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ILF:Begriffsdefinitionen e-Impfpass

53 Bytes entfernt, 12:00, 9. Aug. 2021
Begriffsdefinitionen
|Der persönliche e-Impfpass fasst die Daten aus dem Impfregister zu einer gewissen Person zusammen. Diese Zusammenfassung enthält zumindest die Daten, die auch der Papierimpfpass umfasst (PatientInnendaten, Datum der Impfung, Handelsname des Impfstoffes, Chargenbezeichnung, Name der impfenden Ärztin bzw. des impfenden Arztes).
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| '''Persönliche Impfempfehlungen (im Gesetzesentwurf GTelG als "Impfkalender" definiert)'''| Die zentrale e-Impfpass Anwendung soll nicht nur der elektronischen Dokumentation von Impfungen dienen, sondern muss auch auf Basis der vorhandenen Impfungen und dem aktuellen, [https://www.sozialministerium.at/site/Gesundheit/Krankheiten_und_Impfen/Impfen/Oesterreichischer_Impfplan_2019 österreichischen Impfplan]<ref name=Impfplan>Österreichischer Impfplan 2019 [Online Juli 2019] https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/5/4/7/CH4062/CMS1546865142466/190211_impfplan_oesterreich_2019_web.pdf</ref> die nächsten empfohlenen Impfungen und Impfzeitpunkte für die jeweilige Patientin, den jeweiligen Patienten berechnen können. Resultat sind übersichtlich dargestellte und ausdruckbare persönliche Impfempfehlungen über die nächsten anstehenden Impfungen. Im Gesetzesentwurf GTelG wird diese Funktionalität als "Impfkalender" bezeichnet, was automatisch mit einer Kalenderdarstellung assoziiert wird. Da sich Impfempfehlungsabstände über mehrere Jahre und Jahrzehnte erstrecken können, werden aufgrund der Benutzerfreundlichkeit und Bedienbarkeit die Impfempfehlungen nicht in Kalenderform, sondern als Listen umgesetzt.
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| '''Nationaler Impfplan – "Impfplan Österreich"'''
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| '''e-Health-Anwendung vs. ELGA Anwendung'''
| Die zentrale e-Impfpass Anwendung und deren Pilotierung werden entsprechend der Entschließung des Nationalrates als e-Health-Anwendung umgesetzt. Unter "e-Health Anwendung" versteht man den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in gesundheitsbezogenen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen. <br/> Das sich noch in Entwurf befindliche GTelG, welches Anpassungen hinsichtlich der Umsetzung des e-Impfpasses beinhaltet, unterscheidet daher zwischen "ELGA-Anwendungen" und "e-Health-Anwendungen":
*'''"ELGA-Anwendungen"''' sind jene, die gesetzlich aufgelistet sind und "einen bestimmten Zweck […] von ELGA durch ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter/innen und ELGA-Teilnehmer/innen" verfolgen.
*'''"e-Health-Anwendungen"''' sind jene, die gesondert gesetzlich aufgelistet sind und "einen bestimmten Zweck […] von ELGA-Komponenten durch Bürger/innen und Gesundheitsdiensteanbieter/innen" verfolgen. Erste gesetzlich vorgesehene e-Health-Anwendungen sind für die Primärversorgung und den e-Impfpass definiert. <br/>
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