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ILF:E-Impfpass (Version 2)

104 Bytes entfernt, 13:27, 19. Jun. 2023
U2.5 Selbsteintragung von Impfungen durch den Bürger
# Seinen Papier-Impfpass kann er digitalisiert als Beilage anhängen (alle weiteren Sektionen sind bei einem Selbsteintrag nicht verfügbar).
'''Anmerkung''': Dieses Szenario ergibt sich aus dem GTelG § 24e: "''(1) Bürger/innen sowie deren gesetzliche oder bevollmächtigte Vertreter/innen haben das Recht (...) 2. Impfungen in das zentrale Impfregister einzutragen, wobei diese '''selbsteingetragenen Impfungen als solche gekennzeichnet werden''' und für Gesundheitsdiensteanbieter gemäß § 24c Abs. 2 Z 1 '''nur zur Information dienen'''.''". Eine entsprechende Funktion steht zum Stand der Erstellung dieses Leitfadens noch nicht zur Verfügung.
==U3 Abrechnung==
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