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ILF:Begriffsdefinitionen e-Impfpass

174 Bytes hinzugefügt, 08:00, 30. Mär. 2023
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!Begriff!!Definition
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|'''Zentrale e-‑Impfpass Anwendung'''|Die zentrale e-‑Impfpass Anwendung umfasst die Fachlogiken für den persönlichen e-‑Impfpass, die persönlichen Impfempfehlungen, statistische Auswertungen und die Abrechnungsunterstützung.
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|'''Zentrales Impfregister'''
|Das zentrale Impfregister ist eine zentrale Datenbank, in der alle Daten zum Immunisierungsstatus der Patientinnen und Patienten gespeichert werden. Eine Auflistung der gespeicherten Daten ist dem vorliegenden CDA Implementierungsleitfaden für den e-‑Impfpass zu entnehmen. Die Daten aus dem zentralen Impfregister können, eine entsprechende gesetzliche Grundlage vorausgesetzt, für Funktionen wie zum Beispiel dem "persönlichen e-‑Impfpass", "Ausbruchsmanagement/Krisenmanagement" oder "Durchimpfungsraten" verwendet werden.
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|'''Immunisierungseintrag'''
|Im zentralen Impfregister werden nicht nur Informationen zu einer Impfung dokumentiert ("Impfeintrag"), sondern auch weitere Informationen zu Immunisierungen, wie erlangte Immunität durch Krankheit oder Immunitätsnachweise durch Impftiter-Bestimmungen. Die Bezeichnung für die im Impfregister verwalteten Dateneinträge lautet daher "Immunisierungseintrag".
Abgrenzung: Der e-‑Impfpass umfasst keine passiven Immunisierungen (Verabreichungen von Immunglobulinen) und auch keine Hyposensibilisierungen ("Allergieimpfungen").
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|'''Persönlicher e-‑Impfpass'''|Der persönliche e-‑Impfpass fasst die Daten aus dem Impfregister zu einer gewissen Person zusammen. Diese Zusammenfassung enthält zumindest die Daten, die auch der Papier-‑Impfpass umfasst (PatientInnendaten, Datum der Impfung, Handels- bzw. Zulassungsname des Impfstoffes, Chargenbezeichnung, Name der impfenden Ärztin bzw. des impfenden Arztes).
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|'''Persönliche Impfempfehlungen (im GTelG als "Impfkalender" definiert)'''
|Die zentrale e-&#8209;Impfpass Anwendung soll nicht nur der elektronischen Dokumentation von Impfungen dienen, sondern muss auch auf Basis der vorhandenen Impfungen und dem aktuellen, österreichischen Impfplan<ref name="Impfplan">Impfplan Österreich [Online Dez. 2022] https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen/Impfplan-%C3%96sterreich.html</ref> die nächsten empfohlenen Impfungen und Impfzeitpunkte für die jeweilige Patientin, den jeweiligen Patienten berechnen können. Resultat sind übersichtlich dargestellte und ausdruckbare persönliche Impfempfehlungen über die nächsten anstehenden Impfungen. Im GTelG wird diese Funktionalität als "Impfkalender" bezeichnet, was automatisch mit einer Kalenderdarstellung assoziiert wird. Da sich Impfempfehlungsabstände über mehrere Jahre und Jahrzehnte erstrecken können, werden aufgrund der Benutzerfreundlichkeit und Bedienbarkeit die Impfempfehlungen nicht in Kalenderform, sondern als Listen umgesetzt.
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|'''Nationaler Impfplan – "Impfplan Österreich"'''
|Das kostenfreie Kinderimpfprogramm <ref name="Kinderimpfkonzept" /> hat zum Ziel, allen in Österreich lebenden Kindern bis zum 15. Lebensjahr Zugang zu den für die öffentliche Gesundheit wichtigen Impfungen zu ermöglichen, ohne dass dafür den Erziehungsberechtigten Kosten erwachsen. Nur so kann erreicht werden, dass die Impfbeteiligung in der Bevölkerung so verbreitet ist, dass auch Personen, die aus bestimmten Gründen nicht geimpft werden können (z.B. Personen mit Immunsuppression), vor einer Ansteckung geschützt sind (Herdenschutz).
