation 1.2.40.0.34.6.0.11.1.16====
Element translation muss child von Element code sein, war in dem Template jedoch auf derselben Ebene modelliert.
1.104
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