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ILF:E-Impfpass (Version 2)

48 Bytes entfernt, 14:16, 9. Mai 2023
U5.1 Chargenrückruf
===U5.1 Chargenrückruf===
Ein weiterer Anwendungsfall im Krisenmanagement betrifft den Chargenrückruf von Impfstoffen. Momentan veröffentlicht das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) im Anlassfall die Chargennummern von Arzneimitteln, die Qualitätsmängel aufweisen. Apotheken, die Chargenrückrufe erhalten, sortieren die Ware aus und geben diese ihrem Lieferanten wieder mit. Sollte die Impfung die Apotheke schon verlassen haben, wird eruiert welcher GDA oder Bürger betroffen ist und im Anlassfall kontaktiert.
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