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|'''e-&#8209;Health-Anwendung vs. ELGA Anwendung'''|Die zentrale e-&#8209;Impfpass Anwendung und deren Pilotierung werden entsprechend der Entschließung des Nationalrates als e-&#8209;Health-Anwendung umgesetzt. Unter "e-&#8209;Health Anwendung" versteht man den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in gesundheitsbezogenen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen. <br /> Das GTelG, welches Anpassungen hinsichtlich der Umsetzung des e-&#8209;Impfpasses beinhaltet, unterscheidet daher zwischen "ELGA-Anwendungen" und "e-&#8209;Health-Anwendungen":
*'''"ELGA-Anwendungen"''' sind jene, die gesetzlich aufgelistet sind und "einen bestimmten Zweck […] von ELGA durch ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter/innen und ELGA-Teilnehmer/innen" verfolgen.
*'''"e-&#8209;Health-Anwendungen"''' sind jene, die gesondert gesetzlich aufgelistet sind und "einen bestimmten Zweck […] von ELGA-Komponenten durch Bürger/innen und Gesundheitsdiensteanbieter/innen" verfolgen. Erste gesetzlich vorgesehene e-&#8209;Health-Anwendungen sind für die Primärversorgung und den e-&#8209;Impfpass definiert. <br />
Während ELGA-Anwendungen ausschließlich von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern verwendet werden können, können e-&#8209;Health-Anwendungen von berechtigten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern und weiteren definierten Gesundheitsdiensteanbietern genutzt werden. Die Berechtigungen für e-&#8209;Health- und ELGA-Anwendungen sind pro Gesundheitsdiensteanbieter gesetzlich vorgegeben.
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|'''e-&#8209;Impfpass als e-&#8209;Health Anwendung'''|Mit der Umsetzung des e-&#8209;Impfpasses als e-&#8209;Health Anwendung werden öffentliche Interessen verfolgt, wie z.B. die Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit durch Gesundheitswarnungen, Ausbruchsmanagement sowie Prävention und Kontrolle ansteckender Krankheiten. Insofern ist eine möglichst vollständige und flächendeckende Dokumentation des Immunisierungsstatus der Bevölkerung im öffentlichen Interesse.<br />
*'''Gesundheitsdiensteanbieter, die nicht ELGA-GDA sind''': e-&#8209;Health Anwendungen können von ELGA-GDA und Nicht-ELGA-GDA genützt werden. Betreffend e-&#8209;Impfpass seien beispielhaft die von ELGA gesetzlich ausgeschlossenen Akteure Amtsärztinnen und Amtsärzte, Schulärztinnen und Schulärzte, Bezirksverwaltungsbehörden, Länder oder Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zu nennen.<br />
*'''Verwendung der ELGA Infrastruktur''': Die Verwendung der bestehenden ELGA Infrastruktur inkl. der Betriebs- und Supportprozesse bietet mehrere Vorteile für die Sicherstellung des bereits beschriebenen öffentlichen Interesses. Einerseits erlaubt die Wiederverwendung bestehender ELGA-Infrastruktur eine schnellere Projektabwicklung zu geringeren Kosten, andererseits können Bürgerinnen und Bürger durch das ELGA Portal ihre Gesundheitsdaten an einer Stelle einsehen und administrieren.<br />
*'''Opt-Out-Regelung''': Eine gesetzliche Regelung für die Teilnahme am e-&#8209;Impfpass ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Leitfadens noch nicht verfügbar.
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|'''Durchimpfungsrate'''
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|'''Nachtrag'''
|Eine nachträgliche Eintragung einer Impfung, ''die ein anderer Gesundheitsdiensteanbieter'' verantwortet und dokumentiert hat. Diese Impfung liegt bereits in einer Primärdokumentation vor (z.B. Papier-&#8209;Impfpass, lokale Impfdatenbank) und wird aus der Primärdokumentation in den e&#8209;Impfpass nachgetragen. Für das Nachtragen gelten andere Anforderungen an die bereitzustellenden Daten als bei der Dokumentation einer aktuellen Impfung: jedenfalls muss die Person erfasst werden, die für die fachliche Richtigkeit des Nachtrags verantwortlich ist ("Nachtragende Person"), aber auch der für die damalige Impfung verantwortliche Arzt, sofern eruierbar. Auch können hier "historische Impfstoffe" erfasst werden, die nicht mehr in Verwendung sind. Eine Nachtragung kann grundsätzlich nur auf Basis eines eindeutig nachvollziehbaren Impfdokuments erfolgen, z.B. über den gelben Papier&#8209;Impfpass. <br />
''Abgrenzung'': Beim Nachtrag handelt es sich ''nicht'' um das zeitlich verzögerte Dokumentieren einer ''"eigenen" Impfung'', etwa wenn das IT-System gerade nicht verfügbar war. Dazu muss das Impfdatum auch auf einen Zeitpunkt in der Vergangenheit gesetzt werden können, um eine korrekte asynchrone Erfassung der tatsächlichen Impfung durchführen zu können.
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