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ILF:E-Impfpass

1 Byte hinzugefügt, 12:29, 22. Sep. 2021
U3 Abrechnung
# Die Abrechnungsunterstützung kontrolliert den Anspruch an Abrechnung der einzelnen Einträge und leitet alle Schritte zur Überweisung des Abrechnungsbetrags in die Wege.
Im Rahmen des kostenlosen Kinderimpfkonzeptes kostenfreien Kinderimpfprogramms rechnen sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Apotheken mit den Ländern Impfleistungen mit Hilfe der Informationen aus dem zentralen Impfregister ab. Die für die Abrechnung zuständigen Länderstellen können über die Informationen aus dem zentralen Impfregister nachvollziehen, welche Ärztin oder welcher Arzt, welche Impfung wann verabreicht hat und somit den Verrechnungs- und Ausbezahlungsprozess abwickeln. Nicht relevant für die Abrechnung sind z.B. nacherfasste oder stornierte Impfungen, Titereinträge oder Einträge zur Immunisierung durch Krankheit. Der aktuelle Stand der abrechnungsrelevanten Impfdaten aus dem zentralen Impfregister wird jeweils im Folgemonat für die Abrechnungsunterstützung zur Verfügung gestellt.
==U4 Datenkorrektur durch Behörde ==
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